Tchibo Surfstick muss zurückgegeben werden?

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  • Halycon
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  • Tchibo Surfstick muss zurückgegeben werden?

    Grüß euch!
    Ich habe zur kurzfristigen Überbrückung einen Tchibo-Surfstick incl. O2-Internet-Flat gekauft.
    Ich benötige ihn nun nicht mehr und wollte den Vertrag kündigen (ist ja monatlich möglich).
    Im Shop wurde mir gesagt, dass ich den Stick mit zurückgeben müsse, und das ohne Erstattung des Kaufpreises. Ist das so korrekt, oder hatte die Dame keine Ahnung?

    Irgendwie stinkt mir das. An dem Standort, an dem ich den Stick einsetzen wollte, hatte ich nicht mal ausreichend Empfang. Ich hätte also für gar nichts 40 Euro bezahlt.

    Danke euch!
    Gruß, Halycon

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Halycon ()

  • Hmm, also ich bin kein Anwalt, und dass das persönliche Gerechtigkeitsempfinden sich oft von der Rechtsprechung unterscheidet ist auch klar, aber mir kommt das komisch vor.

    Entscheidend ist meiner Meinung nach, ob du den Stick wirklich gekauft, oder nur für die Dauer der Vertragslaufzeit gemietet hast. Solltest du den Stick gekauft haben, dann ist das imho nicht zulässig, dass du diesen wieder zurückgeben müsstest (warum auch?). Da würde ich mich aber den Vertrag mal ganz genau angucken, es ist gut möglich, dass die das beim Vertragsabschluss so hingestellt haben, als ob du den Stick kaufst, aber in Wirklichkeit war das nur ein Bereitstellungsentgelt oder sowas.

    Das, was im Vertrag steht, zählt. Wenn da nichts von einer Rückgabe steht, würde ich erstmal nichts weiter unternehmen. Im Zweifel solltest du bei einer Verbraucherschutzorganisation nachfragen, die helfen bei sowas gerne und sind kostenlos.

    Gruß,
    s11g
  • Verstehe ich Deinen Fall richtig?

    a)Du hast ein O2 Paket gebucht
    b)einen Tchibo-Surfstick

    Wo hast Du beides her?

    Wenn beides "regulär" in einem O2-Shop erstanden wurde, ist dies
    durchaus möglich, wenn es z.B. der "Testmonat" war...

    Aber zum Stirnrunzeln ist das dann doch..

    LG
    snowflake
    schau ab und an vorbei
  • Ich bin zu Tchibo gegangen. Dort gibt es Kartons, die einen Surfstick enthalten, sowie eine Schachtel, in der sich eine SIM-Karte befindet.
    Dieses Paket wird nur so angeboten, den Stick kann man nicht ohne die SIM kaufen. ABER man kann die SIM einfach nicht aktivieren, wegschmeissen oder was auch immer. Denn bis zur Online-Aktivierung der Karte müssen keine persönlichen Daten angegeben werden.

    Ich habe mir jetzt die AGB zum xten Mal durchgelesen. Über eine Rückgabe des Sticks konnte ich nur folgendes finden:

    Er kann nach maximal einem Monat mit Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden.
    Er kann zu einem Preis von 49 Euro bei Tchibo debrandet werden.

    Alles andere dreht sich nur um den Mobilfunk-Vertrag, also die SIM.

    Ich habe mich auch schon an den Support gewendet (mail), bis jetzt aber keine Rückmeldung erhalten.

    Gruß
  • Halycon schrieb:


    Ich habe mir jetzt die AGB zum xten Mal durchgelesen. Über eine Rückgabe des Sticks konnte ich nur folgendes finden:

    Er kann nach maximal einem Monat mit Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden.

    Würde ich so lesen, Geld zurück innerhalb 1 Monat


    Er kann zu einem Preis von 49 Euro bei Tchibo debrandet werden.

    oder halt für nochmal 49,-€ entsperren lassen :hy:
  • Die Geschichte konnte geklärt werden.
    Die Damen bei Tchibo waren der Meinung, ich wolle das GEld für den Stick zurückhaben. Dem war natürlich nicht so.

    Nachdem ich bei der Dame, dir miich beim ersten Mal schon missverstanden hatte und sich nicht gewillt zeigte, sich selber zu informieren hartnäckig geblieben bin (Freundlich die nächst höhere Instanz verlangt), konnte die Geschichte mit der Chefin geklärt werden.

    Ich gab die Kündigung ab, konnte SIM-Karte und Stick behalten. Na bitte.
    Danke euch für die Hilfe und wünsche euch ein erfolgreiches neues Jahr!