einen älteren fall vor ein paar Monaten Wichtig bitte angucken

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  • einen älteren fall vor ein paar Monaten Wichtig bitte angucken

    Vor paar Monaten gab es in Deutschland den Fall, dass Gefangene entlassen werden mussten,weil sie sich zu dem Zeitpunkt nicht strafbar gemacht haben.

    Ich weiß,es ist schwer zu erklären, weil ich es nur noch in errinerung habe.

    Es war umgefähr so, dass die gefangene über 18 jahre alt waren und ins gefängnis gesteckt wurden. Erst paar tage später (oder auch wochen,oder jahre oder monate) hab es ein gesetz,dass diese Personen, wegen diesem Gesetz ins Gefängnis mussten. Allerdings gab es das gesetzt noch gar nicht wie sie ins gefängnis gekommen sind.

    Deshalb durften sie wieder aus dem Gefängnis raus.

    Wisst ihr vielleicht welchen fall ich meine, ist noch gar nicht so lange her, und welche Paragrapfen das sind?

    mfg

    seloh
  • siehe Wikipedia

    Eigentlich sollte klar sein, daß Gesetze erst nach dem Zeitpunkt des Beschlusses wirksam sein sollten, denn sonst könnte man JEDEN Sachverhalt nachträglich legitimieren, indem man schnell ein dazu passendes Gesetzt schafft. Dies öffnet der Willkür Tür und Tor und ist mit rechststaatlichen Prinzipien nicht vereinbar.

    Was würdest du davon halten, wenn z.B. die Mehrwertsteuer auf 30 Prozent angehoben wird und du plötzlich für die letzten 20 Jahre rückwirkend zur Kasse gebeten wirst?

    Oder wenn plötzlich das Alter, mit dem man den Führerschein machen darf, auf 21 heraufgesetzt wird, du ihne aber mit 18 gemacht hast? Dann könnte man dich rückwirkend bestrafen, weil du mit 18 Auto gefahren bist.

    Oder du bist nur einfach unbequem, hast dich aber an alle Gesetze gehalten. Man kann dir zwar nichts beweisen (weil du auch garnichts verbotenes angestellt hast), aber man schafft schnell ein Gesetz, daß genau auf dich zugeschnitten ist und schwupp - schon hat man dich. Daß die Höchststrafe gerade angemessen ist versteht sich von selbst.

    Gruß Konradin
  • Briefgeheimnis und Private nachrichten

    Konradin schrieb:

    siehe Wikipedia

    Eigentlich sollte klar sein, daß Gesetze erst nach dem Zeitpunkt des Beschlusses wirksam sein sollten, denn sonst könnte man JEDEN Sachverhalt nachträglich legitimieren, indem man schnell ein dazu passendes Gesetzt schafft. Dies öffnet der Willkür Tür und Tor und ist mit rechststaatlichen Prinzipien nicht vereinbar.


    Danke für den Link. Der wird mir super weiter helfen. Mir ist schon klar, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, was zum zeitpunkt der tat keine straftat war. nur es gibt da paar pappenheimer die sehen das nicht so.

    okay, vielen dank, schonmal für die antwort.

    jetzt habe ich allerdings noch eine frage die mir auch google nicht beantworten konnte, nämlich briefgeheimnis und private nachrichten von einem forum.

    greift da das briefgeheimnis, oder darf man z.b. eine Private nachricht,die man empfangen hat und an einen selber bestimmt war veröffentlichen?

    gibts dazu vielleicht auch ein gesetzes text? habe zwar schon manche sachen durchforstet aber etwas wirklich genaues kam nie dabei raus.

    mfg

    seloh
  • Nur wenn du dir eine Nachricht selbst geschickt hast, dann darfst du sie auch ungefragt veröffentlichen. Schließlich ist eine private Nachricht ('privat'!) eine vertrauliche Sache. Einer Veröffentlichung müssen sowohl der Absender als auch der Empfänger zustimmen, schließlich ist es eine Sache zwischen diesen beiden.

    Wenn du der Empfänger bist, aber nicht der Absender, dann solltest du einmal darüber nachdenken, was ist, wenn dir der Absender ein Geheimnis anvertraut. Das ist ganz bestimmt nicht für fremde Ohren bestimmt.

    Wenn die Zustimmung beider vorliegt, dann ist es natürlich etwas anderes.