zu Kurzarbeitergeld

  • Frage

  • zwenne
  • 1512 Aufrufe 2 Antworten

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  • zu Kurzarbeitergeld

    Hallo Gemeinschaft,

    ein Freund von mir hatte 2010 ungefähr ein halbes Jahr Kurzarbeit. Laut Gesetz ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und muss daher vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden. Aber bei ihm ist auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 bei Punkt 15, kein Betrag angegeben. So das man nun vermuten kann das der Chef von ihm bei der Agentur für Arbeit gar keine Kurzarbeit angemeldet, somit weniger bezahlt und die Mitarbeiter betrogen hat. Sehe ich das richtig?

    LG Zwenne