Personalausweis

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  • matze0179
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  • Personalausweis

    Hi und Hallo

    Ich hab mal ne frage und zwar der Personalausweis ist ein Dokument der zur indifizierung natürlicher Person dient ....

    so nun zur eigentlichen frage hab auch schon ein wenig google gequält aber nicht richtiges gefunden :( vieleicht bin ich auch ein wenig zu doof für was zu finden :depp:

    also MUSS ich mein Perso IMMER mitführen ?? es gibt doch keine Mitführungspflicht sondern nur eine Ausweispflicht und die sagt nicht das ich ihn mitführen muss...

    vieleicht könnt ihr mir mal licht ins dunkle bringen

    LG Matze

    edit: komme aus Thüringen

    mmhhh Past das Thema überhaubt hier rein ? war mir nicht sicher.... mmhh wenn nicht mal bitte verschieben Danke

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von matze0179 () aus folgendem Grund: Frage wurde beatwortet =) Danke an alle

  • hängt davon ab wo du wohnst ....

    es gibt das sogenannte Personalausweisgesetz kurz PersAuswG und das ist Ländersache. meines Wissens ist man in Berlin nicht verpflichtet das ding mitzuführen, in Rlp schon.

    Alle Aussagen wie immer ohne Gewähr.
    [COLOR="LemonChiffon"]Wer das lesen kann, hat den Kontrast zu hoch eingestellt![/color]
  • Generell :D
    Es besteht nur eine Ausweispflicht (über 16 Jahre), jedoch keine Mitführpflicht eines Personalausweises.

    Allerdings...Erstens!
    Mitführungspflicht von Ausweispapieren

    Seit dem 01. Januar 2009 müssen alle Personen (also nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber bzw. Selbstständige), die Werk- oder Dienstleistungen in den folgenden Wirtschaftbereichen erbringen, ihren Personalausweis, Pass, Ausweisersatz oder Passersatz mitführen und gegebenenfalls berechtigten Kontrollbeamten (insb. Zoll) vorlegen. Betroffen sind folgende Branchen:

    * Baugewerbe
    * Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
    * Personenbeförderungsgewerbe
    * Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe (nicht: Werkverkehr)
    * Schaustellergewerbe
    * Forstwirtschaft
    * Gebäudereinigung
    * Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
    * Fleischwirtschaft


    Zweitens
    In anderen Zweifelsfällen riskierst Du letztlich eventuell aber immer eine "gewisse "Wartezeit",
    eventuell sogar auf einer Wache ;),
    bis eben Deine Identität zweifelsfrei geklärt ist ;)
    Von daher bietet es sich einfach an, die ID-Card immer bei sich zu haben.
    Völlig unabhängig davon, ob es nun gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht.

    Z.B. bei einem Discobesuch von Jugendlichen würde ich es genauso dringend empfehlen, wie bei anderen Besuchen und Erledigungen, die Altersbeschränkungen beinhalten (Alkohol/Zigaretten etc.pp.) :D
    Denn der Augenschein beweist ja wohl kaum das (gesetzliche Mindest-)Alter.

    greetz
    muesli
  • Eine kurze und knappe Antwort hätte so lauten müssen: du musst ein Dokument das dich ausweisen kann mit dir führen.
    Das muss nicht zwangsweise der Perso, sondern kann auch der Reisepass oder in Einzelfällen der Führerschein o.ä. sein.
    Theoretisch müsste man also auch nur ein Dokument besitzen.
  • Danke euch beiden

    also das mindestalter hab ich schon erreicht und Zigaretten/Alkohol kommen bei mir nicht in frage *g* so so also hab ich den eintag das bußgelt umsonst bezahlt .... mit der begründung ich könne mich nicht ausweisen ich hab eine mitführpflicht .... tzzz grüner/blauer/silberner haufen! was solls das nächte mal nicht, nicht mit mir :D :löl:

    Gaijin schrieb:

    Eine kurze und knappe Antwort hätte so lauten müssen: du musst ein Dokument das dich ausweisen kann mit dir führen.


    also weil ich immer KEINE Dokumente bei mir hab weil ich das ne last finde und auser dem verlier ich das nur und wenn es zuhause liegt muss ich mir keine gedanken machen :depp: deswegen kann ich mich nie ausweisen, der Führerschein liegt immer im KFZ irgendwo..., wenn ich irgendwo durch die statt gehe hab ich nichts mit

    na dann danke

    LG Matze

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von matze0179 ()

  • Frage zu ... - Personalausweis

    Servus matze0179 ,

    Du musst immer ein Dokument mitführen mit dem Du Dich ausweisen kannst....!!!
    Auch zu Deiner eigenen Sicherheit...
    Ob das nun ein Perso. ist oder Reissepass oder , oder,,,
    Im Aussland besteht generell Passpflicht...!!!

