Offenbar gelten Gesetze und Verfassung in der BRD nur (noch) für die Untertanen. Das Regime, bzw. seine Kettenhunde, lässt sich in seinen Unterdrückungsmaßnahmen auch durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht irritieren.
„Erschütternd ist offenbar nicht nur die Qualität des Codes, erschütternd sind vor allem die Konsequenzen für den deutschen Rechtsstaat. Wenn stimmt, was der CCC in seiner Analyse und einer begleitenden Pressemitteilung beschreibt, wenn stimmt, was CCC-Sprecher Frank Rieger in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" erläutert, dann handelt es sich bei dem nun enttarnten Bundestrojaner um ein Stück Software mit eingebautem Verfassungsbruch. Denn die Software enthält Funktionen, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe explizit verboten hat. Funktionen, die es erlauben würden, einen befallenen Rechner mit einem zusätzlichen Arbeitsschritt fernzusteuern, darauf beliebige Dateien abzulegen, ihn in seiner Gesamtheit zu durchsuchen, ihn als audiovisuelle Überwachungswanze im innersten Lebensbereich des Betroffenen in Betrieb zu nehmen.“
[url=http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,790768,00.html]CCC-Analyse des Staatstrojaners: Programmierter Verfassungsbruch - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt[/url]
„Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich besorgt über die Berichte zur Onlineüberwachung: "Es ist mehr als beunruhigend, dass die berechtigten technischen Argumente der Beschwerdeführer in der Klage gegen die Onlinedurchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt werden", erklärte die FDP-Politikerin.
Auch die Piratenpartei kritisierte das Vorgehen der Sicherheitsbehörden. "Der Staat sollte seine Bürger schützen und sie nicht durch Inkompetenz oder gar vorsätzlich weitere Sicherheitsrisiken aussetzen."“
Staatstrojaner: Streit um illegale Überwachung | Digital | ZEIT ONLINE
„Das Ergebnis, wenn die Analyse des Chaos Computer Clubs zutrifft, ist eindeutig, und das Ergebnis ist schlimm: Die staatliche Überwachungssoftware verfügt nicht nur über illegale Fundamentalfunktionen, sie scheint auch so fahrlässig programmiert zu sein, dass jeder, der den Trojaner entschlüsselt hat, alle anderen gleichartigen knacken und fernsteuern kann. Welche Beweiskraft sollen Erkenntnisse der Überwachungssoftware jetzt eigentlich in Gerichtsverfahren noch haben? Und vor allem: Was heißt es, wenn, wie die Hacker zeigen, „Beweise“ von jedermann, der die IP-Adresse kennt, auf befallenen Computern installiert und fingiert werden können, ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen, ohne die Chance der Rehabilitation? Der Fall HSH-Nordbank, wo von Privatschnüfflern kinderpornographisches Material auf einen Rechner plaziert wurde, ist ein Vorzeichen der neuen Vernichtungsstrategien in der digitalen Welt.“
Staatstrojaner: Code ist Gesetz - Politik - FAZ
Dies bedeutet nichts anderes, als dass sich das Regime mit dieser Sauerei die Möglichkeit geschaffen hat, missliebigen Personen die „Beweisstücke“ auf den Rechner zu spielen, zwecks derer er dann aus dem Verkehr gezogen (bzw. in Misskredit gebracht) werden kann.
Auch wenn sich diese Vorgänge nicht vor Publikum – wie z.B. der Einsatz gegen das „eigene Volk“ bei Demonstrationen – abspielt, sind sie meiner Meinung nach weitere Bausteine in Richtung Polizei-, Überwachungs- und Unterdrückungsstaat. Selbstredend ausschließlich zur Terror/isten-Bekämpfung eingesetzt (wer Terrorist ist, bestimmt das Regime).
Wie sind eure Ansichten dazu?