Anonymous stellt Namen von mutmaßlichen Pädophilen online

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  • Carmen
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  • Konradin schrieb:

    Du willst also das Prinzip 'Urteil und Strafe' quasi durch die Hintertür abschaffen, jensfrobisch? Jeder Mörder (wenigstens so gut wie jeder) wird nach Verbüssung seiner Strafe freigelassen. Es widerspricht jedem rechtsstaatlichen Empfinden, wenn jemand wegen der gleichen Tat mehrmals bestaft werden kann. Die Phrase 'nur mit Beweis' verkommt zum blossen Alibi, rechtswidrig öffentliche Rufmorde begehen zu können, denn um nichts anderes handelt es sich dabei.

    Natürlich ist die Tat beweisbar, sonst wäre der Straftäter ja nicht verurteilt worden und hätte seine Strafe abgesessen (dies gilt übrigens keineswegs nur für Kinderschänder, sondern grundsätzlich für alle Straftäter).

    Wie wäre es eigentlich, wenn man sich vom Resozialisierungsgedanken gänzlich verabschieden würde, um Straftäter besser als solche kenntlich machen zu können (natürlich nur zu unserem Schutz, wozu denn sonst?), zum Beispiel durch einem auf die Stirn tätowierten Pädostern? Die Altvorderen haben uns soetwas eindrucksvoll vorgemacht. Fehlt nur noch, daß wir deren Rechtssystem übernehmen. :rot:

    Könnte man nicht alle ertappten Steuerhinterzieher (und vielleicht anschliessend noch alle Falschparker) öffentlich brandmarken (natürlich nur mit Beweisen!), damit sie anschliessend 'unter scharfer Beobachtung durch die Nachbarn stehen' und sich 'eher zu beherrschen wissen'?

    Weg von Rechtsstaat und geradewegs zurück ins Mittelalter?


    Bei einem Pädophilen reicht die Verbüssung seiner Strafe nicht aus. Im übrigen solltest du wissen, dass das für JEDEN Straftäter gilt, der als gefährlich, oder als Wiederholungstäter bezeichnet wird: Die Verbüssung der vom Gericht verhängten Strafe reicht nicht immer aus!
    Du scheinst der irrigen Annahme zu folgen, dass nach der Verbüssung einer Gefängnisstrafe alle Schuld getilgt ist. Dem ist jedoch nicht so. Erkundige dich einfach mal was Sicherheitsverwahrung ist. Dann kannst du auch deinen Standpunkt nochmal überdenken.

    Selbstverständlich konkurrieren immer 2 Rechtsgüter: Dass des Kriminellen, und das der Gesellschaft. Wenn für dich der Schutz der Gesellschaft gleichbedeutend ist mit dem Schritt ins Mittelalter dann tust du mir leid - weil du dann keine Ahnung hast von was du redest.

    Das Recht von Kindern, nicht misbraucht zu werden, ist meiner Meinung nach höher anzusiedeln als das Persönlichkeitsrecht eines gefährlichen Kriminellen - und über solche reden wir hier. Da muss ein Pädophiler dann auch mal zurückstecken können.
    Wundert mich ja nur, warum du Pädophile so verteidigst. Schlüssige Argumente hast du jedenfalls keine.
  • jensfrobisch schrieb:

    […]Erkundige dich einfach mal was Sicherheitsverwahrung ist. Dann kannst du auch deinen Standpunkt nochmal überdenken.[…]
    À propos „überdenken“ (das BVerfG scheint derzeit damit beschäftigt):

    1. Aktuelle Rechtsprechung
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung BVerfG 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 die die Sicherungsverwahrung regelnden Vorschriften für verfassungswidrig erklärt.
    Die von der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz betroffenen Vorschriften gelten bis zu einer Neuregelung des Gesetzgebers, längstens bis zum 31. Mai 2013 weiter fort - jedoch mit der Maßgabe der in Nummer III des Urteilstenors genannten Vorgaben.