    Auch für Babys und Kinder egal wie alt diese sind, sollten sich über die Eltern ausweissen können zur jeder Zeit auch in Deutschland.

    Diese dürfen auch nicht abgelaufen sein. Immer aktuell halten, und darauf achten...

    Führerschein zählt NICHT dazu.....

    Ein Führereschein ist KEIN Ausweissdokument !!!


    MfG: Detektiv79



    ===========================

    Edit 1,

    Gaijin schrieb:

    Der Führerschein ist zwar offiziell kein Ausweisdokument, wird aber in den meisten Fällen anerkannt, sofern eine Person nichts anderes dabei hat.


    Das ist NICHT richtig !

    Du wirst bestraft wenn Du Dich nicht ausweissen kannst.

    Auch wenn Du ein Führerschein dabei hast.

    Selbstverständlich überprüft die Polizei Deine Daten das tut Sie aber auch wenn Du einen gültigen Perso dabei hast.

    Ein Führerschein ist dafür da das du Ein Fahrzeug führen darfst.

    In deinem Führerschein stehen weder Deine richtige Anschrift noch Dein Name fals Heirat oder Umzug usw. Du bist auch nicht verpflichtet Deinen Führerschein umschreiben zu lassen.

    Also Leute glaubt mir das mit einem Führerschein kann man sich nicht ausweissen.!
    Bin vom Fach, glaubt es mir...

    gell;););)

    ==================

    Edit 2,

    matze0179 schrieb:


    auf dem FüSchein steht der Name zu1 und zu2


    Ja klar aber es könnte ja sein das Du umgezogen bist.... oder Heirat
    Dann stimmen die Daten nicht mehr....

    Deswegen;)


    =====================

    Edit 3,

    Ja matze0179
    Ich weiss man hat nur Stress im Lande....

    ich kenne das..... ;)

    Hoffe ich oder wir konnten Dir helfen...;)

    MfG: Detektiv79 und Dir ( euch ) noch einen schönen Tag....

    =============================

    Edit 4,

    Fakt ist man MUSS sich überall ausweissen können...

    In jedem Land auch in Deutschland..

    Und Dazu zählt > NICHT der Führereschein!!!
    Und da könnt Ihr euch auf den Kpof stellen, das ist numnal Fakt...

    Ein Führerschein ist KEIN Ausweissdokument. ;)

    Und wird es auch NIE sein....

    Ach ja und nochwas es ist verboten einer Person im Geschäft ( Kaufhaus ) Alk oder Zigaretten abzugeben Die sich mit einem FÜHRERSCHEIN ausweissen...;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 12 mal editiert, zuletzt von Detektiv79 () aus folgendem Grund: Edit,

  • Detektiv79 schrieb:


    Führerschein zählt NICHT dazu.....

    Ein Führereschein ist KEIN Ausweissdokument !!!


    MfG: Detektiv79


    Der Führerschein ist zwar offiziell kein Ausweisdokument, wird aber in den meisten Fällen anerkannt, sofern eine Person nichts anderes dabei hat.
    Desweiteren ist es auch weiterhin fraglich, warum der Führerschein, offiziell zumindest, nicht als Ausweis-Dokument anerkannt wird. Es ist für jedes Streifenhörnchen eine leichte Aufgabe die Personendaten abzufragen. Ob nun mit dem Perso oder Führerschein, spielt dabei keine Rolle.
    Auch ist es fraglich, ob der Perso überhaupt eine Daseinsberechtigung hat, wenn der Reisepass doch sogar nicht nur nationales, sondern sogar ein internationales Dokument ist.
    Aber wir driften hier wohl etwas vom Thema ab. Musste aber mal gesagt werden. ;)
  • mmhh also wird es nie was mit dem "nackt" aus dem haus gehen *lach*
    im Ausland ist mir das klar aber hier in DE muss es doch reichen wenn ich mein Namen kann und meine Anschrift

    das sind lasten für die bürger die ich nieeeee verstehen werde .....
  • äähhmmm

    auf dem FüSchein steht der Name zu1 und zu2 klick sogar unterschreiben ....

