Abmahnung und dann mit mod.Unterlassung geantwortet

  • Frage

  • diboschi
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  • Abmahnung und dann mit mod.Unterlassung geantwortet

    Hallo Leute ,
    ich habe eine Abmahnung bekommen und mit einer mod. Unterlassungserklärung und einer kurzen Stellungnahme geantwortet. Es dauerte keine 3 Tage also heute da bekamm ich gleich wieder von denen Post das ich immer noch Zahlen soll!! Wer weis weiter und oder Rat?? sind die Anwälte Waldorf Frommer

    danke diboschi
  • Um welchen Betrag handelt es sich denn?
    Sollte schon beurteilt werden,ob dieser angemessen ist.
    [FONT="Palatino Linotype"][SIZE="2"]Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken.[/SIZE][SIZE="1"]([URL="http://www.broeckers.com/archiv/wolfgang-neuss-neuss-deutschland/"]Wolfgang Neuss[/URL])[/SIZE][/FONT]
    [SIZE="1"][FONT="Georgia"]Frank Zappa isn't dead, he just smells funny...[/FONT][/SIZE]
  • richtig. gibt mehrere dinge, die interessant sind :

    1. höhe des betrags
    2. warst du es wirklich (denke mal schon)
    3. scanne im idealfall mal den ganzen schriftverkehr ein und poste es hier (namen, adresse, ip, aktenzeichen sowie alles weitere persönliche, natürlich schwärzen)
    4. auch deine modifizierte unterlassungerklärung mal posten.
  • Also ich habe folgendes geschrieben:

    Hiermit verpflichtet sich

    -Unterlassungsschuldner-

    rechtsverbindlich jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,
    unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, das heißt auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtssprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhalten gegenüber der
    xxxxxxxx



    1.
    es ab sofort zu unterlassen,
    urheberrechtlich geschützte Filme der Firma oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich zu machen.

    2.
    für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Verletzung des Unterlassungsversprechens zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger deren von den Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt wird und im zuständigen Gericht überprüft werden kann.


    und dann noch :

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach nochmaligen Nachsehen auf meinem Rechner kann ich weder eine Datei mit diesem Namen finden noch habe ich niemals eine Datei mit diesem Namen runter geladen.

    Ich möchte Sie um einen genauen Beleg bitten wie viel Prozent von dieser Datei geladen wurde.

    Dann bitte ich um Klärung ob der Hashwert und Titel der Torrent-Datei überhaupt der Film „-------------------------------“ sind.

    Mein PC ist für mehrere Personen im Haushalt zugänglich und außerdem habe ich eine W-Lan verbindung und laut u.a 2. Zivilkammer des LG Mannheim ( Urteil vom 30.01.2007 Az. 2 O 71/06, MMR 2007, 459) bin ich nicht verpflichtet dieses zu überwachen wenn ich auch stets bemüht bin dieses zu tun.


    p.s.: wie kann ich das gescannte posten???

    danke
  • also ich hab mir an der uni von nem guten Anwalt sagen lassen, dass man keine Unterlassungen unterschreiben sollte. Du kannst die Folgen in der Regel gar nicht abschätzen. In der Regel wird kein Abmahnanwalt ein Verfahren anstreben. Das ist die Investition meist nicht Wert, da sie vor Gericht eh verlieren würden. Außerdem würde deren Masche auffliegen.
    Er meinte halt auf solche Sachen nicht antworten und ab damit in die Rundablage. Ich rate dir dennoch mal ein Anwalt zu kontaktieren. Das Geld ist erstmal zweitens, aber die Unterlassung zu unterschreiben kann "tödlich" sein.

    schu mal bei youtube da gibts tips. Suchwort: Waldorf Frommer
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    1 2

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von f.o.g. ()

  • einfach ignorieren ...

    ... das sagt auch die Verbraucherzentrale.