    Sicherungsverwahrung: Information - Begriff - Definition im JuraForum.de

    Nebenbei:

    Der Mörder meines zur Tatzeit 7-jährigen Bruders lebt (falls er noch lebt) - trotz seinerzeit verhängter lebenslanger Sicherheitsverwahrung – seit mindestens 12-15 Jahren in Freiheit.
    Unabhängig vom persönlichen Bezug bin ich der Meinung, dass man nach „Absitzen“ der Strafe für sein Tun gebüßt respektive „bezahlt“ hat. Klingt hart, ist aber meiner Meinung nach der einzige Weg zu sicherer Justiz.
    Ob jemand resozialisierbar ist oder nicht, und wieweit das Klima innerhalb einer Gesellschaft zu Straftaten führen kann, kann – und will – ich hier nicht beurteilen.

    Aber: Ein Sozialwesen, das Milliarden Euro dafür aufwendet, andere Länder zu überfallen und dort (fremde) Menschen zu massakrieren, sollte auch soviel Geld (und Verantwortung) aufbringen können, Gefährder gegebenenfalls rund um die Uhr zu überwachen um auf diese Weise seine Untertanen zu schützen. Wer totale Sicherheit für alles und jeden will, muss – eigentlich – jeden wegsperren. Dann hätten „wir“ eine Gesellschaftsform, die hoffentlich keiner will (kommt sicher noch, irgend ein Vorwand wird sich finden …).

    Nicht ganz unwichtig (übersehen?): Es ging beim Eingangsbeitrag um die Veröffentlichung der Namen von mutmaßlichen Kinderschändern.
  • joungster schrieb:

    À propos „überdenken“ (das BVerfG scheint derzeit damit beschäftigt):

    1. Aktuelle Rechtsprechung
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung BVerfG 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 die die Sicherungsverwahrung regelnden Vorschriften für verfassungswidrig erklärt.


    DIE SICHERHEITSVERWARNUNG an und für sich gibt es gar nicht; es gibt etwa ein dutzend Gründe für die Sicherheitsverwahrung, und auch verschiedene Arten der Sicherheitsverwahrung.

    Was ich mir vorstellen kann ist, dass der ein oder andere Mechanismus der Sicherheitsverwahrung abgeändert oder reformiert wird. Was ich NICHT glaube, ist dass die Sicherheitsverwahrung generell abgeschafft wird. Dazu wird es meiner Ansicht nach nicht kommen.

    Es gibt nun mal Menschen die sind zu gefährlich um sie auf die Allgemeinheit loszulassen; egal ob sie ihre Strafe abgesessen haben oder nicht. Man könnte solche Fälle auch zum Anlass nehmen, um wieder über die Todesstrafe zu diskutieren.

    Aber nochmal: Ich denke das Recht von Eltern und Kindern auf Schutz vor pädophilen Sexualstraftätern sehe ich als höherwertig gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Delinquenten. Aber natürlich darf es bei der Veröffentlichung von Daten nicht um VERDÄCHTIGE gehen, sondern nur um verurteilte Straftäter. Ich muss es anscheinend wiederholen:

    Genauso wichtig wie die Aufklärung der Bevölkerung über Schwerstkriminelle ist, genau so wichtig ist es auch dafür zu sorgen, dass dies nicht als Denunzuiationsinstrument für den misliebigen Nachbarn misbraucht werden kann. Deshalb fordere ich: Veröffentlichung der Pädophilen ja, aber nur mit genauer Angabe des Gerichtsurteils. Veröffentlichungen ohne Beweis haben zu unterbleiben.
  • jensfrobisch schrieb:

    Bei einem Pädophilen reicht die Verbüssung seiner Strafe nicht aus. Im übrigen solltest du wissen, dass das für JEDEN Straftäter gilt, der als gefährlich, oder als Wiederholungstäter bezeichnet wird: Die Verbüssung der vom Gericht verhängten Strafe reicht nicht immer aus!
    Du scheinst der irrigen Annahme zu folgen, dass nach der Verbüssung einer Gefängnisstrafe alle Schuld getilgt ist. Dem ist jedoch nicht so. Erkundige dich einfach mal was Sicherheitsverwahrung ist.

    Und wer legt nun fest, ob rechtstaatliche Urteile zuständiger Gerichte ausreichen? Du? Der Strassenmob? Anonymous?

