Was ist wenn eine Abmahnung für E mule die falsche Datei beinhaltet


  • Theo1960
  • 4645 Aufrufe 20 Antworten

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  • Was ist wenn eine Abmahnung für E mule die falsche Datei beinhaltet

    Nach dem es einen bekannten "erwischt" hat, stellt sich mir folgende Frage.
    Ist es legal bei E Mule und co Filme oder Serien zu ziehen die am Logo erkenntlich aus dem Fernsehen stammen.
    Zum anderen die Frage was passiert, wenn ich mir den Tatort aus Köln runterladen will und später feststelle, das es ein Porno ist dessen download sicher illegal wäre. Ich hab mich schon gefragt wer Interesse daran haben könnte Dateien unter falschem Namen einzustellen. Wenn damit aber legale Dateien Tatort zu illegalen werden die abgemahnt werden dann machts wieder Sinn für den rechteinhaber.
  • Meines Wissens nach, wenn das Logo des Senders UND die Werbung innerhalb der Sendung nicht raus geschnitten/retuschiert sind, ist es legal.

    Was die falschen Inhalte angeht: der Grund der Anklage/Aufmerksamkeit sind auffällige LINKS, erst danach können die Inhalte überprüft werden.

    Das Thema befindet sich übrigens im falschen Bereich, daher verschiebe ich es lieber nach P2P.


    MfG Allonewalk
  • Wer bei diesen Filesharing-Plattformen saugt, der kann täglich mit Post von einem Anwalt rechnen. Das sollte sich doch langsam rumgesprochen haben. Tatort oder Serien gibt es z.B. auch bei Serienjunkies zu laden. Und da ist auch das drin, was angegeben wurde. Über RS geht das auch ruckzuck. ;)

    Auch Fernsehaufzeichnungen unterliegen ob mit oder ohne Logo/Werbung dem Urheberrecht und sind urheberrechtlich geschützt. Dürfen also auch nicht durch Filesharing der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. In vielen Foren z.B. auch im tatort-fundus sind daher auch Beiträge wie Biete/Suche strikt untersagt und unerwünscht.

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von hilde555 ()

  • Richtig. Vermutlich ist es sogar problematischer, eine Tatort-Folge herunterzuladen, als einen Porno. Auch bei Diensten wie beispielsweise dem Onlineviedeorecorder kannst du Sendungen nur dann herunterladen, wenn du sie vorher explizit zur Aufnahme ausgewählt hast.
    Hier könnte Ihre Werbung stehen...
  • Ok nehmen wir mal an Tatort wäre legal. (nur als Hypothese)

    Die Grundfrage war eher was ist mit gefakten Dl s.

    Also ich bin im Glauben, eine legale Datei zu ziehen und stelle erst nacher fest das es ein urheberechtlich geschützter Film war weil er unter falschem Namen geuppt wurde.
  • Shadowww schrieb:

    Vermutlich ist es sogar problematischer, eine Tatort-Folge herunterzuladen, als einen Porno.

    Nein. Erstens verbreitet man beim Tatort immerhin keine pornographischen Schriften. Zweitens ist die Haupteinnahmequelle beim Tatort die GEZ, und die muss man sowieso zahlen.

    Theo1960 schrieb:

    Zum anderen die Frage was passiert, wenn ich mir den Tatort aus Köln runterladen will und später feststelle, das es ein Porno ist dessen download sicher illegal wäre.

    Da könntest du durchaus eine Abmahnung bekommen. Hast ja schließlich urheberrechtlich geschützte, pornographische Schriften verteilt.

    Die Abmahnung ist ein Massenbrief, die der Rechteverdreher an viele hundert Leute schickt, ohne deinen Fall zu überprüfen. Du gehst dann selbst auch zu einem Anwalt und wie es weitergeht, würde man sehen.

  • Ist es legal bei E Mule und co Filme oder Serien zu ziehen die am Logo erkenntlich aus dem Fernsehen stammen.

    100% NEIN !!!


    Zum anderen die Frage was passiert, wenn ich mir den Tatort aus Köln runterladen will und später feststelle, das es ein Porno ist dessen download sicher illegal wäre.