    Edit: ja das stimmt aber den Namen nimmst du ja mit beim Umzug *g*

    naja da wirds wohl nicht mit dem vollkommend ohne alles aus dem haus gehn *schnif* ich hasse es .....

    Edit2: ja danke

    LG Matze

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von matze0179 ()

  • Detektiv79 schrieb:

    In deinem Führerschein stehen weder Deine richtige Anschrift noch Dein Name fals Heirat oder Umzug usw. Du bist auch nicht verpflichtet Deinen Führerschein umschreiben zu lassen.

    Im Reisepass z.B. steht überhaupt keine Anschrift. Als Identitätsnachweis (auch und gerade im Ausland) reicht dieser völlig, ohne daß man jedem gleich auch noch die Adresse auf die Nase binden muß.

    Eine zeitlang hatte ich übrigens einen Personalausweis und einen Reisepaß, beide gültig (selbst bei gleichzeitiger Vorlage!), auf welchen sich mein Name deutlich unterschied. Einmal mit Doppelname, einmal ohne. Der Reisepass hat trotz der Namensänderung seine Gültigkeit behalten, weil der Geburtsname der gleiche blieb. Meine Identität hat sich durch den Namenswechsel übrigens nicht geändert.

    Entscheiden ist übrigens, was der Überprüfende anerkennt. Ich habe mich damals bei der Einreise in die Tschechoslowakei irrtümlich mit meinem Dienstausweis von der Deutschen Bundespost ausgewiesen, da dieser auf den ersten Blick betrachtet dem Personalausweis ähnlich sah. Der tscheschiche Zöllner sagte 'soso, sie arbeiten bei der Post', lachte und gab sich damit zufrieden.

    Gruß Konradin

    P.S. Natürlich wird der Altersnachweis anhand eines gültigen Führerscheins auch offiziell überall anerkannt. Wenn ich beim Schnapskaufen einen Führerschein vorlege und das Bild mit meinem Aussehen übereinstimmt, dann bekomme ich den Schnaps auch und es ist legal.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Konradin () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Also *Kopfschüttel* ;)

    Erstmal
    matze0179 ...beruhig Dich ;)
    Du kannst weiterhin quasi "nackt" (ohne Ausweis) aus dem Haus gehen *zwinker*
    Nur stell dann sicher, dass Du Deinen (gültigen) Ausweis bei Bedarf und Verlangen auch vorzeigbar zu Hause liegen hast ;)

    Und nochmal für Alle...Zum Mitmeißeln :D ...
    Auch für manche Grüne, Blaue, Schwarze oder andersfarbig "Bedienstete",
    die anscheinend in ihrem Fachunterricht nicht richtig aufgepasst haben :D

    Generell gilt
    Es besteht nur eine Ausweispflicht (über 16 Jahre), jedoch keine Mitführpflicht [z.B.] eines Personalausweises.


    @ Gaijin
    Kürzer geht's doch wohl kaum noch, gelle :devil:

    @ Gaijin & Detektiv79
    Ein bisschen Staatskunde für Euch, gelle :)

    Definitionen:
    Die Ausweispflicht bezeichnet die in Deutschland und manchen anderen Ländern bestehende Verpflichtung der Staatsbürger, einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorzulegen.

    Die Mitführpflicht von Personenidentifikationsdokumenten ist die Verpflichtung eines jeden Staatsbürgers, oft ab einem gewissen Mindestalter, stets seine Identität mittels eines offiziellen Dokuments nachweisen zu können.
    In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht.

    Ausnahmen (seit dem 1.1.2009 in Deutschland): siehe meine Post # 3 ( :depp: ) ;)
    Jep,
    Lesen kann (meist) ungemein hilfreich und bildend sein :trost:

    Macht was draus :)
    muesli

    PS.
    Hm, habe gerade ein anwaltliches Schreiben (Räumungsklage *bg*) persönlich überreicht bekommen, deswegen war Konradin wohl schneller :D

    PPS @ zarder
    NUR In Berlin gab es zu Zeiten der Teilung noch die Mitführpflicht eines Ausweises (ID)
    Die Zeiten dieses Sonderstatus von Berlin sind ja aber längst vorbei ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von muesli ()

  • Detektiv79 schrieb:

    Du musst immer ein Dokument mitführen mit dem Du Dich ausweisen kannst....!!!