    Wenn Sicherheitsverwarung angeordnet wird, hat das Gründe. Wird sie nicht angeordnet, hat das auch Gründe. Was – denkst du – qualifiziert dich, dieses Rechtssystem in Frage zu stellen bzw. Urteile anzuzweifeln und in "Selbstjustiz"-Manier die "Gerechtigkeit" selber in die Hand zu nehmen?
    Wer gibt überhaupt irgendeinem Bürger das Recht, einem Straftäter nach Verbüssung seiner verhängten Strafe weiter nachzustellen? Wo will man hier die Grenze ziehen?

    Konradin hat ein paar Beispiele genannt, wo die Rückfallquote nicht geringer ist, als bei Sexualdelikten und/oder Missbrauchsdelikten. Ladendiebe, Räuber, Steuerhinterzieher, Alkohol-Verkehrsdelikte. Allen voran evtl. Körperverletzung, die bei den Opfern oft ebenso traumatische Folgen hinterlässt wie Kindesmissbrauch u.a. Sexualdelikte. Wenn man manche Posts hier liest, könnte man meinen, KiPo sei das einzige Problem der Zeit. Denn wenn dies nicht die Aussage ist, die ihr bezweckt, sollte man vielleicht alle jemals verurteilten Straftäter anhand der Rückfallstatistik markieren (Tasso-Chip?), so wie Konradin vorschlug oder besser gleich isolieren, wegsperren, in Ghettos stecken oder welche Möglichkeiten da noch wären, um den braven Bürger zu schützen.

    Ausserdem sollten wir bei aller Hatz nicht vergesen, dass die allermeisten Sexual- u. Missbrauchsdelikte im engeren sozialen Umfeld angesiedelt sind. Der Pädo um die Ecke, der gute Onkel, die nette Tante ... die treiben sich nicht auf www-Plattformen rum, sondern im Schlafzimmer der Nichten und Neffen, dagegen kann auch Anonymous nichts tun, egal wieviel 100.000 Namen mutmasslicher Irgendwas sie veröffentlichen. Da hilft nur Aufklärung, Zivilcourage und ein sensibler Blick für ungewöhnliches Verhalten sowohl der Täter als auch der Opfer.

    Zweistein schrieb:

    immer die gleiche leier. kaum geht es um kipo oder -mißbrauch/vergewaltigung, wird der rechtstaat beerdigt und die scheiterhaufen wieder zusammen gekehrt.


    Genau so ist es!

    jensfrobisch schrieb:

    Deshalb fordere ich: Veröffentlichung der Pädophilen ja, aber nur mit genauer Angabe des Gerichtsurteils. Veröffentlichungen ohne Beweis haben zu unterbleiben.

    Klar ... und ich fordere, deine Forderung zu erweitern auf: alle verurteilten Raubkopierer, Räuber, Steuerhinterzieher, Körperverletzer, Alkoholfahrer, Totschläger, Ladendiebe, Computerhacker, Betrüger, Nötiger, Verleumder, Wohnungseinbrecher, Taschendiebe ...
    Natürlich erst nach Verbüssung der rechtmässig verhängten Strafen^^

    :boing:

    gute Nacht Rechtsstaat, guten Morgen Mittelalter

    Nachtrag*1, um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin auch nicht immer glücklich über die Höhe der verhängten Strafen. Der einzige Weg (in DE), den ich jedoch sehe, dies zu ändern, ist ein Studium, ein Richteramt oder der Gang in die Politik um Einfluss auszuüben. Ein weiterer Weg ist es, mir ein Land zu suchen, wo Straftäter so verurteilt werden, dass mein Gerechtigkeitsempfinden befriedigt wird. Allerdings kann man da auch eines erwischen, wo man für eine denuzierte Tat (vom unliebsamen Nachbarn) auch schnell mal 50 Jahre weg ist.
    Kurz: Wer das eine will, der muss das andere in Kauf nehmen!

    jensfrobisch schrieb:

    Man könnte solche Fälle auch zum Anlass nehmen, um wieder über die Todesstrafe zu diskutieren.

