Welche Chancen gibt es erwischt zu werden?


  • Major5000
  • 4606 Aufrufe 44 Antworten

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  • klingt ja ganz cool! wa skostet denn son gps dingen? ist doch bestimmt net ganz billig und sitzt bestimmt auch nihct in meinem tashcnegeld drin. oder?

    greetz
  • Sorry, wenn jetzt auch ich mit ner noob-Frage aufkreutzen muss, aber ich meine zumindest, dass das scannen von Daten auf fremden Computern auch verboten ist, denn wenn man im Inet auf einen ungeschützten PC trifft, gibt einen das ja auch nicht die Erlaubnis, sich alles auf den PC anzuschauen bzw. Daten zu verändern.
    Oder versteh ich jetzt unter den Begriff "scannen" was anderes?
  • Das es erlaubt ist, glaube ich, hat keiner gesagt. Wenn doch: Dem ist nicht so. Lediglich in das Netz kommen ist eine juristische Grauzone, das scannen eines im selben Netzwerk befindlichen Rechners ist klar strafbar.

    pralle
    -=Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät=-
  • Ich hab aber auch erst vor kurzem gehört und gelsen, dass das Scannen an sich nicht verboten ist. Nur sobald man versucht auf die Sachen zuzugreifen und die zu veränderan oder gar löschen will hat man eine strafbare Tat begangen.
  • Scannen an sich ist nicht strafbar. Illegal ist zum einen Traffic erzeugen, also ins Inet gehen, da das dem Betreiber in der Regel Kosten verursacht. Zum anderen auf andere Rechner im WLAN zugreifen bzw. die Shares der Rechner durchstöbern. Geht dann in den Bereich Ausspähen von Daten bzw. Computerspionage/ sabotage. Richtig kriminell und damit strafbar wird es, vorhandene Schutzeinrichtungen des WLAN´s oder der Rechner zu umgehen. da ist das ganze dann keine Bagatelle mehr.
  • Hi @ all,

    wer öfters mal Akte auf Sat1 schaut sieht diesen Computerheini da auch immer mit einem Anwalt. Und der sagt ganz genau folgendes:

    Solange das netz offen ist ist selbst das scannen des PC´s und das ansehen der Dateien nicht strafbar.
    Strafbar wird es erst, wenn man Daten verändert oder sogar löscht!
    Wenn das netz etwas geschützt ist wird sogar das scannen strafbar!

    Bei uns ist mal n Typ aus nem Computerladen mit seinem Anwalt durch die Stadt gefahren und hat sogar unsere FachHochschule völlig offen vorgefunden... genauso wie einige große Firmen bei uns hier!
    Traurig aber wahr.
  • Wardriving im Sinne von Funknetzwerke aufspüren ist selbstverständlich nicht illegal, warum auch? Hotspots "hacken" (was immer sich hinter dieser Worthülse verbirgt) ist genauso legal oder illegal wie "hacken" im Allgemeinen. Es gelten die üblichen Paragraphen des Strafgesetzbuches (Ausspähen von Daten, Computersabotage, Datenveränderung).

    Telekommunikationsgesetz 2004

    Paragraph 3 des TKG 2004 (.at):

    Kommunikationsgeheimnis

    (1) Dem Kommunikationsgeheimnis unterliegen die Inhaltsdaten, die Verkehrsdaten und die Standortdaten. Das Kommunikationsgeheimnis erstreckt sich auch auf die Daten erfolgloser Verbindungsversuche.

    (2) Zur Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses ist jeder Betreiber und alle Personen, die an der Tätigkeit des Betreibers mitwirken, verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

    (3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig. Dies gilt nicht für die Aufzeichnung und Rückverfolgung von Telefongesprächen im Rahmen der Entgegennahme von Notrufen und die Fälle der Fangschaltung sowie für eine technische Speicherung, die für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlich ist.

    (4) Werden mittels einer Funkanlage, einer Telekommunikationsendeinrichtung oder mittels einer sonstigen technischen Einrichtung Nachrichten unbeabsichtigt empfangen, die für diese Funkanlage, diese Telekommunikationsendeinrichtung oder den Anwender der sonstigen Einrichtung nicht bestimmt sind, so dürfen der Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfanges weder aufgezeichnet noch Unbefugten mitgeteilt oder für irgendwelche Zwecke verwertet werden. Aufgezeichnete Nachrichten sind zu löschen oder auf andere Art zu vernichten.

