Kommunalwahlen

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  • Blackdeath
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    Hey leute aus Board :P,
    Ich wollte euch mal fragen ob ihr wisst was für 3 Hauptthemen die Kommunalwahlen prägen.... Wäre toll wenn ich ne antwort mit den 3 Hauptthemen bekommen könnte und nicht sowas wie Google doch einfach mal xD weil das bringst jetz echt nicht .

    Danke schonmal im vorraus



    MfG Blackdeath
  • Na, so pauschal kann man das natürlich nicht viel dazu sagen, ist doch keineswegs jede Kommune gleich. Die Arbeitslosigkeit ist oft ein entscheidendes Thema, generell die wirtschaftliche Situation (Arbeitsplätze, Schulden).

    Außenpolitische Themen wie Deutschlands Beteiligung am Afghanistankrieg sind für den Kommunalwahlkampf im Allgemeinen nicht so wichtig, eher die Position, welche einzelne Parteien dazu einnehmen.

    Aber für Themen wie Internetzensur, Datenschutz und ähnliches sind Wähler auch im Kommunalwahlkampf ausgesprochen empfänglich, ist es doch ihre Privatsphäre, welche dadurch tangiert wird, obgleich die dazugehörige Politik selten von unten gemacht wird.

    Für manche Leute ist es wichtiger, darüber zu diskutieren, wer mit wem koaliert als sich über Sachthemen Gedanken zu machen. In dieser Hinsicht ist ein Wahlkampfthema natürlich besonders beliebt: schmutzige Wäsche waschen.

    Gruß Konradin
    Aktuell zum 70. Jahrestag:
    Auschwitz war sicher nur die Folge berechtigter Ängste gegen die Juden.
    Damals war es die Verjudung, heute ist es die Islamisierung, welche uns Angst macht.
    Eigentlich müssten sich diese Leute bei uns dafür entschuldigen.
  • Bei uns werden auch gleichzeitig die Bürgermeister gewählt. Das ist hier ein beherschender Punkt. Mehr als die Parteiprogramme.

    Was immer gefragt ist: Kann die Stadt ihre Aufgaben noch alle erfüllen, wenn sie einen Berg Schulden hat und.....wie kann man die Schulden abbauen ohne zuviel zu vernachlässigen.

    Z.
  • tz,tz,tz
    Ein bisschen konkreter ging's wohl nicht ;)

    Erstens
    Kommunalwahlen (Gemeindewahlen) -> siehe dazu GG Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 ;)
    GG - Einzelnorm
    Die Kommunalwahl erfüllt den Verfassungsauftrag nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, nach dem die Kreise und Gemeinden eine Vertretung des Volkes haben müssen. Kommunalvertretungen werden wie Parlamente nach den Grundsätzen der allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl gewählt. Die Wahl der Kommunalvertretungen wird durch Landesgesetz geregelt.

    Zweitens
    Die Kommunalwahlen sind national die unterste räumlich-administrative Staatsgliederung. Es folgen aufsteigend die Länder und der Bund.
    Neuerdings folgt darauf die Staatenbund- oder Konföderationsebene, z.B. bei uns die Europäische Union.

    Drittens
    a)
    Statt der Fünf-Prozent-Hürde gibt es in einigen deutschen Ländern eine niedrigere oder gar keine Sperrklausel bei der Zuteilung von Mandaten.
    Die Kommunalwahlen gestatten wegen der begrenzten Materie des Kommunalrechts auch Wählergruppen, die nicht Parteien sind, an den Wahlen teilzunehmen (sog. Rathausparteien). Parteien und Wählergruppen, die weder in der betreffenden Vertretungskörperschaft noch im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen in der Regel Unterstützungsunterschriften vorweisen können, um zur Wahl zugelassen zu werden.
    b)
    Das aktive Wahlrecht wird in einigen Ländern schon ab 16 Jahren gewährt!
    Z.B. in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.
    North rocks :D

    Soviel zu den drei maßgeblichen Vorgaben von Kommunalwahlen ;)

    Deren Inhalte bemessen sich bzw. sollten sich eigentlich daran orientieren *g*,
    welche konkreten, aktuellen Probleme bzw. Zukunftsperspektiven für die jeweilige Kommune anstehen ;)
    Aber...:D

    so far
    muesli