als Berufskraftfahrer ab 16 ?


  • Krystian_PL
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  • als Berufskraftfahrer ab 16 ?

    Möchte wissen ob man ab 16Jahren eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen kann.
    Und ob man dann zur Berufsschule gehen muss oder sonstiges.
    Ich meine natürlich die Transportbranche ;D

    Vielen Dank im vorraus:blink:
    [COLOR="Orange"]Mfg
    Krystian_PL[/color]
  • nein kann man leider nicht

    berufskraftfahrer erst ab 18 ( c1 und c1e gehen ab 18 auch also bis 7,5t+anhänger max 12t)
    c und ce (40tonner) erst ab 21

    zur ausbildung gehört auch eine IHK-Prüfung (140std schulung mit prüfung)und bevor du zur prüfung zugelassen wirst musst du 10 pflichtfahrstd. nachweisen können

    hab das grad erst gemacht und leider die c1 versiebt

    hab noch was gefunden:
    Führerschein/Fahrerlaubnis
    Klasse C1E: Mittelschwere Lkw mit Anhänger
    Lkw Klasse C1E

    Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich mit denen der Klasse CE beinahe identisch.
    Mindestalter: 18 Jahre
    Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Der Erwerb der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden.
    Fahrzeuge
    (siehe § 6 FeV):

    Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;
    die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen;
    die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

    Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
    Befristung: (wie bei Klasse C1)

    * grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
    * nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
    * Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

    Sonstiges: Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.


    Sonderfahrten Klasse C1E Überland Autobahn Dunkelfahrt
    bei Erweiterung von Klasse C1 3 1 1
    C1 und C1E in einer gemeinsamen Ausbildung Solo: 1
    Zug: 1 Solo: 1
    Zug: 1 Solo: keine
    Zug: 2
    Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tetaurus ()

  • Man kann doch erst mit 18 alleine Auto fahren, da ist es doch eigentlich klar, dass man dann mit 16 erst recht keine 7,5 t fahren darf ^^

    Wartest du halt noch bisschen und machst erstmal deinen normalen PKW-Führerschein.
    "Homer,du bist dumm wie ein Esel und zweimal so hässlich. Wenn ein Fremder dich anspricht und mitnehmen will, nimm die Chance wahr!" - (Abraham Simpson)
  • Hallo,

    ob Du die Ausbildung ab 16 oder erst später machen kannst, erfährst Du am einfachsten bei der örtlichen IHK (Idustrie- und Handelskammer). Zumindest können die Dir Ansprechpartner nennen, die eine definitive Antwort geben können. Also mein Tip: Telefonnummer raussuchen und anrufen.

    Good Luck
    sst963
    Alles geht - nur Frösche hopsen.