    Definitiv NEIN!

    Detektiv79 schrieb:


    Auch zu Deiner eigenen Sicherheit...
    Ob das nun ein Perso. ist oder Reissepass oder , oder,,,

    Warum sollte das sicherer sein?

    Detektiv79 schrieb:


    Im Aussland besteht generell Passpflicht...!!!

    Abhängig vom Ausland.

    Detektiv79 schrieb:


    Auch für Babys und Kinder egal wie alt diese sind, sollten sich über die Eltern ausweissen können zur jeder Zeit auch in Deutschland.

    Sollten Ja, müssen aber Nein.

    Detektiv79 schrieb:


    Diese dürfen auch nicht abgelaufen sein. Immer aktuell halten, und darauf achten...

    Führerschein zählt NICHT dazu.....

    Ein Führereschein ist KEIN Ausweissdokument !!!

    Da core.

    Detektiv79 schrieb:


    Du wirst bestraft wenn Du Dich nicht ausweissen kannst.

    Absolut falsch.

    Erst mal zum Führerschein:
    Einen Führerschein muss du nur mitführen wenn du Autofährst (natürlich als Fahrer). Für alles andere bringt dir der Führerschein nichts.

    Nun zum eigentlichen Thema:
    Man muss in Deutschland (und übrigens auch in kaum einem EU-Land) irgend ein Ausweisdokument mit sich führen.
    Das einzige wozu man verpflichtet ist, ist ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Besitzen ist aber nicht gleich mitführen.
    Es gibt zwar eine Ausweispflicht, allerdings besagt diese nur das du einen Ausweis besitzen musst und diesen auch bei einer Behörde vorlegen müssen kannst, aber nicht das du diesen ständig mitführen musst um im Fall einer Kontrolle diesen auch vorzeigen zu müssen. Das einzige was dir passieren kann, ist das du ein Ausweisdokument innerhalb einer gesetzten Frist bei einer Dienstelle vorweisen musst.

    Um meine Aussage auch noch zu belegen mal der zugehörige Gesetztes Text:

    Bundesministerium der Justiz schrieb:

    § 1 Ausweispflicht
    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
    [...]


    Allerdings kann die Nichtvorlage nach Aufforderung bei einer Behörde zu einer Geldstrafe führen.

    Bundesministerium der Justiz schrieb:

    § 5 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer
    [...]
    2. es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
    [...]
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


    Ein häufig mit der Ausweispflicht vermischtes Thema ist die Identitätsfeststellung. Die Polizei ist zu einer Identitätsfeststellung zur Gefahrenabwehr befugt. Wird eine Person zur Identitätsfeststellung angehalten, ist sie verpflichtet, ihre Personalien anzugeben und, falls sie Ausweispapiere mitführt, diese zur Prüfung auszuhändigen. Eine Festhaltung der Person kann angeordnet werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

    Zusammenfassend kann man also sagen, das eine Ausweispflicht besteht die sich auf das besitzen eines Personalausweises (über 16J.) bezieht. Das dieser nicht mitgeführt werden muss. Das man im Fall einer Identitätsfeststellung den Ausweis vorzeigen muss falls vorhanden und sonst seine Personalien angeben muss.
    Es gibt in DE kein einziges Gesetz, dass das zum mitführen des Personalausweises verpflichtet.
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  • Stimmt, ich bezog mich eher auf den Ersatz eines Personalausweises.
    Als Altersnachweis ist dieser natürlich ausreichend, nicht aber offiziell zur Feststellung der Identität (wird aber dennoch häufig akzeptiert).
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  • @zarder: Man muss zwei Dinge beachten. Es gibt Landespersonalausweisgesetze (LPAuswG) der einzelnen Bundesländer. Diese haben das Personalausweisgesetz (PersAuswG) des Bundes als Grundlage. Dort steht im § 1:
    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; […]


    Meines Erachtens gilt immer noch der Grundsatz, das Landesrecht nicht Bundesrecht brechen darf. Landesrecht darf den Bürger zwar besser, aber nicht schlechter stellen als Bundesrecht.

    Und weder im LPAuswG von Rheinland-Pfalz, noch im Thüringer Personalausweisgesetz (ThürPAuswG) oder im Personalausweisgesetz für das Land Brandenburg (BbgPAuswG) gibt es einen Passus bezüglich einer Mitführpflicht.

