Rechnung schreiben?!


  • müsli
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  • Rechnung schreiben?!

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    ich habe auf einer Party gearbeitet und das war eine einmalige Sache, deswegen wollte mich der Chef nicht auf 400€ anmelden.

    Er hat gesagt, er wolle das so regeln. Es handelt sich hierbei um 19h, 190€.

    Jetzt hat er mir gesagt, dass ich ihm eine Rechnung schreiben soll?!

    Ich habe mich jetzt versucht, damit zu beschäftigen und sehe das so:

    ich hätte mich vor der Party für ein Gewerbe anmelden sollen.. oder?

    Ich mache ja eine Ausbildung.


    Ich bin jetzt so verwirrt und glaube, dass das Geld jetzt weg ist :(
    ..[FONT="Palatino Linotype"][SIZE="4"] ich will lieber tanzen gehen.[/SIZE][/FONT]
  • Rechnungen darf man auch als Privatperson stellen. Du darfst lediglich keine Mehrwertsteuer aufschlagen und wenn es sich um einen größeren Betrag handeln würde müsstest du es auch dem Finanzamt melden. Theoretisch vielleicht auch schon bei diesem Mini-Betrag, ich bin kein Jurist und Google liefert da Widersprüchliches, aber praktisch interessiert das doch kein Schwein.

    Einfach Briefkopf, noch irgendeine Rechnungsnummer dazu, Rechnung stellen und drunter noch einen Satz ala "Betrag exklusive Mehrwertsteuer da Privatperson".
  • Abgezogen? Als Selbstständiger stellt man die Rechnung mit Mehrwertsteuer und muss die und den steuerlichen Gewinnanteil des Rechnungsbetrags an das Finanzamt abführen. Also im Endeffekt hat man schon weniger davon, allerdings auch nur wenn man über den Freibetrag von ~7500€ Gesamteinkünfte im Jahr kommt.
  • Selbständige Einkünfte liegen jedenfalls nicht vor. Hier geht es um die Frage, ob gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen. Gewerbliche Einkünfte scheiden meines Erachtens wegen fehlender Nachhaltigkeit aus. Einmalige Handlungen gehören hier nämlich nicht dazu. Dein Chef versucht hier ganz einfach, Steuern / Sozialabgaben zu "sparen". und die steuerlichen Folgen Deiner Beschäftigung auf Dich abzuwälzen (Stichwort Scheinselbständigkeit).
    Ich würde an Deiner Stelle eine "Ab-Rechnung" über die geleistete Arbeit erstellen und Deinem Chef präsentieren. Auf keinen Fall darfst Du Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) in Rechnung stellen - sonst musst Du die in jedem Fall an das Finanzamt zahlen. Wenn Dein Chef auf einen Ausweis der Umsatzsteuer besteht und Du Dich nicht mit ihm darüber auseinandersetzen willst, kannst Du zur Not auch auf die Rechnung schreiben "Umsatzsteuerfrei als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz". Egal wie das Finanzamt Deine Tätigkeit einstuft, hast Du damit keine Probleme mit der Rechnung.

    Übrigens: bis zu einem Gesamtumsatz von 17.500.- € im Jahr kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (=keine Umsatzbesteuerung). Man kann darauf auch verzichten, was Sinn macht wenn die Vorsteuern die Umsatzsteuer übersteigen und man deshalb vom Finanzamt eine Erstattung bekommen kann. Wenn die Kleinunternehmerregelung nicht gilt, zählt jeder Umsatz (auch Kleinbeträge) dazu. Um es noch mal deutlich zu machen, wer Umsatzsteuer in Rechnung stellt und damit den Rechnungsempfänger in die Lage versetzt, die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen, muss diesen Betrag auch in jedem Fall an das Finanzamt zahlen!
    Die Einkommensteuer kannst Du vernachlässigen, wenn Deine gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Wenn es doch steuerlich relevant werden sollte vergiss bitte nicht, Deine Ausgaben in diesem Zusammenhang abzuziehen (Fahrtkosten oder so).
    Ich hoffe, dass zumindest das Grundsätzliche klarer geworden ist.
    Liebe Grüße von Sab

    P.S.

    xlemmingx schrieb:

    und muss die und den steuerlichen Gewinnanteil des Rechnungsbetrags an das Finanzamt abführen.