    Es spielt erst mal keine Rolle was im File ist , das File heist "TATORT" dafür wirst du auch abgemahnt. Fertig !
    Passt dir das nicht ? Gehst du vor Gericht , somit musst du beweisen das Inhalt was anderes ist , jetzt kommts :D damit hast du dich selbst verraten ,
    zahlst du Gerichtskosten + ein etwas für " Versuch ist strafbar " und bekommst noch zu 100% eine weitere Klage von Porno Rechteinhaber !
    Mein Tipp also , Mod. UE abschicken und schweigen.
    Mfg
  • Also, urheberrechtlich Geschütztes herunterzuladen ist sicher strafbar, ganz gleich ob Tatort oder Porno.

    Aber ich finde es interessant, was ist wenn man in gutem Glauben handelt, also z.B. eine Datei "Gimp_freeware.zip" herunterlädt und dann stellt sich heraus dass es Photoshop CS4 ist?
    Das ist ja irgendwie so als würde ich im Baumarkt eine Schachtel Gips kaufen und dann ist Koks drin (und mir fällt der Dübel aus der Wand:D)... Interessant dabei auch die Frage, ob der Dateiname *bei mir* ausschlaggebend wäre oder ob ich verpflichtet bin über die Download-Details noch zu checken wie die Datei bei anderen Usern heisst.
    Weiss da jemand was dazu?

    Gruss, Schorsch
  • @Schorsch,
    mann muß nur begreifen wodrum es hier geht , auch Freeware ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Rechte/Genemigung verbreitet werden!!!
    Bei Emule und Co. machst du das automatisch und heißt "handeln im gewerblichen ausmaß" . Gerade das macht das Filesharing so gefährlich. Ich bin mir ganz sicher das du im Netz keine Abmahnung wegen Download findest dafür aber hunderttausende wegen Upload. Rein theoretisch darfst du nicht ein mal z.B. mein Text oder meine Urlaubsbilder veröfentlichen die du von mir bekommen hast , denn wenn mir das stinkt darf ich dich dafür abmahnen.
    Also nochmal : Finger weg von filesharing !
    Mfg Gtrleo
  • Gtrleo schrieb:


    Bei Emule und Co. machst du das automatisch und heißt "handeln im gewerblichen ausmaß"


    ahja. hoch komplexes thema, womit sich die gerichte erst seit relativ kurzer zeit befassen. zumindest in der rechtsprechnung herrscht uneinigkeit, was denn nun "gewerbliches ausmaß" ist. aber schön, dass du es weisst.

    Gtrleo schrieb:


    Finger weg von filesharing !


    da du unter filesharing lediglich emule und torrent.to verstehst, bist du nicht wirklich qualifiziert eine solche undifferenzierte aussage zu treffen.
  • Zweistein schrieb:

    in der rechtsprechnung herrscht uneinigkeit

    Einigkeit wird meiner Meinung nach nicht geben , siehe §97a es wurde einfach umgegangen .


    Zweistein schrieb:

    da du unter filesharing lediglich emule und torrent.to verstehst, bist du nicht wirklich qualifiziert eine solche undifferenzierte aussage zu treffen.

    One klick Hoster sind damit nicht gemeint !
    Mfg
  • Phunsoldier schrieb:

    Falsch! Keine Lust Quellen zu suchen... Beides ist illegal und wird verfolgt.

    Phunny

    Ich habe nicht geschrieben das Download legal ist , selbstverständlich ist beides ilegal . Verfolgt wird aber momentan nur das was Geld bringt und das ist Upload . Wie schon gesagt du wirst keine Abmahnung " NUR " wegen Download finden , die Rechtsanwälte erwähnen das zwar in der Abmahnung wollen aber dafür keinen Cent haben . Wenn mir einer das Gegenteil beweisen kann , nehme ich alles zurück .
    Mfg.
  • @Gtrleo

    Hallo

    Gtrleo schrieb:


    mann muß nur begreifen wodrum es hier geht , auch Freeware ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Rechte/Genemigung verbreitet werden!!!


    ich habe bewusst das Beispiel GIMP erwähnt, da die GPL ausdrücklich die Redistribution erlaubt, vgl. Abschnitt 6d der GPL v3:


    You may...
    ...
    d) Convey the object code by offering access from a designated
    place (gratis or for a charge), and offer equivalent access to the
    Corresponding Source in the same way through the same place at no
    further charge.


