Führerschein A unbeschränkt

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  • xlemmingx
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  • Führerschein A unbeschränkt

    Hi,

    Ich fahre demnächst mal wieder mit dem Bike nach Österreich, allerdings diesmal mit eingetragenem offenen Motorrad, darf ich seit 2 Wochen fahren. Jetzt aber die Frage, ich hab mal irgendwo gehört, das man für Fahrten ins Ausland einen neuen Führerschein braucht, auf dem A unbeschränkt extra steht. In Deutschland kann man da das Datum der Führerscheinausstellung mit A beschränkt vorweisen und die rechnen dann einfach 2 Jahre drauf, das soll aber im Ausland nicht funktionieren. Hat da jemand Ahnung von? Wurden zwar noch nie da unten kontrolliert, aber irgendwann ist immer das erste Mal.


    MfG xlemmingx

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xlemmingx ()

  • hallo,

    ich persönlich habe soetwas noch nicht gehört und kann ich mir ehrlich auch nicht vorstellen, weil innerhalb der eu. na ja, aber man weiß ja nie. allerdings möchte ich dies auch gerne wissen, weil ich dieses jahr auch nach österreich mit den bike möchte.

    gruß
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    Meine ups: [/SIZE]
  • Hallo,
    ich komme aus Österreich, bin aber erst 16.
    Wenn ich mich nicht täusche, darf man bei uns erst ab 21 den Führerschein für ein komplett offenes Motorrad erwerben.

    Doch laut Wikipedia, gelten bei uns auch die Führerscheine der Deutschen nach deren Regeln...

    Wikipedia schrieb:

    Lenkberechtigungen, die in den Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig sind, sind ebenfalls in Österreich uneingeschränkt gültig. Der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass das in Österreich festgelegte Mindestalter zum Lenken von Fahrzeugen einer bestimmten Klasse in jedem Fall einzuhalten ist, auch wenn im Heimatstaat ein niedrigeres Mindestalter gelten sollte. Ausnahme: Führerscheine aus Deutschland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich (inklusive Nordirland), die aufgrund gegenseitiger Abkommen schon ab 17 anzuerkennen sind.

    Quelle: Führerschein und Fahrerlaubnis ? Wikipedia

    mfg
  • Wunderbar,dann sind meine Bedenken zerstreut. Hab das glaub ich mal von meinem fahrlehrer gehört, was solls.

    Jetzt noch frischen TÜV und dann gehts wieder los :)
    Posted via Mobile Device

  • Lenkberechtigungen, die in den Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig sind, sind ebenfalls in Österreich uneingeschränkt gültig. Der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass das in Österreich festgelegte Mindestalter zum Lenken von Fahrzeugen einer bestimmten Klasse in jedem Fall einzuhalten ist, auch wenn im Heimatstaat ein niedrigeres Mindestalter gelten sollte. Ausnahme: Führerscheine aus Deutschland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich (inklusive Nordirland), die aufgrund gegenseitiger Abkommen schon ab 17 anzuerkennen sind.

    Quelle: Führerschein und Fahrerlaubnis ? Wikipedia


    Hallo xlemmingx,
    Ich würde dir raten nochmal in einer Fahrschule, oder bei einem Automobilclub oä nachzufragen. So wie ich Wikipedia verstehe gilt dein Führerschein zwar, allerdings nur dann, wenn du das österreichische Mindestalter hast. Den letzten Abschnitt sehe ich ausschließlich als Hinweis zu BF17.

    Gruß

    KasperIII