Erstattung von Bewerbungs- bzw. Fahrtkosten

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  • Brenner84
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  • Erstattung von Bewerbungs- bzw. Fahrtkosten

    Hallo zusammen,

    es geht um Bewerbungs- bzw. Fahrtkosten.

    Kann mir zufällig jemand sagen, ob eine Firma verpflichtet ist die anfallenden Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch zu bezahlen?:confused:

    Ich habe mal irgendwo gehört, dass die Firma bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch die Kostenübernahme ausschließen muss, dann braucht sie nicht bezahlen. Wenn sie das aber nicht getan hat, muss sie zahlen!?
    Gibt es zufällig einen Juristen in der Gemeinde, der mir da etwas weiterhelfen kann?

    Gruß brenner84

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Brenner84 ()

  • Bei meiner Arbeitsagentur ist es so, dass man sich als ausbildungsuchend melden muss, um in den Genuss von Fahrt- und Bewerbungskostenerstattungen zu kommen.

    Pro Bewerbung werden bei uns 5 Euro erstattet. Als Nachweis reicht eine Tabelle, in der Firma, Beruf, usw. drin steht. Maximal werden 200 Euro irgendwas ausbezahlt. Ist der Level erreicht, muss man wieder ein Jahr warten.
    Man bekommt dann allerdings in regelmäßigen Abständen Bewerbungsvorschläge. Für die gibt es einen gesonderten Rückmeldezettel. Geld abzocken und nix dafür tun is also nicht. :)

    Für Fahrtkosten gilt das selbe, allerdings muss der Antrag VOR dem Bewerbungsgespräch eingereicht werden. Sinn und Unsinn sei mal dahingestellt.


    Nun würde ich als Arbeitsuchender allerdings nicht beim Vorstellungsgespärch auf die Erstattung der Fahrtkosten hinweisen. Da fällste sicher durchs Raster.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Crackspider ()

  • Für Fahrtkosten gilt das selbe, allerdings muss der Antrag VOR dem Bewerbungsgespräch eingereicht werden. Sinn und Unsinn sei mal dahingestellt.


    So siehts aus. Aber wenn sie (Die Agentur für Arbeit) dann Fahrtkosten erstatten, sind die nicht geizig, wie ich finde. Ich hab für 4 Wochen Praktikum, zu welchem ich jeden Tag mit dem Auto gefahren bin, 183€ Fahrtgeld erstattet. Finde ich sehr großzügig.
    "Homer,du bist dumm wie ein Esel und zweimal so hässlich. Wenn ein Fremder dich anspricht und mitnehmen will, nimm die Chance wahr!" - (Abraham Simpson)
  • Hab auch mal ne Frage dazu:

    Sagen wir ich reise bei nem Vorstellungsgespräch mit Flugzeug an und bekomme auch Fahrtkosten von der Firma erstattet.
    Ist es dann in der Steuererklärung zudem noch möglich die Mehrwertsteuer von Flugtickets und Hotelübernachtung zurückzubekommen?
  • :D keine schlechte Frage
    Wenn Du die Fahrkostenerstattung vorher als steuerpflichtige Einnahme deklarierst, dazu ist man da nämlich verpflichtet, dann kann man das auch angeben.

    mfg echofoxi
    [COLOR="DarkRed"][SIZE="2"]
    ...Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus... [/color][COLOR="Navy"] .. Jeder Tag ohne lachen ist ein verlorener Tag ;o)[/color][/SIZE]
  • Zwischen dir und dem möglichen Arbeitgeber kommt durch das Bewerbungsgespräch ein Vertrag zustande.
    Gemäß §670 BGB ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. Allerdings nur für angemessene Kosten (kein Luxushotel, oder 1. Klasse Bahnfahrt/ Flug)
    => BGB §670

    Edit:
    Der evtl. zukünftige Arbeitgeber kann natürlich in seinem Angebot schreiben, dass diese Kosten nicht übernommen werden, dann muss er die auch nicht bezahlen.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Snip3r ()