Geld ohne Zinsen ausleihen ...

  • Frage

  • deja_vu79
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  • Geld ohne Zinsen ausleihen ...

    Hallöchen Leutz,

    ich habe mal 'ne Frage ...
    angenommen habe ich Geld :) ... sage ich mal 2 Mio. Euro :eek: ... und ein Teil davon möchte ich zinslos an Verwandte und Freunde ausleihen. :depp: Was bekommt der Staat (Finanzamt o.ä.) von diesem Vorhaben? Oder verliere ich als Geldgeber (vom Sponsor oder Kreditor ist hier nicht die Rede) keinen einzigen Cent? Wie ist das? Hat jemand 'ne Ahnung? Würde mich einfach interessieren.

    Danke im Voraus

    Gruß

    deja_vu79
    [SIZE="1"]Stell dir vor, es geht, und keiner kriegts hin. | Die nicht helfen wollen, hindern gern. | Ein Narr kann mehr fragen, als sieben Weise beantworten können.

    Lieber gut geklaut als schlecht erfunden.[/SIZE]

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von deja_vu79 () aus folgendem Grund: ... die Tasten sin so nah beieinander oder meine Finger zu dick

  • twinky schrieb:

    Wenn es nicht offiziell ein Kredit ist, könnte dieser Geldtransfer als Schenkung angesehen werden.


    Eine Leihe ist doch keine Schenkung.
    "General, der Mensch ist sehr brauchbar. Er kann fliegen und er kann töten.
    Aber er hat einen Fehler: Er kann denken." - Brecht
    I Don't smoke, I don't drink, I don't fuck! At least I can fucking think!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von undeath ()

  • @twinky: was wäre ein offizieller Kredit und was wäre dann die Überschreitung?
    @undeath: ... so ist das!
    [SIZE="1"]Stell dir vor, es geht, und keiner kriegts hin. | Die nicht helfen wollen, hindern gern. | Ein Narr kann mehr fragen, als sieben Weise beantworten können.

    Lieber gut geklaut als schlecht erfunden.[/SIZE]

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von deja_vu79 ()

  • undeath schrieb:

    Eine Leihe ist doch keine Schenkung.


    Es geht nicht darum, ob es eine Schenkung ist, sondern um die Außenwirkung dieses Vorgangs auf das Finanzamt, sollten keine passenden Unterlagen vorhanden sein.
    Was den Begriff "Leihe" angeht: ich meine, daß nur dann eine Leihe vorliegt, wenn man ursprünglichen Leihgegenstand zurückgibt - bei Geld gibt man i.d.R. nur die gleiche Summe zurück.

    EDIT: @deja_vu79: mit "offizieller Kredit" (nagle mich hier nicht auf den Begriff fest ;) ) meine ich lediglich einen dokumentierten und nachvollziehbaren Vorgang. Von einem Steuerfreibetrag bei zinslosen Krediten in Geldform weiß ich nichts.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von twinky ()

  • Angenommen, du hast 2 Mio. Euro und willst sie zinslos an Verwandte und Freunde (wenn man so mit Geld umgeht wird man viele 'Freunde' haben) ausleihen, warum tust du es dann nicht einfach?

    Oder geht es dir garnicht darum, Geld wirklich auszuleihen, sondern nur darum, es durch eine Schein-Ausleihe dem Staat zu entziehen?

    Sorry, daß ich es so hart sage: aber alle Welt regt sich über 'SozialSchmarotzer' auf, die dem Staat auf der Tasche liegen, indem sie ungerechtfertig Leistungen in Anspruch nehmen, weil sie den Hals nicht voll genug bekommen. Aber was ist an deinem Vorhaben eigentlich anders?

    Wenn man 2 Mio. Euro hat, dann sollte man sich auch die dazugehörigen Abgaben leisten können. Es sei denn, der Geiz frisst einen auf.
    Aktuell zum 70. Jahrestag:
    Auschwitz war sicher nur die Folge berechtigter Ängste gegen die Juden.
    Damals war es die Verjudung, heute ist es die Islamisierung, welche uns Angst macht.
    Eigentlich müssten sich diese Leute bei uns dafür entschuldigen.
  • @konradin: ... vielleicht habe ich es schon :löl: aber es geht mir nicht darum den Staat bzw. Finanzamt zu umgehen sondern um die Frage welche wären dann die (wie du schreibst) "dazugehörigen Abgaben" die man leisten muss. Oder sind es keine? ;)

    ... ich meine ich selbst habe Geld (wie viele von uns) bei Eltern o.ä. geliehen (50-200 €) und niemand machte sich Gedanken über "offiziellen Kredit" oder sonstiges, nun aber bei Summen um 400.000 € fragt man sich: "wie Groß wird der Stück vom Kuchen dem Staat ausfallen"? oder bekommt er keinen Krümel?
    [SIZE="1"]Stell dir vor, es geht, und keiner kriegts hin. | Die nicht helfen wollen, hindern gern. | Ein Narr kann mehr fragen, als sieben Weise beantworten können.