    Genau! Die ist nämlich so abschreckend, dass es in Ländern mit Todesstrafe kaum noch Kriminalität gibt.
    Alles Weicheier da^^ :D

    Nachtrag*2: @ jensfrobisch: Bist du schonmal mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und dafür bestraft worden?
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    Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von NeHe ()

  • NeHe schrieb:

    Und wer legt nun fest, ob rechtstaatliche Urteile zuständiger Gerichte ausreichen? Du? Der Strassenmob? Anonymous?

    Wenn Sicherheitsverwarung angeordnet wird, hat das Gründe. Wird sie nicht angeordnet, hat das auch Gründe. Was – denkst du – qualifiziert dich, dieses Rechtssystem in Frage zu stellen bzw. Urteile anzuzweifeln und in "Selbstjustiz"-Manier die "Gerechtigkeit" selber in die Hand zu nehmen?
    Wer gibt überhaupt irgendeinem Bürger das Recht, einem Straftäter nach Verbüssung seiner verhängten Strafe weiter nachzustellen? Wo will man hier die Grenze ziehen?

    Konradin hat ein paar Beispiele genannt, wo die Rückfallquote nicht geringer ist, als bei Sexualdelikten und/oder Missbrauchsdelikten. Ladendiebe, Räuber, Steuerhinterzieher, Alkohol-Verkehrsdelikte. Allen voran evtl. Körperverletzung, die bei den Opfern oft ebenso traumatische Folgen hinterlässt wie Kindesmissbrauch u.a. Sexualdelikte.


    Eben, wenn Sicherheitsverwahrung angeordnet wird hat das auch Gründe. Du hast mein letztes Post nicht sorgfältig gelesen, darin habe ich lediglich gefordert die Sicherheitsverwahrung nicht abzuschaffen. Das was du mir unterstellen willst habe ich nicht gesagt - also bitte sorgfältig lesen.

    Weiterhin bin ich bei den von dir zitierten Verbrechen (Ladendiebe, Räuber, Steuerhinterzieher, Alkohol-Verkehrsdelikte, Körperverletzung) in der Regel nicht persönlich betroffen. Wenn ich allerdings einen gefährlichen Körperverletzer vor mir habe, dann bin ich betroffen, aber ich kann das auch SEHEN dass der Kerl gefährlich ist, das muss mir nicht erst noch einer sagen. Und einen Räuber kannst du mit einem Pädophilen nicht auf eine Stufe stellen, weil es keine charakterliche Veranlangung zum Raub gibt, wohl aber zu Sexualstraftaten.

    Insofern sind deine Vergleiche mit anderen Straftaten unzutreffend. Ich bleibe dabei; wenn ich als Familienvater mit kleinen Kindern in einer Gegend wohne in der auch ein vorbestrafter Päderast wohnt, dann möchte ich das wissen. Ich denke das ist das gute Recht aller Eltern.
  • Wie wäre es mit der Todesstrafe für diejenigen, welche nicht einzelne Erwachsene oder einzelne Kinder rechtsrelevant belästigen, sondern für selbsternannte Saubermänner, die das Rechtssystem selbst (und sei es auch nur durch die Hintertür) abschaffen wollen? Konkret: Mit welchem Recht pochen solche Leute auf selbiges, wenn sie sich selbst vorsätzlich darüber hinwegsetzen oder gilt das Recht immer nur für andere?

    Schön, daß du wenigstens jetzt offen Farbe bekennst, jensfrobisch, das pseudoliberale Gewäsch 'nur mit Beweisen' verwässert deine Position doch nur. Nicht, daß ich auch nur eine Sekunde lang geglaubt habe, du seiest etwas anderes als ein Scharfmacher, aber jetzt nimmt deine Position eher Kontur an.

    Ich denke das Recht von Eltern und Kindern auf Schutz vor pädophilen Sexualstraftätern ist ebenso eine hohle Phrase:

    Die meisten sexuellen Übergriffe gegenüber Kindern finden im familiären Umfeld statt.
    Schützt man die Eltern jetzt vor sich selbst? Konsequenter Schutz vor sexuellen Übergriffen an Kindern hiesse letztendlich, diese von ihren Eltern trennnen zu müssen. Sollen Kinder also grundsätzlich ohne ihre Eltern aufwachsen?

