Firmenname

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  • KingstonTown
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  • Hallo, ich weiß, dass man sich als "Künstler" seinen Firmennamen selber ausdenken kann und nutzen kann, wie sieht es aber mit einer Dienstleistungsfirma aus ?

    Kann man sich einfach einen Firmennamen zu legen und diesen nutzen, oder MUSS man den irgendwo eintragen, bzw. kann man ihn dann irgendwo eintragen lassen ?
  • Hi,
    Also wenn du eine richtige Firma willst, musst du ja erstmal wissen, was für eine Art...
    Mini GmbH, GmbH etc... Hängt aber direkt mit dem vorhandenen Geld zusammen, das du investieren möchtest...
    Um einen Firmennamen zu nutzen bzw diesen auch abzusichern MUSST du ihn eintragen lassen...

    Hier mal ein Auszug für die Mini-GmbH (stand 2008)
    Aktuell sind Notargebühren von 50 - 70 € im Gespräch (Beurkundung, Anmeldung, Auslagen). Weitere ca. 100 € werden einmalig für die Handelsregistereintragung fällig, ca. 30 € für die Gewerbeanmeldung , ca. 100 - 300 € für die Veröffentlichung der Mini GmbH im Bundesanzeiger sowie in vielen Fällen Beratungshonorare für Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und ähnliche Gründungsberater. In der Summe wird die Mini GmbH vermutlich mit ca. 300 - 400 € startklar sein.


    Weis jetzt nicht ob ich hier den direkten Link setzen kann, ich werd ihn dir einfach mal schicken ;)

    Aber ums nochmal auf den Punkt zu bringen: JA, muss eingetragen werden.

    lg
    Fernet
    [SIZE="1"]Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von GOTT: Übermorgen, 25:68.[/SIZE]
  • Ein Gewerbe muss im zuständigen Amtsgericht angemeldet werden und da gibst du dann auch den Namen und die angebotene Dienstleistung mit an. Kostet ein paar Euro, die 30 könnten hinkommen, weiß nicht mehr genau ist schon ein paar Jahre her. Außer der Eintragung brauchst du eigentlich von den anderen genannten Dingen nichts.
    Musst dann allerdings auch mit einplanen das du Steuererklärungen machen musst und die diversen anderen Sächelchen die es bei einer eigenen Firma zu beachten gibt.

    MfG xlemmingx
  • xlemmingx schrieb:

    Ein Gewerbe muss im zuständigen Amtsgericht angemeldet werden und da gibst du dann auch den Namen und die angebotene Dienstleistung mit an. Kostet ein paar Euro, die 30 könnten hinkommen, weiß nicht mehr genau ist schon ein paar Jahre her. Außer der Eintragung brauchst du eigentlich von den anderen genannten Dingen nichts.
    Musst dann allerdings auch mit einplanen das du Steuererklärungen machen musst und die diversen anderen Sächelchen die es bei einer eigenen Firma zu beachten gibt.

    MfG xlemmingx


    Glaube du hast da was falsch verstanden ?!?

    Ein Gewerbe habe ich, es geht nur da drum, ob ich mir einfach einen FIRMENnamen geben kann, oder ob ich in meinem Namen arbeiten muss.

    Der Rest ist mir klar ;)
  • Du musst dich als 'Eingetragener Kaufmann' (= e.K.) oder GbR (Gesellschaft bürgerl. Rechts) ins Handelsregister eintragen lassen, dann kannst du deiner Firma auch einen Fantasienamen geben.

    Als reiner Selbstständiger heißt deine Firma wie du. Beispiel: Max Maier hat einer Malerfirma. Die Firma heißt dann Max Maier, oder auch mal Maler Maier etc. Will er aber seine Firma 'Wild Painting' nennen, dann lautet die Firmenbezeichnung eben
    Wild Painting Inh. Max Maier e.K.
  • Faehnrich schrieb:


    Wild Painting Inh. Max Maier e.K.


    Genau sowas meinte ich, und wie gesagt, als "Künstler" z.B. Handmalerei ect. kann man dass einfach so, da braucht man sich nirgends eintragen lassen, dass weiß ich, weil es bei mir schon der Fall war.

    Nur weiß ich leider nicht, wie es halt bei einer anderen Richtung aussieht, aber gut, dann werde ich mich mal schlau machen, was eintragen lassen kostet.
  • Der Begriff "Firma" ist im deutschen Recht anders besetzt als in der Umgangssprache. Im Handelsrecht ist die Firma der Name des Kaufmanns, unter dem er sein Geschäft betreibt. Aber auch Nicht-Kaufleute können unter einem gewissen Namen ihr Geschäft betreiben; das ist dann aber keine Firma im Rechtssinne, sondern eine so genannte "Geschäftsbezeichnung", die auch einen geringeren Schutz , aber z. B. den Vorteil der Eintragsfreiheit wie auch Zugänglichkeit für Nicht-Kaufleute genießt.

    Klassisch für Geschäftsbezeichnungen sind z. B. die Namen von Gaststätten oder Apotheken: So kann hinter der "Schänke am Wienerwald" durchaus die Firma "Gastroservice XYZ GmbH" stecken. In deinem Fall kannst du registrierungsfrei durchaus die Geschäftsbezeichnung "Internetdienstleistungen KingstonTown" führen oder auch "Compuglobalhypermeganet KingstonTown", solange du damit nicht gegen geltendes Recht oder das Firmen-, Namens- und/oder Markenrecht anderer Unternehmen verstößt.

    Sehr gut für Laien sind die Zusammenhänge hier beschrieben:
    Firma und Geschäftsbezeichnung: Namensrecht für kleinere Unternehmen und Selbstständige - Online lernen bei akademie.de

    Vertiefend kann ich auch auf diese Zusammenstellung verweisen:
    Merkblatt: Geschäftsbezeichnungen von Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • KingstonTown schrieb:

    Ein Gewerbe habe ich, es geht nur da drum, ob ich mir einfach einen FIRMENnamen geben kann, oder ob ich in meinem Namen arbeiten muss.


    Ich konnte (oder musste?) den bei der Eintragung im Amtsgericht angeben. Glaube auch nicht das ich mich für 100€ im Handelsregister hab eintragen lassen, das wüsste ich wohl noch. Wird dann wohl so eine Geschäftsbezeichnung gewesen sein. Wenn dir die geposteten Infos und Links nicht reichen sollten kann ich ja mal in meinen alten Unterlagen schauen.
  • Aber bei einem kleinunternehmen ist es doch so, dass ich meinen normalen Namen als "Firmennamen" nehme und dann noch eine Art Firmenbezeichnung hinzugeben kann oder ? also z,B,.: "Müller Max", IT-Networks oder seh ich das falsch ?