    --> strafmaß setzt der richter fest ;)
    __________________
    Du fehlst uns Laforge - 21.08.2004
    Keine Straße ist lang mit einem Freund an deiner Seite
  • Major5000 schrieb:

    also wardriven ist einafch ein hobby ohne sihc selbst zu bereichern! es ist einfach der spass an der techik und der spass an der dummheit der leute die ihr wlan schlecht einstellen! ( ich hoffe mal ich spreche in deinem sinne pralle)


    Nee nee,so nicht mein Freundchen!;):D

    Ordnung muss sein:

    pralle schrieb:

    Es ist halt ein Hobby. Genauso wenig kann ich Leute verstehen, die jedes Wochenende ins Stadion gehen, um Fussball zu gucken. Geht doch auch zu Hause auf der Couche :D

    pralle


    Hier zu finden!;)

    Und damit dieser Post als "nicht Spam" anerkannt wird,hier noch mein Beitrag zu "Wie sicher ist Wardriving?": h**p://www.wardriving-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=1039

    Der Thread dürfte aber jedem halbwegs Interessierten bekannt sein.Naja,für den Rest halt...:D
  • Meines Wissens nach ist Wardriving keine illegale Sache. Und zwar aus dem Grund, da der Anbieter mit seinem W-Lan Router/Accesspoint ein Angebot bereitstellt. Man muss ja nichts hacken, nirgendwo eindringen. Man macht also imho nichts Illegales. Kam mal auch in einer IT-Sendung, war glaub ich CT auf dem WDR.

    Der Anbieter, sprich derjenige der das WLAN betreibt, muss für den Schutz desselbigen sorgen. Ist es eine Firma, ist sie sogar rechtlich verpflichtet, für ein sicheres Netzwerk zu sorgen. Da können die Geschäftsführer bzw. Verantwortlichen haftbar gemacht werden. Wenn aber der WLAN-Betreiber einen offenen Zugang unverschlüsselt bereitstellt, ist der selber schuld. Wenn man nun große Downloads über so ein WLAN ziehen möchte, entsteht auch nicht unbedingt ein Schaden bei FLAT- und Breitbandtarifen des WLAN-Inhabers.

    Sogar Zugriff aufs Intranet kann möglich sein und er ist bei offenen Netzen auch nicht strafbar. Natürlich darf man aber Daten und so nicht löschen oder verändern. Lesen und sowas ist aber meines Wissens nach straffrei.

    Erinnert ihr euch noch an Windows 95 und 98?
    Kleines Netz, peer-to-peer, Laufwerksfreigabe?
    Genau! Das Laufwerk oder Verzeichnis war defaultmäßig für ALLE freigegeben. Sprich, wenn der User ins I-Net ging, war seine Freigabe weltweit für alle möglichen User frei erreichbar. Ebenfalls straffrei konnte siche jeder Beliebige auf die Freigabe stürzen.

    Wie gesagt, nur Hacken ist strafbar, da man dabei Sicherheitsmechanismen aushebelt.

    //Edit.
    zahl hat schon recht mit dem Zitat des TK-Gesetzes. Nachrichten, wie Mails und so können vertraulich sein, der Inhalt darf nicht genutzt werden. Man darf auf offenen WLANs aber straffrei rumsurfen oder sich im Intranet umschauen. Erhaltene Informationen, wie z.B. Betriebsgeheimnisse, dürfen aber nicht genutzt oder weitergegeben werden. Dito Löschen oder Daten verändern.
  • Also so lange du keine Verschlüsselung knackst, ist es mehr od. weniger legal. Du kannst ja nicht wissen, ob das ein freier Acces Point ist oder nicht, wenn dir der DHCP schon eine IP zuteilt ; )

    Aber aufpassen ist nie schlecht.

    chris...
  • Also ich hab mal Stern Tv geschaut da haben die geanu dies ausprobiert. Und fast überall geschafft. Danach haben sie noch ein zuständigen Polisisten gefragt und rechtlich gesehn gibt es dafür noch kein Strafgesetz also nach isses °°noch°° ""legal"". Aber bluBB Wayne !!???!!!
  • das mit der bestrafung, wenn man in fremde wlans eintringt, ist derzeit noch in einer grauzone. Also es ist definitiv strafbar, wenn man die web verschlüsselung hackt und sonstige sachen. Aber wenn das netzwerk nicht geschützt ist und man fährt "zufällig" daran vorbei und der laptop verbindet sich dorthin, was soll man machen ...
    Auf jeden falls, seit vorsichtig!