    Du meinst sicher, dass die anfallende Steuer auf den Gewinnanteil abzuführen ist :D sonst bleibt ja nichts übrig

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sabine_M () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • hallo, vielen dank sabine, jetzt ist mir schonmal einiges klarer!!


    aber darf ich überhaupt von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen?? ich habe mich ja nirgendwo dafür angemeldet oder macht man das im nachhinein? habe das so im internet verstanden, dass ich mich dafür beim finanzamt anmelden muss und dann einen fragebogen zugeschickt bekomme, in dem ich die Kleinunternehmerregelung ankreuzen kann.

    der chef sagt halt auch, dass ich auf die rechnung eine steuernummer schreiben soll, ich glaube, sowas habe ich gar nicht.
    ..[FONT="Palatino Linotype"][SIZE="4"] ich will lieber tanzen gehen.[/SIZE][/FONT]
  • Die steuerlichen Vorschriften gelten, egal ob Du Dich angemeldet hast oder nicht. Wenn das Finanzamt Dich nachträglich auffordern sollte, eine Steuererklärung abzugeben, dann machst Du das halt. (Steuererklärungen werden grundsätzlich immer erst abgegeben - wenn der Veranlagungszeitraum abgelaufen ist). Dort kannst Du dann bei der Umsatzsteuer - auch wenn Du Dich vorher nirgendwo angemeldet hast - das Kreuzchen bei der Kleinunternehmerregelung machen. Bei der Einkommensteuer kommst Du wahrscheinlich nicht über die Besteuererungsgrenzen. Aber nochmal zur Erinnerung, ich bin der Meinung dass Du überhaupt kein Unternehmer geworden bist. Die Kleinunternehmerregelung würde erst dann zum Tragenn kommen, wenn Du zuvor als Unternehmer eingestuft wurdest.

    Dein Hinweis darauf, dass Dein Chef Deine Steuernummer auf der Rechnung will, bestätigt meine Einschätzung. Schreib einfach "Steuernummer: ohne" drauf. Ob da dann "Rechnung" oder "Abrechnung" draufsteht, ist unerheblich. Hauptsache Du schreibst nichts von Umsatzsteuer.
    Völlig in Ordnung von Deinem Chef ist, dass er einen Beleg über seine Betriebsausgabe für seine Buchhaltung fordert, aus der auch der Empfäger des Geldes hervor geht. Falls das Finanzamt dessen Buchhaltung prüft, könnte von dort eine Kontrollmitteilung an das für Dich zuständige Finanzamt erfolgen. Wenn Du dort steuerlich nicht erfasst bist, werden die dort in dieser Größenordnung wahrscheinlich nicht mal bei Dir nachfragen. Und wenn doch, bist Du auf der sicheren Seite, weil Du nichts falsches gemacht hast und wegen die Freigrenzen keine Steuern anfallen.
  • Wenn du ein Ausbildung machst, müsstest du ja auch eine Vergütung bekommen. Also solltest du eigentlich eine Steuerkarte abgegeben haben und eigentlich solltest du auch eine Steuernummer beim Finanzamt haben.

    Einfach eine Rechnung schreiben und diese Steuernummer angeben.

    Den Rest kannst du abwarten.

    Schlimmstenfalls bekommst du irgendwann Post vom Finanzamt und musst diese Einnahme dann angeben. Bis dahin kannst du dich dumm stellen.

    Bei dem Betrag und wenn du sonst keine großen Einnahmen hast, kannst du das vernachlässigen.


    Theoretisch stimmt viel von dem oben geschriebenen, in der Praxis und bei einmaligem Auftreten sieht das anders aus. Niemand wird wegen einem einmaligen Nebenjob in der Größe ein Gewerbe anmelden.