Ein Bekannter hat vor ein paar Jahren einen Antrag auf Einbürgerung gestellt (nach ca. 40Jahren Aufenthalt in Deutschland),
nur um das Wahlrecht zu bekommen.
Bei der ersten Wahl, bei der er Wahlrecht hatte, ging er nicht zur Urne.
Auf die Frage, warum er das tat, nachdem er für dieses Wahlrecht viel Geld ausgegeben und viel Krampf erfahren hatte,
antwortete er: „Mir ging es darum, das Recht zu haben, auf mein Recht zu verzichten“.
Ich selber, darf nach 34 Jahren Aufenthalt noch nicht wählen.
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