    Und damit @Gaijin und @Detektiv79 die Frage, womit ihr die Ausweis(mitführ)pflicht begründen wollt; wo ist diese Pflicht verankert?

    Paragraph 1 des PersAuswG regelt zwar, dass der Ausweis auf Verlangen vorgelegt werden muss, daraus ist aber nicht abzuleiten, dass damit ein Vorlegen »an Ort und Stelle« gleichzusetzen ist. Sicherlich ist es vorteilsbehaftet und teilweise auch notwendig (Diskobesuch, Lottospielen, Teilnahme an Bundestags- oder Landtagswahlen, etc.), einen Ausweis mit sich zu führen; aber eben keine Pflicht. Kein Ausweis bedeutet: keine Stimmabgabe bei Wahlen und möglicherweise auch keine Zigaretten, Alkohol oder Lotto, da sich aus einer augenscheinlichen oder vermutlichen Volljährigkeit kein Rechtsanspruch ableiten lässt.

    Detektiv79 schrieb:

    … Du wirst bestraft wenn Du Dich nicht ausweissen kannst. …


    Das ist mir etwas zu pauschal. Du hast der Polizei gegenüber nach Aufforderung (im Rahmen einer Zeugenbefragung, einer Verkehrskontrolle, einer Nahbereichsfahndung, als potentiell Tatverdächtiger oder Beschuldigter einer Straftat, als Geschädigter, während einer verdachtsunabhängigen Kontrolle, etc.) wahrheitsgemäß Auskunft über Deine Person zu geben (§ 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).

    Hast du deinen Ausweis dabei und händigst ihn aus, ist erst einmal alles gut. Hast du ihn nicht dabei, hängt es ein bißchen auch vom Grund der Identitätsfeststellung und dem Grad deiner Kooperationsbereitschaft ab. Hast du deinen Ausweis dabei händigst ihn aber nicht aus und zeigst dich auch ansonsten wenig entgegenkommend, hat die Polizei das Recht, dich zu durchsuchen, sofern du einer Straftat verdächtig bist (§ 163b, Abs. 1 StPO). Wird dabei der Ausweis gefunden, hast du einen Verstoß nach §5, Absatz 1, Satz 1 des PersAuswG begangen und der kann nach Absatz 2 mit Geldbuße geahndet werden. Bei allen anderen Personen ist eine Durchsuchung unzulässig (§ 163b, Abs. 2 StPO).

    Hast du keinen Ausweis dabei und bist auch sonst nicht bereit, Auskunft über deine Person zu geben, so ist das, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, ein Verstoß nach § 111, Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), der mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro verbunden sein kann.

    Ansonsten hast Du durch das reine Nicht-Mitführen eines Personalausweises oder Reisepasses nichts zu befürchten.

    Detektiv79 schrieb:

    … In deinem Führerschein stehen weder Deine richtige Anschrift noch Dein Name fals Heirat oder Umzug usw. Du bist auch nicht verpflichtet Deinen Führerschein umschreiben zu lassen. …


    Hier möchte ich mich auch dem anschließen, was Konradin geschrieben hat: Es ist entscheidend, was der Überprüfende anerkennt; auch hier im Kontext zum Grund der Personenkontrolle. Denn auch wenn du verpflichtet bist, eine Änderung deiner Personenstandsdaten zu melden und dir einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen; wer sagt denn, dass du dieser Pflicht nachgekommen bist? Somit muss der Personalausweis auch nicht zwangsläufig die richtigen Daten enthalten. Es wird hinterher nur eben etwas teurer, wenn es herauskommt (Verstoß gegen das Meldegesetz). Also kann auch ein Führerschein ausreichen; oder auch ein Bibliotheksausweis, eine Mitgliedskarte des Fitnessclubs, Schülerausweis, Krankenversicherungskarte, etc. wenn vielleicht ein Lichtbild dabei ist, du plausible, weiterführende Angaben freiwillig machst, und nicht unbedingt verdächtig bist, also keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr gegeben ist. Und – so verlangt – der Ausweis nachgereicht, also vorgelegt wird.

