Kindergeld zurückzahlen

  • Frage

  • faker91
  • 1857 Aufrufe 8 Antworten

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  • Kindergeld zurückzahlen

    Also ihr Lieben und zwar habe ich eine Frage an euch in der hoffnung das mir eine Antwort darauf hat.
    Ich habe im Jahr 2010 2.Lehrjahr insgesamt 10839,50€ verdient und jetzt meint die Familienkasse das ich ca. 2200€ zurückzahlen müsste, weil ich zuviel verdient habe.

    Muss ich das Geld zurückzahlen und wenn ja ab wie viel Euro verdienst?
    2200€ Sind für mich eine Menge Geld

    Freu mich auf eure Antworten:)
  • Man darf im dem Kalenderjahr 8.004€ verdienen. Hinzu kommen allerdings noch sogenannte Werbungskosten, die sind pauschal 920€. Man kommt also auf etwa 9.000€. Kannst du höhere Werbungskosten (Unterkunft, Fahrt, Verpflegung) geltend machen, könntest du evtl. auch über deine 11.000€ kommen, so dass du nichts zurückzahlen musst. Weiter Infos hier.

    Aber prinzipiell hast du zu viel verdient und musst deshalb die zu Unrecht erhaltene Leistung zurückzahlen.

    PS: falsches Forum ;)
    [SIZE="2"]"Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen." (Elmar Schmähling)[/SIZE]
  • Hallo faker91,

    das ist ein wenig mau an Beschreibung.

    Du hast >10.000 verdient.
    Du hast also zuviel verdient und sollst nun 2200 zurückzahlen.
    Dein Titeln gibt an, dass es aufgrund des Kindergeldes wäre (kommt wohl hin 12+184 Euro).

    Die Frage von mir ist nun, wieso DU diese zahlen sollst ?
    Das Kindergeld wird den Eltern ausgezahlt. Somit haben diese das Geld erhalten und nicht du. Demnach ist eine Forderung dir gegenüber recht unrealistisch.
    Und wie schon Rodan schreibt ist es so, dass die Rückzahlung korrekt gefordert wurde.

    Gruß
    yuhu
  • schnelle antworten

    Erst mal danke für die schnellen Antworten.
    Und Yuhu ja klar wird das Geld meinen Eltern ausgezahlt da hab ich mich falsch ausgedrückt sry. Und danke an Rodan aber eine Frage habe ich noch. Wie ist das genau mit der Fahrt wie wird da gerechnet pro gefahrenen Kilometer? Ich fahre täglich gesamt ca. 60km hin und zurück
  • Es gibt nicht 30 cent, sondern das zu versteuernde Einkommen wird um 30 ct/km für die einfache Strecke reduziert. Falls 60 km eine Fahrt bedeutet, wären das dann 18 € / Tag. FA erkennt ohne Rückfragen 220 Arbeitstage pro Jahr an. Das wären dann 3960 € im Jahr um die dein zu versteuerndes Einkommen reduziert wird. Sollten es 30 km sein, dann eben zur Hälfte. Diesen Betrag ziehst du dann von deinem Einkommen ab und du erhälst die neue Berechnungsgrundlage.