    Wovon träumst du eigentlich nachts?

    P.S. Du schreibst schon sehr seltsames Zeug zusammen, jensfrobisch. Konkret nennt man so etwas Vorurteil. Ein Schläger ist in deinen Augen kein Schläger und ein Räuber kein Räuber. Beide haben nur rein zufällig ein Delikt begangen und sind ebenso rein zufällig dabei erwischt worden. Nicht, daß ein Schläger eine Veranlagung hat, die hat nur der Pädophile. :D

    Wenn du als Reicher in einer bestimmten Gegend wohnst, dann möchtest du auch gefälligst wissen, ob dort auch ein vorbestrafter Einbrecher wohnt und wenn deine Kinder auf der Strasse spielen, dann möchtest du auch gefälligst wissen, wer schon einmal ein Kind überfahren hat. Dein gutes Recht?

    Wenn du einen Laden hast, dann möchtest du auch bestimmt wissen, welches Kind schon einmal bei Klauen erwischt worden ist. Auch dein gutes Recht?

    Verwechselst du hier nicht etwas?

    P.P.S. Was hat verordnete Sicherheitsverwahrung mit dem anprangern mutmasslicher Pädophiler zu tun? Heutzutage braucht man doch nur bei Facebook auf der Freundesliste eines mutmasslichen Pädophilen zu sein (oder dieser auf deiner Freundesliste) und noch Jahre später haftet der Verdacht an dir, du seiest selber einer. Vielleicht findest du dich dann selbst eines Tages auf einer dubiosen Pangerliste...

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Konradin () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • jensfrobisch schrieb:

    Weiterhin bin ich bei den von dir zitierten Verbrechen (Ladendiebe, Räuber, Steuerhinterzieher, Alkohol-Verkehrsdelikte, Körperverletzung) in der Regel nicht persönlich betroffen.
    [...]
    Ich bleibe dabei; wenn ich als Familienvater mit kleinen Kindern in einer Gegend wohne in der auch ein vorbestrafter Päderast wohnt, dann möchte ich das wissen. Ich denke das ist das gute Recht aller Eltern.

    Und ich möchte, dass ich als Verkehrsteilnehmer darüber informiert werde, ob in meinem Ort ein vorbestrafter Alkohol-Fahrer wohnt. Schliesslich stellt der eine potentielle Gefahr für mich dar :boing: also bitte ran an den Pranger mit ihm! Immerhin sieht man denen das nicht an (wie einem vor mit stehenden drohenden gefährlichen Körperverletzer) und jeder kann mein Feind sein.
    Ausserdem wurde mein Sohn Zeuge einer Prügelei, also möchte ich auch alle Körperverletzer kennen, die eine potentielle Gefahr für mein Kind darstellen.
    Meiner Mutter wurde im Kaufland die Handtasche geklaut, also will ich auch alle Taschendiebe kennen, die in meiner Stadt wohnen. Immerhin sieht man denen das nicht an (wie einem vor mit stehenden drohenden gefährlichen Körperverletzer) und jeder kann mein Feind sein.

    Erkennst du ein Muster?

    jensfrobisch schrieb:

    Insofern sind deine Vergleiche mit anderen Straftaten unzutreffend.

    Echt? Bist du dir da 100% sicher?

    btw: Du hast meine Frage aus Nachtrag *2 nicht beantwortet!

    Übrigens bezogen sich meine Zeilen z.Thema Sicherheitsverwahrung auf deinen Vor-Post (#26) und nicht auf den #28, der während meines Schreibens entstand.
    Du scheinst der irrigen Annahme zu folgen, dass nach der Verbüssung einer Gefängnisstrafe alle Schuld getilgt ist. Dem ist jedoch nicht so. Erkundige dich einfach mal was Sicherheitsverwahrung ist. Dann kannst du auch deinen Standpunkt nochmal überdenken.


