Gruss freefloating
Carpe diem - pflücke den Tag!
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freefloating schrieb:
Aber das deutsche Volk wurde nicht 40 Jahre lang von einem Diktator unterdrückt, ...
freefloating schrieb:
Trotzdem bleibt für mich die ethische Frage, ob die Staatengemeinschaft einfach nur zusehen soll.
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joungster schrieb:
Trotzdem ist Libyen ein souveräner Staat. Die „freie Völkergemeinheit“ hat (m.E.) kein Recht, sich in den inneren Konflikt dieses Staates zugunsten einer Seite einzumischen, zu zerstören und zu morden.
Ein Völkermord oder Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der definiert ist durch die Absicht, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“.
Das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau war das größte deutsche Vernichtungslager während der Zeit des Nationalsozialismus. Es wurde 1941 drei Kilometer entfernt vom Stammlager Auschwitz I gebaut und befand sich nahe der in Auschwitz umbenannten Stadt Oświęcim im nach der militärischen Besetzung Polens errichteten Landkreis Bielitz.
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von NeHe ()
McKilroy schrieb:
Wenn dort durch einen Diktator Völkermord geschieht, dann darf die Völkergemeinschaft nicht tatenlos zusehen.
Das stete Nachplappern dummer Propagandalügen steigert nicht deren Wahrheitsgehalt (BILDung lässt grüßen!):McKilroy schrieb:
[...]Wenn dort durch einen Diktator Völkermord geschieht, dann darf die Völkergemeinschaft nicht tatenlos zusehen.[...]
joungster schrieb:
„Die Militärintervention gegen Gaddafi ist illegitim“
„Dass Gaddafi keinen Völkermord begonnen hat, ist evident“
Völkerrecht contra Bürgerkrieg: Die Militärintervention gegen Gaddafi ist illegitim - Hintergründe - Feuilleton - FAZ.NET
stoppel schrieb:
Welche Auswirkungen hätte ein Sieg Gaddafis auf die in den Kinderschuhen steckenden Demokratien in unmittelbarer Nachbarschaft (Tunesien, Ägypten) ........... Ich kann Ängste verstehen, die eine Neuauflage der westlichen Dominanz in Arabien sehen.
Aber es führt kein Weg an einer Demokratisierung der arabischen Länder vorbei.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von freefloating () aus folgendem Grund: Ergänzung
Mc Kilroy schrieb:
Meiner Meinung nach hat die Völkergemeinschaft nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht, sich einzumischen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stoppel ()
stoppel schrieb:
"Du glaubst doch wohl nicht im Ernst das in der arabischen Welt jetzt die Demokratie ausbricht."
Du wirst gerade Zeuge dieses Prozesses !
Worauf stützt sich diese Behauptung?stoppel schrieb:
[...]Man kann natürlich auch soweit gehen und wie joungster
Verschwörungtheorien zu elaborieren[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stoppel ()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von joungster () aus folgendem Grund: Link zum Video
lohnt sich ganz zu lesen...Ex-Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) bewertete die Enthaltung Deutschlands im UN-Sicherheitsrat bei der Abstimmung zur Einrichtung einer Flugverbotszone über Libyen sogar als schweren Fehler von "historischer Dimension mit unvermeidlichen Spätfolgen"...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Carmen ()
de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)Katalog der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte im Grundgesetz [Bearbeiten]Artikel Inhalt
1 Schutz der Menschenwürde
2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit
1, 2 Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
3 Gleichheitssatz, Gleichberechtigung
4 Glaubens- und Gewissensfreiheit
5 Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft
6 Schutz von Ehe und Familie
7
Recht auf Schulwahl, auf Erteilung und Teilnahme am Religionsunterricht, zur Errichtung von Privatschulen
8 Versammlungsfreiheit
9 Vereinigungsfreiheit
10 Brief- und Postgeheimnis
11 Freizügigkeit im Bundesgebiet
12 Freiheit der Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit
13 Unverletzlichkeit der Wohnung
14 Eigentumsrechte
15 Vergesellschaftung, Gemeineigentum
16 Verbot von Ausbürgerung und Auslieferung
16a Asylrecht
17 Petitionsrecht
19 Abs. 4 Justizgewährleistung, Rechtsweggarantie
20 Abs. 4 Widerstandsrecht
33 Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern
38 Wahlrecht
101 Abs. 1 Satz 1: Verbot von Ausnahmegerichten (sog. Justizgrundrecht)
Abs.1 Satz 2: Recht auf einen gesetzlichen Richter (sog. Justizgrundrecht)
103 Abs. 1: Anspruch auf rechtliches Gehör (sog. Justizgrundrecht)
Abs. 2 (lat. nulla poena sine lege): Gesetzlichkeitsprinzip, Bestimmtheitsgrundsatz, Rückwirkungsverbot (sog. Justizgrundrechte)
Abs. 3: Verbot der Doppelbestrafung (lat. ne bis in idem) (sog. Justizgrundrecht)
NN : Selbstbelastungsverbot (lat. nemo tenetur se ipsum accusare) – Niemand darf gezwungen werden, sich selbst anzuklagen, sich selbst aktiv zu belasten (Derivat aus dem Achtungsgebot der Menschenwürde – sogenanntes Justizgrundrecht)
104 Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug; siehe auch Habeas-Corpus-Akte (sog. Justizgrundrecht)
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