    EDIT:

    Ich bin eindeutig zu langsam mit dem Schreiben; da waren andere wieder schneller. :rolleyes:

    Liebe Grüße
    —CentCom

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CentCom ()

  • Kein Ausweis bedeutet: keine Stimmabgabe bei Wahlen
    Auch dies ist falsch. Unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung darf ich selbstverständlich wählen. Entscheidend ist, ob ich ins Wählerverzeichnis eingetragen bin oder nicht. Ebenso kann eine Briefwahl nicht von der Vorlager eines Ausweises abhängig sein, das wäre blanker Unsinn.

    P.S. Sorry, matze0179, war zeitgleich.
  • Konradin schrieb:

    Kein Ausweis bedeutet: keine Stimmabgabe bei Wahlen
    Auch dies ist falsch. Unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung darf ich selbstverständlich wählen. Entscheidend ist, ob ich ins Wählerverzeichnis eingetragen bin oder nicht. Ebenso kann eine Briefwahl nicht von der Vorlager eines Ausweises abhängig sein, das wäre blanker Unsinn.


    Tut mir leid, lieber Konradin, du schießt hier etwas übers Ziel hinaus.

    Punkt 1: Ja – und hier gebe ich dir Recht– so kategorisch wie ich es formuliert habe ist es dann tatsächlich nicht, denn die Briefwahl hatte ich ausgeklammert. Niemand verlangt von Briefwählern, dass sie ihren Ausweis oder eine Kopie mitschicken bzw. sich in der Postfiliale o.ä. ausweisen müssen. Dass dies allen Leuten – und damit auch dir – klar sein dürfte, hatte ich vorausgesetzt.

    Nichtsdestotrotz muss man als Briefwähler seinen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragen; dazu persönliche Daten korrigieren bzw. eine abweichende postalische Anschrift angeben oder einen Bevollmächtigten benennen und dies dann mittels seiner Unterschrift (+ ggf. der des Bevollmächtigten) bestätigen. So gesehen legimiert man sich hier ohne Ausweis aber dennoch, wenn man vermerkte Daten berichtigt oder eine aktuellere Adresse (kurz nach Umzug) angibt. Schließlich liegt es im eigenen Interesse, die Wahlunterlagen zu bekommen, wenn man an der Wahl teilnehmen möchte. Es liegt hier also eine wenn man so will freiwillige Selbstauskunft über die Personenstandsdaten vor.

    Punkt 2: »Unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung darf ich selbstverständlich wählen.« – Nein, nicht zwangsläufig, also keinesfalls selbstverständlich. Auf den Wahlbenachrichtigungen steht eigentlich immer das Folgende (hier exemplarisch aus der Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Europäischen Parlament 2009):



    Auch wenn der Ausweis im Zuge einer Stimmabgabe in praxi nicht immer, nur selten oder gar nicht verlangt wird, kann die Teilnahme an der Wahl doch verwehrt werden, wenn auf Nachfrage kein Ausweis vorgelegt werden kann. So steht es nicht zuletzt auch in § 56 (Stimmabgabe), Abs. 3 der Bundeswahlordnung.

    § 56 (3) BWO: schrieb:

    … Auf Verlangen hat er [der Wähler] seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen.


    Wenn man seine Wahlbenachrichtigung nicht dabei hat, muss man auf jeden Fall damit rechnen, einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Aber selbst wenn man sie dabei hat, muss man auf Verlangen einen Ausweis vorlegen, selbst wenn man ordnungsgemäß im Wählerverzeichnis eingetragen ist. De jure sollte man also bei der Stimmabgabe im Wahllokal seinen Ausweis dabei haben, da man mit einer Legitimationsprüfung rechnen muss.

    Punkt 3: Ich weiß nicht, ob es im Zuge einer allgemeinen Abarbeitung der Posts hier kam, aber wenn Du mich zitierst und gleich danach schreibst: »Auch dies ist falsch.«, legt das für mich nahe, dass ich wohl noch andere Fehler gemacht habe, du es aber leider versäumt hast, mich darauf aufmerksam zu machen. Ansonsten stellst du hier für mich falsche Bezüge her und unterstellst mehrere fehlerhafte Argumente in meinem Beitrag. Auch wenn Du weißt, wo Du hier bist und du dich (möglicherweise auch deswegen) manchmal etwas schnodderich ausdrückst (dein O-Ton), darf ein bißchen mehr Differenziertheit und etwas weniger Nonchalence erwart werden, oder?

    Liebe Grüße,
    —CentCom