    Das Einzige, was du nicht ignorieren darfst sind gerichtliche Mahnbescheide, da mußt du in der Frist rechtzeitig Einspruch einlegen.

    Generell muss der Abmahner dir nachweisen, dass du das "Vergehen" begangen hast. Und da die Provider die Daten auch nicht mehr vorhalten und die Gerichte in der Zwischenzeit entschieden haben, dass nachweislich eine richtiges "Verbrechen" vorliegen muss, damit dem Provider die Erlaubnis erteilt wird, die Zugangsdaten von dir dem Abmahner zur Verfügung zu stellen, ist es für diese Anwälte fast unmöglich den Beweis anzutreten.

    ... es sei denn, du hast deine Daten direkt selbst angegeben und auch zugegeben, dass du derartige Dinge tust ...

    ansonsten einfach ignorieren und auf gar keinen Fall irgendwelche Unterlassungen oder sonst etwas unterzeichnen und den Anwälten zusenden.

    Das Einzige, was du ihnen senden kannst, ist die Androhung einer Verleumdungsklage, wenn sie dich weiterhin belästigen und mit Falschaussagen verleumden wollen ...

    ignore it.

    nice2cu

    PS

    wenn du sowas schreibst
    "1.
    es ab sofort zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Filme der Firma oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich zu machen."


    gibst du implizit zu, dass du so etwas gemacht hast.
    ... don´t do it!!!!
  • Zweistein schrieb:

    falsch. frühes reagieren ist immer erforderlich, da man sich sonst der gefahr einer einstweiligen verfügung aussetzt. hiermit sind wieder kosten verbunden. deine inforamtion war stand der ding vor ~ 1.5 jahren, aber schon lange nicht mehr aktuell.


    Genau so ist is. Dazu sollte man noch wissen, dass die einstweilige Verfügung im Eilverfahren ausgestellt wird, ohne den Beschuldigten überhaupt zur Sache zu hören. Das wird dann auf jeden Fall teurer.

    Also modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben war der richtige Weg. Vorsichtig wäre ich mit sonstigen Aussagen, wie du sie noch getätigt hast (zu deinem W-Lan etc). Für die Unterlassungserklärung würde ich ein Musterschreiben nehmen, ansonsten würde ich ohne Anwalt erst mal gar nix Zusätzliches sagen. Nützen wird es dir nix, bestenfalls ist es egal und wenn du Pech hast kann es der Gegenseite dienen.

    Auch nicht richtig ist, dass auf keinen Fall geklagt wird, wenn man nicht zahlt. Wenn man die modifizierte UE abgegeben hat, ist eine Klage zwar unwahrscheinlich, aber durchaus möglich. Die Rechtslage ist einfach unklar. Eventuell gibt es auch irgendwann mal einen Präzedenzfall, und dann kramen die Rechtsanwalt-Abteilungen ihre ganzen alten Fälle nochmal raus, das kann schon passieren.

    Wenn du das Risiko eingehen willst, dann sitze es ab jetzt aus und ignoriere Zahlungsaufforderungen (würde ich wohl so machen). Auf Nummer sicher gehst du wenn du einen eigenen Anwalt kontaktierst, der dann eine (meist deutlich niedrigere Summe) aushandeln kann. Oft gibt es eine Pauschale für solche Anwaltstätigkeiten, manchmal übernimmt auch die Rechtsschutz-Versicherung einen Teil. Aber ganz ohne zu blechen kommst du dann natürlich nicht weg.

    Ganz ganz wichtig ist natürlich, dass du ab sofort nix mehr saugst, und auch sicherstellst, dass andere Personen in deinem Haushalt das nicht machen. Du bist jetzt für viele Jahre an diese Unterlassungserklärung gebunden, das ist besonders gefährlich wenn sie sich auf ALLE Werke des Rechteinhabers beziehen.

    wenn du sowas schreibst
    "1.
    es ab sofort zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Filme der Firma oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich zu machen."

    gibst du implizit zu, dass du so etwas gemacht hast.
    ... don´t do it!!!!


