Die "liebe" GEZ und eine 2er WG

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  • Lordex
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  • Die "liebe" GEZ und eine 2er WG

    Moinsen,

    folgendes:

    Ich werde Ende Mai mit meiner Schwester in eine 2 Zimmer Bude ziehen und halt ne WG machen!

    Sie wird einen Fernseher haben und ich nur meinen PC!

    Sie is demnächst Hartz 4 Empfängerin und ich bin normal Berufstätig!

    Jetzt meine Frage, kann man da irgendwas machen das nur einer Zahlen muss oder wie is die Rechtslage?

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus!
  • versteh ich das richtig???? ihr zehlt doppelt? jeder zahlt für den pc und tv?


    mach dir nicht so einen stress mit der gez.

    du bist nicht verpflichtet die in deine wohung zu lassen, geschweige denn die tür zu öffnen.
    klar musst du denen sagen, ob du und welche geräte du hast, aber...was wir müssen und tun, sind immer 2 paar schuhe ;)

    punkt 2: arbeitslosengeld 2(hartz4) empfänger sind von der gez befreit.

    GEZ Befreiung in 3 Schritten | Hartz 4 - Tipps und Auswege

    wenn ihr überhaupt ein gerät anmelden wollt, sagt es sind die geräte deiner schwester und schon musst du auch nix zahlen.

    wer will dir nachweisen, dass es gelogen ist, wenn sie deine wohnung nicht betreten dürfen?

    melde deine geräte ab(kaputt gegangen) und deine schwester meldet wenn sie alg2 bekommt einfach deine über ihren namen an.

    gruss pate
    Das Schicksal fragt nicht

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pate ()

  • Ne, also im Moment wohne ich noch alleine! Es geht nur darum wenn wir in der neuen Wohnung sind! Wie gesagt ich geh normal arbeiten und Sie wird zu dem Zeitpunkt Hartz 4 bekommen! Hab aber irgendwo gelesen das es in einer 2er WG eben doch jeder für sich zahlen muss, denn das nur einer zahlen muss bezieht sich nur auf Ehepaare!
  • wie gesagt, wenn ihr euch etwas geschickt anstellt, muss keiner zahlen.
    wenn du unbedingt was anmelden willst, dann melde alles über deine schwester an und gut ist.

    für mich ist die gez eine moderne mafia!

    von mir gibt es keinen cent.
    Das Schicksal fragt nicht
  • joa...dann ist dein problem ja geklärt...

    weder du noch deine sis müssen zahlen, wenn ihr nix anmeldet. und solang du keinem die türe öffnes ist alles ok.

    die müssen sich ja ausweisen,wenn sie klingeln.
    hab mal gehört die sagen, sie wären von den stadtwerken, um so in die wohung zu kommen.
    ob es wahr ist, weiss ich nicht.

    lass dir immer von jedem einen dienstausweis zeigen,egal ob stadtwerke oder sonst wer, wenn die den nicht haben, lass keinen rein.

    deine wohung ist deine und du bestimmst was da passiert.
    Das Schicksal fragt nicht
  • Wir hatten vor einigen Jahren auch Stress mit der GEZ.
    Die GEZ hat monatlich von unserem Konto die Gebühren eingezogen. Dann sind wir umgezogen, das Konto hatte sich aber nicht geändert und wurde auch weiterhin mit den GEZ-Gebühren belastet.
    Nach einigen Jahren bekamen wir plötzlich von der GEZ eine Mahnung über 300 € Nachzahlung. Wir haben freundlich hingeschrieben, dass die GEZ doch die Gebühren von unserem Konto abbucht.
    Nix passierte.
    Wieder einige Monate später erhielten wir eine letzte Mahnung. Wir haben per Einschreiben geantwortet, dort angerufen.
    Nix passierte.
    So haben wir mehrfach einew letzte Mahnung bekommen, auf welche wir aich immer den Sachverhalt darstellten. Zwischenzeitlich ist die Summe einschließlich Mahngebühren auf über 500 € angewachsen.
    Eines Tages stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Diesem haben wir alle Kontoauszüge, Schreiben von und an die GEZ mitgegeben. Er meinte nun sei die Sache erledigt.
    Denkste. Wieder einige Monate später fing die Mahnerei wieder an. Zuerst normale, dann letzte Mahnungen. Wiederum haben wir auf alle Schreiben geantwortet.
    Irgendwann bekamen wir ein Schreiben der GEZ, dass sie aus KULANZGRÜNDEN auf die fälligen Beiträge VERZICHTET.
    Seitdem haben wir Ruhe.

