Ziel für Rucksackwanderung

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  • Jules
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  • Ziel für Rucksackwanderung

    Hallo Leute,

    Ich bin zusammen mit meiner freundin auf der Suche nach einem Ziel für eine 2-3 wöchige Rucksacktour (mit Zelt).

    Wir schauen uns eigentlich EU weit um...

    Sollte auch nicht all zu teuer werden ;)

    Danke für die Tipps,
    Jules
  • Jep Phunny thats it!

    Falls der TS hier demnächst nicht wieder reinschaut, dann hat er sein Zelt oder what ever im Nachbarsdorf aufgeschlagen, weil ja kostengünstig :D

    Es gibt keine bessere und günstigere Reisemöglichkeit als mit Interrail und Eigeninitiative!
    Da sieht man, was man hat,..
    [SIZE="3"][FONT="Comic Sans MS"]...manchmal glänzt Glas auffälliger als Diamanten, weil es mehr beweisen muss![/FONT][/SIZE]
  • Wenn mit Rucksacktour wandern oder trampen gemeint ist, waum dann nicht D?
    Zug oder Paddelboot kosten schon wieder Geld, na gut, Schweden auch.

    Hier kannst du überall zelten, wenn du nur eine Nacht bleibst. (außer Naturschutzgebiete). Hier sprichst du die Landessprache und kannst fremde Leute kennen lernen. Landschaft gibts ohne Ende.
    Früh aufstehn, Flasche drehn und dort hin gehn, wohin sie zeigt...

    Es kommt nicht drauf an, wohin man geht, sondern was man daraus macht! Muss man natürlich der Typ dafür sein ;)

    Wenn du nach den 3 Wochen noch mit deiner Freundin zusammen bist, dann Glückwunsch!! :D
  • wenn es nur zur Übernachtung dient und nur für eine Nacht ist, dann darfst du.
    Das wird dann angeblich nicht als "Zelten" angesehn, sondern als Pause für eine Nacht oder so ähnlich.
    Habe ich zumindest in der letzten Ausgabe von "4-Seasons" gelesen. Ist das Magazin von Globetrotter. Da war ein schöner Bericht über einen drin, der das in Deutschland getan hat und keine Probleme hatte.
    Auf Privatgrundstücken zählt natürlich die Genehmigung vom Grundstückseigentüber.

    Wenn es natürlich aussieht als würdest du 14 Tage bleiben wollen, dann gibts Ärger außerhalb von Campingplätzen. Das sollte klar sein.

    Edit: hab grad folgendes Gefunden, siehe Absatz 2 ;)

    Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg – Vorpommern
    LNatG M-V -Landesnaturschutzgesetz
    Vom 22.10.2002 (GVOBl. 2003 S. 1)
    zuletzt geändert am 11.7.2005, GVOBl. M-V S. 326

    § 45 Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften

    (1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden.

    (2) Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.


    Allerdings ist zu befürchten, dass andere Bundesländer auch andere Gesetze haben...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von honzek ()