    Das ist falsch. Mit der Unterlassungserklärung alleine gibt man nichts zu.
  • @diboschi , dustpuppy hat schon fast alles gesagt was zu sagen gibt .
    Erneutes Bettelbrief ist normal einfach ignorieren wenn du nicht zahlen willst bist ja schlieslich laut deiner Mod Ue unschuldig :D

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach nochmaligen Nachsehen auf meinem Rechner kann ich weder eine Datei mit diesem Namen finden noch habe ich niemals eine Datei mit diesem Namen runter geladen.

    Ich möchte Sie um einen genauen Beleg bitten wie viel Prozent von dieser Datei geladen wurde.

    Dann bitte ich um Klärung ob der Hashwert und Titel der Torrent-Datei überhaupt der Film „-------------------------------“ sind.

    Mein PC ist für mehrere Personen im Haushalt zugänglich und außerdem habe ich eine W-Lan verbindung und laut u.a 2. Zivilkammer des LG Mannheim ( Urteil vom 30.01.2007 Az. 2 O 71/06, MMR 2007, 459) bin ich nicht verpflichtet dieses zu überwachen wenn ich auch stets bemüht bin dieses zu tun.

    Das war provozierend und musste nicht sein , kann sogar gegen dich verwendet werden!

    Mein PC ist für mehrere Personen im Haushalt zugänglich und außerdem habe ich eine W-Lan verbindung und laut u.a 2. Zivilkammer des LG Mannheim ( Urteil vom 30.01.2007 Az. 2 O 71/06, MMR 2007, 459) bin ich nicht verpflichtet dieses zu überwachen wenn ich auch stets bemüht bin dieses zu tun.

    Urteil ist zu alt , informier dich mal, Interessiert mitlerweile keinen Richter mehr.
    Mehrere Personen an deinem PC :eek: Die Tat der anderer Person musst du beweisen ansonsten haftet immer der Anschlussinhaber.

    Mein PC ist für mehrere Personen im Haushalt zugänglich

    Soweit mir bekannt ist gibt es gesetzliche Frist von X !? Tagen wo es noch möglich ist dies zu ändern das heist deine Mod Ue. mit Zusatzmüll ungültig machen und neue hinschicken ich würds an deiner Stelle tun , ansonsten bist du vor Gericht (Falls) leichte Beute.



    p.s.: wie kann ich das gescannte posten???

    Alle Daten wie Datum , Name , Uhrzeit schwärzen oder gar nich posten bringt dich sowieso nicht weiter .


    Ansonsten schau mal hier rein: MEINE GESCHICHTE

    Mfg

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gtrleo ()

  • Hallo ! Ich könnte mir warscheinlich 2 Wochen lang das Hinterteil mit den Briefen von solchen anwälten Putzen ! Habe in den letzten 3 Jahren 4 solcher schreiben bekommen . Selbst Bushidos angeblicher anwalt war schon dabei ! Habe sie immer ignoriert und noch keinen cent bezahlt ! und wenn du freund google mal dazu befragst und dich mal 2 stunden damit beschäftigst dann merkst du das du solche schreiben einfach ignorieren kannst . Was du im endefekt machst ist deine sache !
    Ich kann alles , auser Hochdeutsch !

    Mein PC bei sysProfile !
  • Schwachstellen rechtzeitig erkennen...

    Hallo diboschi:rolleyes:,

    kannst Du vielleicht die Schwachstelle(n) näher nennen,

    damit andere User - hier im Board - gewarnt werden können...


    Ich mache z.B. um Tauschbörsen einen (sehr) großen Bogen

    und vorallem die Finger davon weg !!!


    Interessant wäre für mich z.B. die Richtungen = RS, ul, mega, x7...u.a.,
    um Schwachstellen (vielleicht) rechtzeitg zu erkennen !!!


    BG in die Runde
    eber