    Damit möchte ich nur zum Ausdruck bringen, dass bei der GEZ wohl nichts zusammenläuft, und man sich von der Ignoranz nicht beeindrucken lassen sollte.
    [COLOR="Blue"]Gruß[/color]
    [COLOR="Blue"]Zapata[/color]
  • Hallo,

    die GEZ schreibt in ihren FAQ's zu Wohngemeinschaft:

    Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für Rundfunkgeräte in seinem Wohnraum Rundfunkgebühren zahlen. Hat ein Mitglied nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil, so ist dieses als Erstgerät gebührenpflichtig.

    Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt.

    MfG

    patchmatch :):):):)
  • Patchmatch liegt richtig....

    Hier mal ein BSP. und ein Fall unserer Familie

    Eigentlich muss jeder einzeln seinen Beitrag zahlen..
    Da er das Gerät in einem IHM Privat Raum aufbewahrt...


    Bsp:

    Ihr habt eine 3 Zimmer Wohnung
    2 werden Als schlafzimmer genutzt
    und der 3te ist der medienraum (PC + TV)

    So muss nur 1ner Zahlen...


    Nutzt ihr aber
    Trotz des Medienraums
    jeder noch ein eigenes Gerät in seinen eigenen Räumen muss sich jeder Anmelden....


    Gebt bei der GEZ an das ihr nur ein Gerät habt welches GEMEINSAM benutzt wird.
    so muss nur 1ner die Gebühr entrichten


    War bei uns damals in der Familienwohnung auch so...

    Eltern hatten TV angemeldet

    Aber GEZ Fragte ob einer der Söhne einen privaten TV in seinem Zimmer hat den dann müsse er sich auch Anmelden...

    haben das Natürlich Verneint...


    Hier ein Formkündigungsschreiben für die GEZ

    Welches MIT EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN an die GEZ zu senden ist um zu Kündigen!!!


    Dieses Formular hat Sanfte Gewalt intus, und sagt ihnen gleichzeitig das sie keine Rechte haben zu erfragen was mit dem Altgerät passiert ist...

    Die rufen gern bei Kündigung an und Fragen nach dem "Verkaufsbeleg, Entsorgungsbeleg" für das Alte Gerät um die Abmeldung Gültig zu machen
    Das Schreiben weißt die darauf hin du hast AHNUNG und weißt das sie dazu keine Rechte besitzen....
    An die

    Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

    50656 Köln

    Per Einschreiben / Rückschein


    GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.

    Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollte noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto.

    Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.

    Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.

    Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.

    Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert
    * wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die
    Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
    * wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
    *wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
    *wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher
    bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.

    Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

    Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten.

    Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen




    DEIN NAME! Datum


    Anlage: Ausgefülltes, unterzeichnetes GEZ-Formular zur Abmeldung als Rundfunkteilnehmer


    natürlich muss das Abmeldeformular der GEZ mit in den Briefumschlag

    Abmeldeformular Klick mich :D

    NeHe: Link geändert | keine *.pdf verlinken!

    Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von NeHe ()

  • Danke an alle:)

    Das hat mir geholfen!

    P.s. Das heisst jetzt also, das man das auch so machen kann wie in Basti´s Beitrag wenn meine Schwester Hartz 4 bekommt! Also wenn das denn quasi über meine Schwester läuft?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lordex ()

  • Mit einem Angemeldeten Fernseher ist ein PC auch Abgedeckt.
    Da dieser als erweitertes Mediennutzungsgerät (oder so ähnlich läuft)

    mit einem Angemeldeten Fernseher seit ihr auf der Sicheren Seite...

    und ein GEZ´ler muss sich als solches zu erkennen geben.
    Und Muss auch nicht in die Wohnung / Haus gelassen werden...

    bzw. ihr habt das Recht ihn Rauszuschmeißen und wegen Hausfriedensbruchs zu verklagen

    wenn er sich unter Falschen Tatsachen ins Haus geschlichen hat..