    MfG

    PS: einiges hat sich mit Konradins PPS überschnitten
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von NeHe ()

  • Ich sehe dass ich in diesem Strang - zu Unrecht - Faktenwissen vorrausgesetzt habe. Eigentlich schade, wenn User sich hier zu Themen äußern, wenn schon grundlegendes Basiswissen nicht vorhanden ist.

    Deshalb sehe ich es als angebracht, hier für etwas Aufklärung zu sorgen - auch wenn dafür jeder Teilnehmer eigentlich selber hätte sorgen sollen, bevor er sich hier äussert.

    Also 1.: Nicht jeder der ein Kind sexuell misbraucht ist ein Pädophiler! (das geht speziell an den letzten Beitrag von Konradin).

    Es ist in der Tat richtig, dass der überwiegende Anteil an Kindesmisbrauch innerhalb der Verwandtschaft passiert. Allerdings sind diese - Väter, Onkel, Opa - in der Regel nicht primär pädophil.

    Wikipedia definiert Pädophilie als das primäre sexuelle Interesse an Personen, die noch nicht die Pubertät erreicht haben. Das bedeutet, dass der Pädophile auf Kinder fixiert ist, und dass er nicht in der Lage ist, eine partnerschaftliche Beziehung zu einer erwachsenen Person aufzubauen.

    Diese Störung ist nicht therapierbar; ein Pädophiler wird immer ein Pädophiler bleiben. Alles was man erreichen kann, ist, dass der Kranke Einsicht in seine Krankheit erhält, und lernt seine Triebe unter Kontrolle zu halten, dies kann auch medikamentös unterstützt werden.

    Wenn jetzt die Rede davon ist, Pädophile in der Öffentlichkeit publik zu machen, dann geht es nicht darum, den Onkel an den Pranger zu stellen (so schlimm sein Verbrechen auch ist), denn erst einmal verurteilt, ist seine Wiederholungsgefahr gering. Sie ist deshalb gering, weil er weniger aufgrund einer krankhaften Neigung, als vielmehr aufgrund einer Gelegenheit gehandelt hat.

    Ganz anders liegt der Fall aber bei einem krankhaft Pädophilen Sexualstraftäter. Hier muss man streng zwischen den beiden Kategorien unterscheiden: Der krankhaft Pädophile hat einen Instinkt, der ihn ständig zu neuen Straftaten zwingt - da, wie wir ja wissen Pädophilie nicht heilbar ist. Der Pädophile wird nicht darauf warten dass sich eine Situation von selbst ergibt (wie der vielbeschworene Onkel), sondern er wird alles daran setzen, eine Gelegenheit aktiv herbeizuführen.

    Insofern kann man sagen, dass ein echter Pädophiler eine tickende Zeitbombe ist, die jederzeit explodieren kann. Und das unterscheidet den Pädophilen ganz klar von allen anderem Kriminellen: Dem Räuber, Ladendieb, etc. Man kann "normale" Kriminelle wieder auf den Weg der Besserung führen, und bei vielen geht das mit Erfolg. Aber dieser Erfolg ist alleine beim pädophilen Sexualstraftäter ausgeschlossen. Man muss davon ausgehen, dass ein Pädophiler auch nach 20 Jahren und 5 Therapien immer noch brandgefährlich ist, da man ihm diesen Trieb nicht nehmen kann.

    Insofern kann man auch einen Pädophilen nicht mit anderen Straftätern vergleichen, und ich denke man sollte alles mögliche tun, um die Öffentlichkeit vor solchen (Wiederholungs-)tätern zu schützen. Dass dabei die Rechte der Betroffenen ein wenig zurückstehen müssen ist unumgänglich, aber das geschieht dann nicht aus Bosheit, sondern aus gutem Grund. Es hilft diesen Unglücklichen ja auch, sich vor sich selbst zu schützen, wenn sie wissen dass sie unter Beobachtung stehen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jensfrobisch ()

  • Es eskaliert hier - und darauf habe ich echt keine Lust (da jetzt mit zu machen)...
    Trotzdem kann/will ich manche Punkte hier nicht einfach so ohne weiteres ignorieren.

