2 Jährige Vertragslaufzeit bei Internet Gesetzeswidrig?

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  • Dead.Prez
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  • 2 Jährige Vertragslaufzeit bei Internet Gesetzeswidrig?

    Hallo zusammen,

    ich möchte auf Unitymedia wechseln und habe aktuell noch einen T-Online 6000 DSL Vertrag am laufen. Dieser wurde zuletzt September 2009 um 2 Jahre verlängert da eine Preisreduzierung gegriffen hat.

    Nun sagte mir ein Arbeitskollege dass es einen Gesetzesspruch gegeben hätte der besagt dass nur noch 1 Jahr und nicht mehr 2 Jahre zulässig wären und ich das Ding praktisch zu September 2010 und nicht wie von T-Online behauptet zu September 2011 kündigen könnte.

    Kann mir jemand was dazu sagen bzw. Links in denen darauf hingewiesen wird. Habe (wohl falsch) gegooglet und nix zum Thema gefunden :eek:

    Danke und Gruß

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dead.Prez ()

  • Hi ambesten ruf doch mal bei T-online an 08003301000 und frag nach die können dir es genau sagen was sache ist, desweiteren wann der nächste Kündigungstermin deiner Leitung, bessergesagt wann du deinen Vertrag Kündigen kannst .
    lg
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    Eines Tages wirst du mich so lieben, wie ich dich geliebt habe...Du wirst mich vermissen, so wie ich dich vermisst habe...Du wirst um mich weinen, so wie ich um dich geweint habe....Und dann, wenn es soweit ist, werde ich bei Dir sein und Dir leise sagen: Denkt euch den Rest :)
  • Generell ist es ja so eine Unsitte die Verträge, was die Laufzeit angeht, bei kleinsten Änderungen immer wieder von "0" loslaufen zu lassen.
    Es gibt hier in der Tat differenzierte Rechtsprechung, diese allerdings in der Praxis durchzusetzen dürfte nicht immer leicht sein.
    So viel zum Thema "Recht haben" "Recht bekommen".
  • Ich glaube fast, dass sowas als neuer Vetrag durchgeht. Damit würde dieser dann 2 Jahre laufen. Aber wie schon erwähnt, Recht haben und bekommen sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Da fragt sich dann, ob man nicht die Kosten für das eine Jahr bezahlt, anstatt sie vor Gericht auszugeben!