    Damit scheint mir Dein Statement

    Gtrleo schrieb:


    Also nochmal : Finger weg von filesharing !


    etwas übertrieben. Filesharing ist auch eine Möglichkeit, die Kosten für die Verteilung grosser Files - z.B. auch Linux-Pakete - tief zu halten indem die user sich das teilen und weniger Traffic für einen Server-Betreiber entsteht.

    Gruss, Schorsch
  • Gerade dieses Thema hatte ich vor kurzen beim Anwalt:
    Was ist wenn ich bei RapidShare eine datei runterlade mit dem Namen zb "Race Driver Grid Demo.rar" und nach dem entpacken sich rausstellt das es sich hierbei um ein Porno zb handelt. Kann man mich deswegen bestrafen obwohl ich ja nicht wuste das es ein fake ist.
    Seine antwort drauf war "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

    Also lades du eine datei runter und die stellt sich als fake raus bist du genauso im Arsch als wenn du direkt einen porno runterladen würdes der kein fake ist.

    Und da ist es egal ob du mit emule,torrent,RapidShare,Megaload usw es geladen hast.
  • Gtrleo schrieb:

    [...] Verfolgt wird aber momentan nur das was Geld bringt und das ist Upload . Wie schon gesagt du wirst keine Abmahnung " NUR " wegen Download finden , die Rechtsanwälte erwähnen das zwar in der Abmahnung wollen aber dafür keinen Cent haben . Wenn mir einer das Gegenteil beweisen kann , nehme ich alles zurück .
    Mfg.

    Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt Patentrecht Forum 123recht.net
    gulli.com - news - Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen
    Dürfte fürs erste reichen...

    Phunny
  • WOW :D , das nenne ich doch eine lebhafte Diskusion , klasse !!!


    @Phunsoldier ,
    Wenn lesen dann bitte alles und nicht nur heulebeitrag von einem verzweifeltem User.
    Link 1 :
    Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt Patentrecht Forum 123recht.net
    >Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
    Zunächst mal vorab: Anspruchsgrundlage ist wohl nicht der Download, sondern der damit immer verbundene Upload.


    Link 2:
    gulli.com - news - Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

    Die Gegenseite behauptet ich habe eine Datei anderen zur Verfügung gestellt,


    Wo ist denn bitte schön eine Abmahnung wegen "NUR" Download ??????




    @Zweistein

    wie xlemmingx ja schon erwähnte, ist nicht nur der upload, sondern auch der download verfolgbar. aus deinen fehlern nichts gelernt ?


    Doch doch , in einem Jahr habe viel gelernt sogar viel zu viel aber darf ich mal fragen was du mit "verfolgbar" meinst ?
    Wie schon geschrieben nur Download ist zwar strafbar wird aber nicht verfolgt , noch nicht , warum ? Ganz einfach weil es sich momentan für die Abmahner nicht lohnt .
    Nur Download ist noch "einfach gelagerter Fall" und somit kann es nicht
    in "handeln im gewärblichen Ausmaß" eingebunden werden dazu fällt es noch unter §97a (seit 2008 ) 100€ deckelung bei einfach gelagerten Fällen .
    Wo ist den jetzt Profit für den Abmahner wenn er 100€ Abmahnung schreibt
    und fast das gleiche nur an Logfirmen zahlt ???

    @Schorsch,
    ich habe keine Ahnung was GIMP und GPL ist , wenn es auf der Webseite
    steht das es erlaubt ist zu veröfentlichen oder bei emule zu laden oder sonst noch irgend ein Müll dann wird dich keiner dafür abmahnen .
    Es ist auch bekannt das viele neue unbekannte Musiker selbst seine Werke bei Emule reinstellen um Aufmerksamkeit zu erwecken. Das ist schön und gut
    die Problematik dabei ist das du nicht weißt ob du es veröfentlichen darfst oder nicht . Deshalb , lade bitte Linux von Linux und GIMP von GIMP webseiten !


    Mfg Gtrleo