    Es ist ein Witz (über welchen ich aber keinesfalls lachen kann), wenn hier mögliche
    Schwarzfahrer in einen Topf mit möglichen Kinderschändern geworfen werden!
    Genauso ist es lächerlich, wenn automatisch davon ausgegangen wird, daß sogenannte
    (deutsche) Rechtssystheme in allen Fällen der Rechtssprechung korrekt sind...

    Ich könnte sicherlich noch auf so manche genannten Punkte hier eingehen - doch
    zugegebenermaßen habe ich diesen Thread nach 2 bis 3 Postings einfach nur noch
    überflogen -> weil die Stimmung hier innerhalb kürzester Zeit einfach nur noch
    unangenehm wurde ... mangels genauerem weiterlesen kann ich also mich nicht weiter
    dazu äußern.

    Im Endeffekt hat vermutlich jeder Stellungnehmer hier an manchen Stellen Recht - und
    an manchen Stellen nicht.
    Es wundert mich aber nicht wirklich, daß von Jahr zu Jahr bei vielen der Wunsch größer
    wird, Selbstjustiz ausüben zu wollen -> dieser Fakt sollte Uns allen zu denken geben...
    Und das ist ein verdammt heißes Eisen ... schließlich will wohl fast niemand, daß die
    Gesamtsituation weiter eskaliert (und immer weniger sozial kontrollierbar wird)!
    Es hakt schon lange in unserem gesellschaftlichen System - und die sogenannte
    demokratische
    Politik ist meiner Meinung nach nicht gerade unschuldig...
  • jensfrobisch schrieb:

    Nicht jeder der ein Kind sexuell misbraucht ist ein Pädophiler!...Allerdings sind diese - Väter, Onkel, Opa - in der Regel nicht primär pädophil.

    Kindesmissbrauch durch Nichtpädophile = ok?
    Kindesmissbrauch durch Pädophile = nicht ok?

    Oder worauf willst du hinaus, jensfrobisch?

    Für das Strafrecht ist es völlig irrelevant, ob ein erwachsener Mensch in der Lage ist, partnerschaftliche Beziehung zu einer anderen erwachsenen Person aufzubauen oder nicht. Es ist auch straffrei, zu niemandem auf der Welt eine partnerschafliche Beziehung aufbauen zu wollen und dies konsequenterweise auch nicht zu tun.

    Interessant ist übrigens dein Sprachgebrauch 'krankhaft pädophile Sexualstraftäter'. Du unterscheidest zwischen krankhaft pädophilen Sexualstraftätern und gesunden pädophilen Sexualstraftätern? Zwischen pädophilen Sexualstraftätern (egal, ob krankhaft oder gesund) und nichtpädophilen Sexualstraftätern (auch ein Nichtpädophiler könnte sich ja warum auch immer an Kindern vergehen)? Was unterscheidet eigentlich einen echten Pädophilen von einem unechten oder Scheinpädophilen?

    Offenbar hast du ein Problem mit Sexualstraftätern. Wenn ein Vergewaltiger seine Strafe verbüsst hat, dann ist er meist frei. Aber glaubst du im Ernst, daß ihm der Knast seinen Trieb genommen hat? Was unterscheidet ihn in dieser Hinsicht vom Pädophilen?

    Und wie ist die Sache mit den Vätern? Haben diese nicht auch ihrem Trieb (natürlich völlig rechtskonform) nachgegeben, wären sie sonst doch keine (leiblichen) Väter? Fragen über Fragen...

    Um mit deinen Worten leicht abgewandelt abzuschliessen: Ich denke man sollte alles mögliche tun, um die Öffentlichkeit vor solchen Leuten wie dir zu schützen.
  • jensfrobisch schrieb:

    Ich sehe dass ich in diesem Strang - zu Unrecht - Faktenwissen vorrausgesetzt habe.[…]
    Wenn Du für jede Diskussion „Faktenwissen“ der Teilnehmer voraussetzt, bist Du lediglich arrogant und an keiner echten Diskussion interessiert. Eine Diskussion lebt – meines Erachtens – nicht zuletzt davon, dass Fakteninhaber solches „Wissen“ an die Faktenbesitzlosen vermitteln. Mittels Argumenten und nicht mittels unterschwelliger Beleidigungen (ich klug, du dumm: Ätsch, mit dir spiele ich nicht mehr).