    Lieber gut geklaut als schlecht erfunden.[/SIZE]

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von deja_vu79 ()

  • deja_vu79 schrieb:

    Oder sind es keine?


    bei dir nicht. bei deinen verwandten sieht die sache eventuell anders aus. zinsloses darlehen = geldwerter vorteil. dieser wirkt sich steuerlich aus. ggf. muss ein fremdvergleich durchgeführt werden, um den geldwerten vorteil zu errechnen. (ist zumindest bei arbeitnehmer- darlehen so). durchaus wahrscheinlich, dass das bmf es unter verwandten ähnlich sieht.
  • Besteuert werden Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wenn Du zinslos ausleihst, hast Du keine Einkünfte. Es gibt also nichts zu besteuern. Wenn Rückzahlung vereinbart ist, gibt es auch keine Schenkung.
    Auf die Idee mit dem geldwerten Vorteil muss man erst mal kommen. (Respekt, Zweistein). Meiner Meinung nach kommt dieser Aspekt aber nicht zum Tragen, da der steuerauslösende Zufluss (Bereicherung) fehlt.

    Soweit zur Theorie. Für die Praxis würde ich Dir abraten, "Geschäfte" dieser Art mit Verwandten oder Bekannten zu machen. Dieser Rat gilt auch für Kleinbeträge. Wenn Du was verschenken möchtest - Bitteschön. Aber wundere Dich nicht was kommt, wenn Du die vereinbarte Rückzahlung einforderst. Bestenfalls klappt alles.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sabine_M () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • Meiner Meinung nach kommt dieser Aspekt aber nicht zum Tragen, da der steuerauslösende Zufluss (Bereicherung) fehlt
    zu beachten wäre mal als erstes was die gegenseite mit dem geld überhaupt macht
    aber die steuerseite trifft ja den empfänger und nicht den überlasser

    Was bekommt der Staat (Finanzamt o.ä.) von diesem Vorhaben?
    das ist geregelt wie wenn du deine verwandschaft in deiner mietwohnung unentgeldlich wohnen lässt (für dich veranschlagt der fiskus einfach einen fixen betrag den du abzuführen hast) für dich also doppeltes mienus (fehlende zinsen und zu zahlende abgaben)

    mfg
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  • Vielleicht war meine Antwort etwas zu oberflächlich. Deshalb jetzt etwas genauer:

    Zweistein schrieb:

    ...
    natürlich ist das eine bereicherung.

    Die Frage des geldwerten Vorteils (beim Empfänger) stellt sich immer nur innerhalb einer Einkunftsart (z.B. private Autonutzung als Arbeitnehmer = Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit). Eine Bereicherung in der Privatsphäre (außerhalb der 7 Einkunftsarten) ist ertragsteuerlich unbeachtlich.

    Holger schrieb:

    zu beachten wäre mal als erstes was die gegenseite mit dem geld überhaupt macht
    aber die steuerseite trifft ja den empfänger und nicht den überlasser

    stimmt beides - der BundesFinanzHof hat in einem Urteil aus 1961 (AZ VI 218/58 U) die Meinung des Reichsfinanzhofs aus 1929 und 1938 bestätigt, daß bei zinslosen Darlehen der Zufluss eines gegenwärtigen Vorteils dann verneint werden kann, wenn für dieses Darlehen Schuldzinsen, sofern sie vom Steuerpflichtigen gezahlt wären, abziehbar gewesen wären.

    Das bedeutet, dass bei einem Privatdarlehen zwar ein Zufluss, aber keine Einkunftsart und bei einem in einer Einkunftsart verwendeten Darlehen kein Zufluss vorliegt.

    Die steuerliche Welt sind im Verhältnis Anteilseigner zur Kapitalgesellschaft (verdeckte Gewinnausschüttungen) anders aus. Aber das ist ja nicht der geschilderte Fall.

    Liebe Grüße von Sab

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Sabine_M () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler / Ergänzung

  • Ich habe sowas mal gemacht, es war nicht viel Geld was ich verliehen habe nur ein paar Tausend Euro,

    Mein Steuerberater hat mir geraten das ich auf jedenfall einen kreditvertrag mit 0,0% Zinsen ausschreiben soll und Unterzeichnen lassen,

    So wäre für eine Steuerprüfung Sichergestellt das dass Geld keine Schenkung sondern wirklich ein LEIHEN ist...
    Ausserdem wäre sicher gestellt das ich das Geld wiederbekommen würde
    (aber über das Wiederbekommen war nie die Rede das war zu 100% sicher und das war auch der Fall ;) )