GEZ-Gebühren für PCs sollen enorm steigen

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  • uff...

    Das wird ja immer Schlimmer ! -.-


    Da bleibt am Ende des Monats ja wirklich nichts mehr Übrig!

    20€ x 24M = 480 € im Jahr!

    Und das für Inhalte die ich doch schon Durch Werbung finanziere....


    (Provider Zahlen Steuer, YouTube, Zahlt GEMA Gebühren für die Videos...)
    Warum doppelt Kassieren?

    Antwort: Weil der Staat durch die GEZ mitkassiert! (Steuer)
    Und sich natürlich freut
  • Wenn ich lese was die Einnehmen im Jahr:


    Im Jahr 2008 nahm die GEZ für die Rundfunkanstalten 7,26 Mrd Euro ein, erzeugte dabei eigene Kosten von 164,4 Mio Euro, das sind 2,26 Prozent des Gesamtertrags bzw. 3,87 Euro pro Teilnehmerkonto


    laut Wikipedia.

    Also da kann man schon einiges machen, weiß auch ned wie man so viel schei**** Senden kann und dafür 7 Mrd. verpulfern kann... rätselhaft... da schieben anscheinend einige Chefs und Angestellte gut unser Geld ein.
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    [COLOR="DarkRed"]Evil sleeps, but never dies ...[/color]
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    Blacklist[/SIZE][/color]
    Meine Uploads
  • Das liegt wahrscheinlich an den vielen Sendern 23 Fernseh- und 69 Hörfunkprogramme.

    Sowas wird Grundversorgung genannt :depp::depp::depp:
    4 Fernseh und 4 Radiosender würdens auch tun, aber nein dann würde ja das Geld nicht reichen um sich selber noch was in die Tasche zu wirtschaften ist echt zum :würg: das es sowas in D gibt.
  • locutus schrieb:


    na dann einen guten rutsch ins jahr 1005. ;)


    Lol ^^

    Da habe ich mich wohl LEICHT vertan :D:D

    Habe zum Thema Was gefunden:
    (besonders zu Beachten Bild 1 Der Text im Grünen Block unterscheidet sich leicht zu dem Normalen ;)

    Die hier passen wunderbar:
    blog.kuriositaet.de/wp-content/uploads/2006/07/gez3.jpg
    blog.kuriositaet.de/wp-content/uploads/2006/07/gez2.jpg
    blog.kuriositaet.de/wp-content/uploads/2006/07/gez1.jpg
    Quelle: blog.kuriosität.de

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von linda () aus folgendem Grund: Nur 1 Bild pro Beitrag

  • Hallo,

    unabhängige, für allen zugängliche Information ist ein hohes Gut, und das kostet mal Geld.
    ich würde sogar die Gebühren als Pflichtabgabe für jeden einführen !

    Radio kann man heutzutage überall hören, Internet, MP3 Player, Handys, oder unter dem Fenster von Nachbarn.

    Es sollte sogar die Zuständigkeit von GEZ ausgeweitet werden:

    Freie Information sind unschätzbar wichtig !
    deshalb:
    Gebühren für öffentlichen :

    Agitationen von Jehovas Zeugen und Scientology
    Belehrung von Polizei im Strassenverkehr
    Rede von Gewerkschaftler bei Demonstrationen
    Wahlveranstaltungen von Politiker
    sogar für die Beiträge von Holger - die verstehe ich zwar meistens nicht, aber sie haben hohe Unterhaltenswert
    und................Pupsen im Freien.- Oxygen ( Sauerstoff ) verunreinigung führt zur Eintrübung des Bewusstseins



    Letzlich wünsche ich frohe und besinnliche Weihnachtszeit allen, die in den nächsten 1-2 Stunden diese Zeile lesen.
    Länger wird es nicht; seit meinem Döm-dö-döm Zitat sind meine Beiträge gewöhnlich gelöscht. :D

    Gruß, Luisy
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Luisy ()

  • Luisy schrieb:


    unabhängige, für allen zugängliche Information ist ein hohes Gut, und das kostet mal Geld.
    ich würde sogar die Gebühren als Pflichtabgabe für jeden einführen !


