Erbrecht

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  • Davidoff12
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  • Hallo Leute,

    ich habe mal eine Frage zum Erbrecht. Hab zwar gegoogelt, aber mir ist das trotzdem nicht klar geworden. Vielleicht kann mir hier ja einer Licht in mein Dunkel bringen.

    Folgende Situation:
    Ich bin verheiratet mit meiner Frau. Meine Frau bringt 1 Kind (Alter 22) aus erster Ehe und 2 Kinder (Alter 13 und 16) aus zweiter Ehe, alles nicht meine leiblichen Kinder. Sowohl ihre Eltern wie auch meine sind alle auch noch wohlauf. Geschwister und leibliche Kinder habe ich keine.

    Nun meine Fragen:
    1. Sollte nun meiner Frau was passieren, was natürlich keiner hofft, wer erbt zu welchen Teilen?

    2. Sollte mir was passieren, wer erbt dann?

    Ich denke, dass ich im 1. Fall schlecht weg komme ohne Erbvertrag. Das heisst nicht, dass ich den Kindern nichts gönnen würde, aber unser gemeinsames Haus könnte ich wohl nicht halten. Zudem sind die 2 jüngeren noch nicht volljährig und ich befürchte, dass dann ihr leiblicher Vater einiges bekommt. Dann könnt ich wohl gleich unter der Brücke meine Zelte aufschlagen . Vielleicht sehe ich das auch zu schwarz, aber man macht sich halt so seine Gedanken.

    Jetzt schon mal Danke für eure Erklärungen.

    Danke und Gruss
    Davidoff12

    P.S. ein Gang zum Notar wird wohl früher oder später nötig sein, aber ich wüsste bis dahin gern schon mal ein Bisschen was :)

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Davidoff12 ()

  • Hi,

    zu 1. du bekommst 50%, die 3 Kinder bekommen die anderen 50% zu gleichen Teilen - also je 33% der verbleibenden 50%.

    zu 2. dein Frau bekommt 100%, sollte dir aber egal sein - du bist ja im Himmel :)

    Die Idee mit dem RA oder Notar ist nicht die schlechteste.

    Regards
    Pemo
    Ein Blitzableiter auf dem Kirchturm ist das denkbar stärkste
    Misstrauensvotum gegen den lieben Gott. (Karl Kraus)
  • Fall 2 ist statistisch zwar wahrscheinlicher ;),
    aber für den gegensätzlichen Fall 1 empfehle ich
    dringenst!
    eine rechtliche Klärung vor allem über
    die Nutzung des gemeinschaftlichen Hauses z.B. -> Nießbrauch ? Wikipedia
    Bei Geld/Vermögensangelegenheiten entzweien sich fast immer gerade auch (Bluts)Verwandte
    oder eben auch rechtlich gleich gestellte, erbberechtigte Kinder,
    die die Knete dann halt meist sobald als möglich auf ihrem Konto sehen wollen ;).

    Durch Nießbrauch werden z.B. die Erbfolge und die Erbrechte unberührt gelassen,
    aber der (jeweils) Hinterbliebene hätte dann zumindest das lebenslange Recht der Nutzung des Hauses.

    Ich würde auch eine baldige rechtliche Beratung und notarielle Klärung empfehlen.
    vllt. sogar bestenfalls vorab mit einem gemeinschaftlichen Gespräch "Eurer" Kinder :)

    Macht (bald) was ...draus ;)

    muesli
  • Danke schon mal für Eure Antworten. Der Gang zum Notar wird auf jeden Fall folgen, anders lässt sich das sowieso nicht klären. Ist halt immer ne komplizierte Geschichte, wenn es nicht die leiblichen Kinder sind und meist zieht derjenige, in dem Fall dann ich, die A-Karte. Die Kinder sind zwar wie meine eigenen, aber eben noch nicht volljährig und in dem Fall würde dann auch deren Vater noch ein Wörtchen mitzureden haben. Und da der mich sowieso hasst, würde er alles daran setzen, dass ich nachher sozusagen auf der Strasse stehen würde.

    In erster Linie hoffen wir natürlich, dass keinem von uns was passiert, aber man weiss ja nie. Und dann könnte ich ja gar keine Ups mehr einstellen :D

    Gruss
    Davidoff12

    P.S. und somit mache ich hier dann zu