Zu den angeblichen Widersprüchen: wer ins Land kommt und dort auch eigentlich seßhaft sein möchte, bei dem kann eine mögliche Abschiebung als Strafe durchaus Wirkung zeigen. Widersprüche ergeben sich nur, wenn man sich nicht vom Schwarz/Weiß-Denken befreien kann.
Gleiches gilt auch für die "etwas mehr Strenge". Wenn das Strafmaß generell etwas höher angesetzt wird, dann heißt das noch lange nicht, daß keine Einzelfallentscheidungen stattfinden könnten. Es ist zudem bezeichnend, daß Du von vornherein ausschließt, daß eine angemessene Strafe nicht auch streng oder milde sein könne.
Und natürlich kommt niemand in ein Land, um dort Straftaten auszuüben, wenn er dort bereits ist. Das ist eine triviale Erkenntnis.