Bußgeldsache

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  • Bußgeldsache

    Hi Leute, ich bin im vergangenen Jahr im Land Brandenburg zu schnelle gefahren.

    130 km/h statt 100 km/h. Es war die ganze Zeit unbegrenzt dann wurde ein paar Meter auf 100 km/h rduziert und dann wieder unbegrenzt.

    Und ich bin mit 130 km/h reingerutscht:mad: Also Toleranz bereits schon abgezogen. Also 30 km/h zu schnell.

    Das war Mitte 2010 - jetzt ist es soweit ich wurde vorgeladen zum Amtsgericht.

    Frage: Muss ich da erscheinen oder kann da auch nur mein Rechtsanwalt hinfahren und mich vertreten? Mein RA ist von Anfang an involviert und er hat auch diese persönliche Ladung zum Termin bekommen.

    Ich sage ja da sowieso nichts vor Ort mein RA sagt alles.

    Was meint ihr, reicht es wenn mitgeteilt wird, dass nur mein RA dort erscheint? Schließlich vertritt er mich ja in dieser OWI-Sache.


    :drum::drum:

    Wäre schön wenn hier ein RA im Board ist oder jemand der 100% Ahnung hat:D
  • Wo war denn das Ding? Haste schon fleißig Punkte gesammelt? Denn das sind dann über 21 zu schnell, ist 1 Punkt und iwas um die 100 Euro, je nachdem ob du schon Punkte hast. Wieso hast du es da auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen? Gibts da Chancen was zu reißen, wegen bestimmter Bedingungen oder was?
    Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht![/Center]
    [Center]Mein digitaler Penis[/Center]
  • Hallo, danke, also das war im Land Brandenburg gewesen. Punkte habe ich bisher keine. Es sollen 3 Punkte werden und Geldstrafe ca. 130,- EUR.

    Der Verkehrsanwalt hatte damals gesagt, ja ich kümmere mich darum. Was jetzt genau sein "Einspruch" ist oder welche Möglichkeiten es gibt weiß ich nicht. Für mich ist das Ding, jetzt muss ich extra zu dem Gericht fahren, obwohl ich da überhaupt nicht wohne. Das ist mir zu weit weg.

    Ich hoffe, ich kann das umgehen. Einen Vergleich oder ein Angebot kann man dem Gericht wohl nicht machen?? Oder? Z.B. Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot wäre mir lieber als 3 Punkte obwohl ich bisher keine Punkte habe.


    ????:drum:
  • freesoft_2008 schrieb:


    Wäre schön wenn hier ein RA im Board ist oder jemand der 100% Ahnung hat:D

    Wie soll hier jemand mehr Durchblick haben als dein RA,welcher schon von Beginn an involviert ist?

    freesoft_2008 schrieb:

    Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot wäre mir lieber als 3 Punkte obwohl ich bisher keine Punkte habe.

    :confused: Warum das denn?

    Gruß,jarvis.
    [FONT="Palatino Linotype"][SIZE="2"]Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken.[/SIZE][SIZE="1"]([URL="http://www.broeckers.com/archiv/wolfgang-neuss-neuss-deutschland/"]Wolfgang Neuss[/URL])[/SIZE][/FONT]
    [SIZE="1"][FONT="Georgia"]Frank Zappa isn't dead, he just smells funny...[/FONT][/SIZE]
  • freesoft_2008 schrieb:

    hat auch diese persönliche Ladung zum Termin bekommen.

    Ich sage ja da sowieso nichts vor Ort mein RA sagt alles.


    persönlich meint : du hast persönlich zu erscheinen.

    und das argument mit dem reden greift nicht. denn es geht nicht drum, ob du was sagst, sondern ob du derjenige bist, der auf dem foto ist.

    tip : wenn du da nicht erscheinst, wird es ein sehr kurzer prozess. und der ausgang wird dir nicht gefallen.
  • Ich verstehe das nicht. Muss hier alles erklären warum ich diese Frage stelle?

    Wenn ich hier etwas frage dann bitte beantwortet mir meine Frage wenn ihr was wisst oder geht auf den nächsten Beitrag. Aber Kommentare wie "frage deinen Anwalt" könnt ihr euch sparen.

    Es hat schon einen Grund, dass ich hier frage - aber ich denke ich muss nicht immer alles erklären, oder? Langeweile habe ich auch nicht, dass ich hier sinnlose Fragen stellen.

    Also wäre es schön wenn ihr noch mal meinen Thread lesen könntet und wer Ahnung hat und mir helfen kann das wäre sehr nett.

    Dafür sage ich schon mal Danke!!!!
  • Und der nächste ohne Ahnung.
    Und ich bin froh diese nicht zu haben.

    Zu deiner Kritik.
    Deim Anwalt kennt den Wortlaut zu der Korrespondenz und deiner Einladung. HIER haben wir subjektive Aussagen mit dem Vorsatz ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Und passt die Antwort nicht zu Ziel, dann ist sie nicht gewuenscht.

    Schon klar soweit.

    yuhu
  • Auf der "Einladung" wird sicher Vorladung stehen

    Wie in Post 4 und 9 geschrieben ;)

    Steht da drauf: Wenn sie Lust haben, kommen sie mal vorbei
    oder Sie können auch nur ihren Anwalt schicken?
    Wenn nicht, wird dort auf jeden Fall drauf stehen, unter welchen Umständen du von der Anwesenheit befreit bist und wie du diese Umstände nachzuweisen hast. Reiseunfähigkeit a.G. von Krankheit ist z.Bsp. durch ein Attest zu belegen.

    Als Nebeninfo: Unentschuldigtes Fernbleiben kann empfindlich teuer werden ;) und die Entfernung wird sicher nicht als Grund für Fernbleiben akzeptiert.

    MfG
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Hi,
    wenn Dein Anwalt und Du je eine persönliche Vorladung erhalten habt, müsst ihr auch Beide hin, letztendlich habt ihr ja den Widerspruch eingelegt.
    Grundsätzlich hättet ihr vor dem Widerspruch einen Vergleich anstreben können, jetzt ist es aber eine 2. Verhandlung. Du solltest darüber aber wirklich mit dem involvierten Anwalt sprechen.
    mfg echofoxi
    [COLOR="DarkRed"][SIZE="2"]
    ...Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus... [/color][COLOR="Navy"] .. Jeder Tag ohne lachen ist ein verlorener Tag ;o)[/color][/SIZE]