    Eigentlich fehlt mir bei deinem Beitrag ein bissl die Ironie, aber da sollte es wohl keine geben.....
    Und das rechtfertigt das wir 23 Fernseh- und 69 Hörfunksender haben???
    Und die GEZ 7 Mrd. ein nimmt?

    Pflichabgabe glaube nicht das ich Schmidt und Gottschalk unterstützen muss.....ansonsten bekommst du von mir auch eine Rechnung da du ja die möglichkeit hast auf meine internet seite zu gehen...

    Verschlüsslung ist das Zauberwort, und wenn bräuchten wir maximal 3 freie Fernseh und radiosender
  • man bräuchte nur die dritten mal anständig aussortieren . von denen bleiben dann nicht mehr viel übrig !
    dann geht das gleiche sortieren bei den radiosendern weiter . von denen bleiben dann auch nicht mehr viele übrig .
    das beides bringt schon eine enorme senkung der GEZockten-gebühr pro monat mit sich .
    dann , das ist das größte stück vom ganzen .... sortieren wir mal den landes/rundfunkanstalten aus . jedes bundesland hat eine eigene !! wozu ??!!!
    lösung folgt :
    teilen wir "old germany" in sozusagen himmelsrichtungen ein . eine für nord , eine für ost , eine für west und eine für süd !!!
    das bringt dann sicherlich die monatliche GEZockten-gebühr dermaßen in den keller , pro monat , das wir mit locker 5 - 7 euro hinkommen . das dürfte für die nächsten 15 jahre ausreichen !
    und wenn wir mal höchstrichterlich feststellen lassen könnten dass das internet nicht zur grundversorgung in sachen info usw. ( damit verteidigen doch die ör ihr GEZockten-system ) beiträgt .... dann zahlen wir alle , wenn man überhaupt bezahlt , vielleicht 2 - 5 euro pro monat . bei diesem preis haben wir dann u. u. eine vollflächige GEZ-nutzer-struktur . soll heißen ... da kann sich jeder den grausamen spass leisten und ein GEZ-abo abzuschließen ... black-kuck-tv wäre out !
  • also ich weis ja nicht, welche 3. programme du wegrationalisieren willst. ich gucke auf jeden fall öfters mal auch in den dritten programmen, da ist oftmals informatives dabei.

    im übrigen kann das internet auch zur grundversorgung in sachen informationen beitragen - wenn man denn weis, wie man es richtig einsetzt.


    und bei den radiosendern: was für radiosender willst du denn wegrationalisieren? die schlager-sender, weil du keinen schlager hörst? die klassik-sender, weil du keine klassische musik hörst? oder doch die "jugend"-sender, weil du keine pop-musik magst?
  • Soooo damit ist es beschlossen ^^ ein Satz mit X ... das war wohl niX !!!!! XD

    Gericht entschied gegen Rundfunkgebühren auf PCs
    22. Dezember 2009, 10:17 Uhr
    Logo: Recht & Gesetz

    In einem neuerlichen Gerichtsurteil vom November, das nunmehr einsehbar ist, stimmte das Verwaltungsgericht Braunschweig der Klage einer Diplomübersetzerin zu, die gegen die Gebührenpflicht ihres nicht-privat genutzten PCs anstritt. In der Urteilsbegründung gingen die Richter sogar noch über die Grenzen der vorliegenden Situation hinaus.

