hab ne Aufgabe in BWL, bei der ich mir ziemlich unsicher bin. Hier mal die Aufgabe:
Richard schickt Herrn Maler eine E-Mail, in der er das Angebot annimmt. Allderdings möchte er 10% Rabatt auf den Verkaufspreis haben. Am gleichen Tag erhält Richard von Gustav ein Angebot über eine weitere "blaue Mauritius" für nur 700€. 3 Tage nachdem Richard die E-Mail geschickt hat, erhält er von Herrn Maler Antwort per E-Mail. Herr Maler stimmt hierin dem vom Richard vorgeschlagenen Preis zu. Nun ist sich Richard über folgende Dinge im Unklaren:
- Kann er das günstigere Angebot von Gustav annehmen oder
- Ist bereits ein Kaufvertrag mit Herrn Maler zustande gekommen?
- Kann RIchard seine Willenserklärung noch wiederrufen?
Mein Ansatz ist:
KV zustande gekommen, da RIchard das Angebot nicht vor der Annahme von Hr. Maler widerufen hat.
Aber bin mir sehr unsicher. Weiß jemand ob es so stimmt?
[FONT="Book Antiqua"][SIZE="4"]Auf der Mauer, auf der Lauer wartet schon die After Hour[/SIZE][/FONT]