    Achja wenn die GEZ auf die Abmeldung nicht Reagiert
    Ist hier der Nächste Brief um dann nicht nur sanft zu drohen sondern gleich mit dem Anwalt zu drohen...
    Ausserdem sollte immer auf eine löschung der Daten bestanden werden:
    Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

    Postfach 11 03 63

    50403 Köln

    Per Einschreiben / Rückschein



    Ehemalige GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX
    Meine Abmeldung als Rundfunkteilnehmer vom XX.XX.200X




    Sehr geehrte Damen und Herren,


    es ist nun über drei Monate her, dass Ihnen meine oben genannte Abmeldung als Rundfunkteilnehmer per Einschreiben / Rückschein zugestellt wurde.

    Ich darf Sie höflichst daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, mir meine Abmeldung als Rundfunkteilnehmer schriftlich zu bestätigen.

    Sollte ich bis zum (hier das Datum XX.XX.200X eintragen, das 14 Tage später als das Absendedatum des Briefes liegt) weiterhin nichts von Ihnen hören, müsste ich leider meinen Anwalt beauftragen, eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO einzureichen.

    Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir in Ihrem Antwortschreiben ebenfalls zu bestätigen, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen als Rundfunkteilnehmer gespeicherten Personendaten vorgenommen haben.


    Mit freundlichen Grüßen


    (Unterschrift)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bastiboy85 ()

  • Hallöchen,


    sry aber ich muss das Thema nochma aufgreifen!

    Ich hab den Brief so wie oben geschrieben abgeschickt!

    Heute habe ich denn eine Antwort erhalten:

    Sie möchten ihr Fernsehgerät abmelden. Die Abmeldung haben wir NICHT durchgeführt, weil dafür die gesetzlichen Grundlagen fehlen.

    Solange Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden, sind diese Gebührenpflichtig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Geräte tatsächlich genutz werden. Ein Rundfunkempfangsgerät wird dann zum Empfang bereit gehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden kann! (§1 Abs. 2 Rundfunggebührenstattsvertrag).

    Der Rundfunkgebührenstattsvertrag knüpft die Rundfunkgebührenpflicht nicht daran, dass de Leistungen des öffentlich- rechtlichen Rundfunks auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Vielmehr begründet allein das bloße bereithalten eines Rundfunkgerätes die Gebührenpflicht, und zwar

    - unabhängig davon, auf welchem Übertragungsweg der Empfang von Sendungen zusatende kommt und

    - auch unabhängig davon, welche Programmleistungen genutzt werden.

    Für Rundfunkgeräte müssen daher auch dann Gebühren bezahlt werden, wenn nur Sendungen privater Veranstalter empfangen werden.



    Man ick will aus der scheiss GEZ raus! Langsam werd ich aber richtig sauer!

    Ich zahl nich für ARD UND ZDF ******** wenn ich das nicht nutze!!!

    Jemand ne Idee?
  • Lordex schrieb:

    Ich hab den Brief so wie oben geschrieben abgeschickt!


    Was heisst "so wie oben"? Beitrag #11?

    Wenn ja, woraus schliessen die, dass du in Besitz eines Empfangsgerätes bist?

    MfG
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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  • Lordex schrieb:

    Ich zahl nich für ARD UND ZDF ******** wenn ich das nicht nutze!!!


    Wenn du deine Abmeldung falsch begründet hast, kommt so eine Antwort heraus. Weshalb hast du nicht den Formbrief aus dem Thread genommen?


    Ich kann zwar verstehen, dass einem die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht immer gefallen und die Methoden der GEZ sind alles andere als nett. Aber du musst eben schon angeben, dass du nicht mehr im Besitz von Empfangsgeräten bist. Die Lebensmitteldiscounter müssen ebenso GEZ-Gebühren bezahlen, selbst wenn diese TV-Geräte nur verpackt verkaufen und man die im Laden gar nicht ausprobieren kann.

    Im Übrigen sind ARD, ZDF und Co. immer noch um Längen besser als der Quatsch, den die privaten TV-Kanäle überwiegend so ausstrahlen.