Laptop steuerlich absetzbar?

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  • Pakito
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  • Laptop steuerlich absetzbar?

    Hallo liebe FSB-Nutzer,

    Ich habe im September 2009 meine Ausbildung als Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendsungsentwicklung begonnen, sprich: Ich programmiere.
    Da ich mir sowieso einen Laptop zulegen wollte und meine Kollegen sagen, ich könnte ihn in der Ausbildung Abschreiben lassen, wollte ich mag fragen, wer sich da ein wenig auskennt? Habe schon in Google nachgeschaut aber da bin da nur auf ältere Forenbeiträge gekommen und ich denke hier kann mir noch besser weitergeholfen werden. Zudem meinten meine Kollegen, ich solle ihn erst 2010 kaufen, weil es sonst nicht möglich ist oder sowas. Bin mir nicht mehr ganz sicher.

    Weis jemand rat?

    Danke, Pakito
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  • Es kommt darauf an, ob du überhaupt Einkommensteuer bezahlst?
    Was steht denn auf deiner Azubi-/Gehaltsabrechnung?

    Zudem müsstest du ihn auf drei (?) Jahre abschreiben, mindestens einen Drucker nachweisen (wg. Azubi-Berichte etc.) und dann wird er eventuell vom FA-Beamten anerkannt.

    Das bedeut aber nun nicht, dass dir der Staat dein Notebook finanziert, sondern für den jährlichen Abschreibungsbetrag bräuchtest du keine Einkommensteuer bezahlen.

    Beispiel:
    Notebook mit Zubehör kostet 900 Euro.
    Abschreibungsbetrag pro Jahr: 300 Euro (bzw. 225 Euro bei 4 Jahren Abschreibungsdauer).

    Wenn du nun von deinem Azubi-Einkommen 15% EK-Steuer bezahlen würdest, kämen dabei 15 % von 300 Euro = 45 Euro (bzw. 33,75 Euro) Steuerersparnis jährlich bei rum, insgesamt also 135 Euro über die gesamte Abschreibdauer.

    Wenn du aber übers Jahr hinweg bzw. nach deiner EK-Steuererklärung gar keine Lohnsteuer bezahlst, dann kannst du auch keine Steuern sparen und würdest demzufolge vom Finanzamt keine Steuerermäßigung für deinen PC erhalten.


    Hoffe mal, das war so einigermaßen richtig erläutert (vereinfacht). ;)
  • Außerdem muss man bedenken, dass der Abschreibungsbetrag "Werbungskosten" darstellt. Das ist insofern wichtig, als man in seine Überlegungen auch den Werbungskostenpauschbetrag von 920.- € im Jahr einbeziehen muss. Bis zu diesem Betrag bekommst Du als Arbeitnehmer eine Einkommensminderung auch ohne Nachweis. Die Abschreibung wirkt sich deshalb nur dann aus, wenn Du weitere Werbungskosten in ausreichender Höhe hast (z.B. Fahrtkosten).
    Anders sieht es aus, wenn Du Deine Ausbildung nicht in einem Arbeitnehmerverhältnis machst, sondern selbständig bist. Aber dazu konnte ich Deinem Beitrag nichts entnehmen.
    Zu Deiner Frage nach dem günstigsten Zeitpunkt würde ich an Deiner Stelle die Infos von Faehnrich und mir mal durchdenken. a) Habe ich im betreffenden Jahr überhaupt Einkünfte über der Besteuerungsgrenze? b) Falls ja würden sich die Werbungskosten auswirken? Fragen zur Progression kann man jetzt wohl noch vernachlässigen :)
    Liebe Grüße von Sab
  • Also habe monatliche Fahrtkosten in Höhe von 97,30€.


    Zu PatBu:
    Das mit dem Auszug der Festplatte ist ja wohl auch sinnlos, schlieslich gibts auch externe Festplatten und man kann die Spiele davor auch wieder löschen.
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  • Also ich konnte meines vor einem Jahr Steuerlich absetzen.
    Hatte jedoch ein Gewerbe angemeldet.

    Ich glaube aber nicht, dass du es in der Ausbildung bereits Steuerlich absetzen kannst.
    Die sind dabei sehr hartnäckig.
  • Zu 100% nutze ich ihn dann letzt endlich natürlich nicht geschäftlich. Wäre ja auch schwachsinn... aber würde dann versuchen das max. rauszuholen. Ich werde mich sobald ich wieder in der Arbeit bin im neuen Jahr mal bei meinen Kollegen schlau machen und das Ergebnis dann hier reinposten. Bin ja mal gespannt.
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  • deine Eltern könnten ihn aber als sonderausgabe (oder so ähnlich) absetzen. Wenn der Laptop ein für die Ausbildung benötigtes (Unterrichts-)Medium ist. War bei mir damals so, als es darum ging den Gaming-Laptop Abzusetzten. Begründung: Für 3D Rendering/ PS braucht man ne dicke Dose.
  • @Noctis: wie war das denn bei dir ? glaubst du würde das auch bei mir gehen? ... gehe noch zur schule, bin auf einem fachgymnsium für technik .. aber für dieses werden nun nochmal laptops benötigt ... ( da es aber schon das 2te mal ist , das wir soeine teuere anschaffung selbser bezahlen müssen) .. wär es möglich dies auch abzusetzen?
  • @ Martin3k:
    Schulbescheinigung über die verlangte Anschaffung besorgen!

    Oder:
    Dein Vater oder deine Mutter kann so einen Notebook-PC eventuell selbst steuerlich absetzen (Heimbüro).
    Aber ohne Drucker ist das immer ziemlich schwierig, es dem Finanzamt klar zu machen.