    Die Diplomübersetzerin klagte gegen die Gebührenerhebung auf einen PC, den sie für ihre Arbeit nutzte und der im selben Haus wie ihre Privatwohnung stand. In dieser meldete sie bereits 1991 Rundfunkempfangsgeräte an. Den gewerblich genutzten und internetfähigen PC wollte sie als Zweitgerät anmelden. Dem wollte der gebührenerhebende NDR allerdings nicht zustimmen, da diese Regelung nur für den Privatbereich gelte. Dieser Argumentation schloss sich das Gericht allerdings nicht an. Es wies nicht nur die Auffassung des NDR zurück, dass die Zweitgeräteregelung nur „innerhalb einer Nutzungsart“ (also gewerblich oder privat) gelte, sondern stellte auch infrage, ob der NDR überhaupt Rundfunkgebühren auf Internet-PCs erheben dürfe.

    Das Gericht teilte in seiner Urteilsbegründung unter anderem mit, dass fraglich sei, ob gewerblich genutzte Internet-PCs tatsächlich zum Empfang öffentlich rechtlichen Rundfunks „bereitgehalten“ werden, wie es das Gesetz fordert. Da diese Bereithaltung auch bei bestehendem Internetanschluss etwa mit zusätzlichen Kosten und auch mit zusätzlicher Software verbunden sei und zudem die Auslastung des PCs erhöhe und Ressourcen gefährde, könne nicht prinzipiell davon ausgegangen werden, dass jeder in Frage kommende PC mit Gebühren beaufschlagt werden könne. „Typischerweise werden PCs im beruflichen Bereich zur Kommunikation und Datenverarbeitung und gerade nicht zur Unterhaltung genutzt; die private Nutzung wird vielmehr regelmäßig vom Arbeitgeber ausdrücklich verboten“, so das Gericht weiter.

    Zudem befand das Gericht, dass der NDR überhaupt keinen „gebührenrechtlich relevanten Rundfunk [im Internet, Anm. d. Red.] zur Verfügung stellt, der Grundlage der Gebührenpflicht darstellt.“ Es konnte seitens des Norddeutschen Rundfunks zudem nicht glaubhaft dargelegt werden, dass alle mit einer Gebühr belegten PCs auch bedient werden könnten. Dies ist vor allem deshalb fraglich, da sich der NDR der Infrastruktur eines Providers bedient, der nach eigenem Ermessen die Kapazitäten für das Internetangebot bestimmt. Im Dienstleistungsvertrag seien allerdings nur mindestens 20.000 Streams als garantierte Größe festgelegt. Übersteigt die Zahl der tatsächlichen Nutzer diesen Wert deutlich, könne nicht jedem das Angebot bereitgestellt werden. Darüber hinaus konnte der NDR dem Gericht nicht demonstrieren, wie ein internetfähiger PC zu benutzen sei, ohne damit in den Bereich der Gebührenpflicht zu kommen. Dies widerspreche allerdings dem Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), so die Verwaltungsrichter.

    Das jüngste Urteil ist eines von vielen, das sich mit der Gebührenpflicht auf internetfähige PCs bezieht. Die Rechtssprechung in diesem Gebiet ist allerdings uneindeutig und noch ist das Braunschweiger Urteil selbst nicht rechtskräftig, da der NDR in der nächsthöheren Instanz in Berufung gehen will.


    Bitte nicht den Kopf abreißen MOD's
    Quelle: CB
    [SIZE="4"][FONT="Verdana"]User helfen Usern: Die FSB-Tutoren!
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BlueBull ()

  • Ja da bleibt einem echt die Spucke weg, erst hört man, alle werden bald GEMA bezahlen dürfen, weil es ja auch wirklich jeder empfängt - egal ob jetzt privat oder vor bzw. in einem Elektroladen.
    Dabei fragt man sich, was dürfen diese noch, gibt es bald auch eine "Pflicht-KFZ-Steuer" die ebenfalls jeder zu bezahlen hat, ob dieser nun ein Auto hat oder nicht, denn unterwegs ist man immer, ob jetzt zu Fuss zum nächsten Einkaufsladen oder mim Fahrrad zur nächsten Bushaltestelle.
    Sry ihr von der GebührenEinzugsZentrale, ich weiß, ihr macht nur euren Job, aber von mir seht ihr keinen Cent, mit Knöpfen wäre ich noch einverstanden :D