    RiRahl schrieb:

    […]Es wundert mich aber nicht wirklich, daß von Jahr zu Jahr bei vielen der Wunsch größer wird, Selbstjustiz ausüben zu wollen -> dieser Fakt sollte Uns allen zu denken geben...[…]
    Selbstjustiz ist für manche Kranke anscheinend ein Weg, den Mord, für den sie „den/die Anderen“ gerne hängen sehen würde, selbst zu begehen (dafür aber auf der Seite der „Gerechten“ zu stehen).
    Könnte aber an der Verstärkung dieses kranken Wunsches nicht zu einem erheblichen Teil die sogenannte Boulevardpresse beigetragen haben?
    Nicht zu vergessen bestimmte politische Kreise, die auf diese Art bestens von ihrem parasitären Dasein ablenken können, nicht zuletzt die Tür öffnen für ähnliche Maßnahmen in anderen (strafbewehrten) Bereichen. Büchse der Pandora?

    Wer die Statistiken zu diesem Thema verfolgt, kann unschwer feststellen, dass die Zahl von Missbrauchsfällen stark zurückgeht (bedeutet allerdings keine Entwarnung):

    bka.de/SiteGlobals/Forms/Suche…mplateId=processForm.html

    Kontrapunkt: Kindesmissbrauch - Die Schweigemauer bröckelt - Meinung - Tagesspiegel

    Hier findet man „Erster Forschungsbericht sexueller Missbrauch 2011“ (pdf):
    BMBF › Bundesministerium für Bildung und Forschung
    oder google: Erster_Forschungsbericht_sexueller_Missbrauch_2011

    gegen-missbrauch e.V. | Newsmeldung[L,NC]&pdfview=1

    Kindsmissbrauch: Priester unter Aufsicht stellen (nur einmal „angedacht“)?
  • Mir ist schon seit einiger Zeit aufgefallen, dass du an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert bist, KONRADIN.

    Du ziehst hier in deinen Beiträgen immer wieder dasselbe Muster ab (sehr leicht durchschaubar :depp: ) Du interpretierst zuerst deine persönliche Meinung in die Aussagen der User hinein, und widerlegst daraufhin deine eigene Interpretation.

    Mit Diskussion hat das was du hier abziehst nichts, aber auch garnichts zu tun.

    Ich kann mich nicht erinnern, von dir auch nur einen einzigen sachlichen Beitrag gelesen zu haben. Aber du bist ein Meister darin, Leuten unredliche Dinge zu unterstellen.
    Ich werde mich nicht auf dein Niveau herab begeben und dir antworten; und ich sage auch nicht was ich von Leuten wie dir halte. Ich habe auch nicht vor dich zu belehren, denn ich halte dich für lernresistent - eben ein Wichtigtuer.

    Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

    ------------ Beitragszusammenführung ------------


    joungster schrieb:

    Wenn Du für jede Diskussion „Faktenwissen“ der Teilnehmer voraussetzt, bist Du lediglich arrogant und an keiner echten Diskussion interessiert. Eine Diskussion lebt – meines Erachtens – nicht zuletzt davon, dass Fakteninhaber solches „Wissen“ an die Faktenbesitzlosen vermitteln.


    Im Prinzip hast du nicht ganz Unrecht. Selbstverständlich erwarte ich nicht von jedem User, dass er Experte ist für das Thema zu dem er sich äußert.

    Aber wenn es um ernsthafte Dinge geht, dann erwarte ich nunmal ein Mindestmaß an Wissen, wenn der Beitrag ernst genommen werden soll.

    Ein oder zwei mal googlen bevor man einen Beitrag schreibt hat noch niemandem geschadet.. :D

    Mod-edit: Weder Vollzitate, noch Doppelposts sind auf dem Board gestattet. Für 1. nutze Kernsätze oder den Usernamen. Für 2. nutze den Ändern-Button! Persönliche, unsachliche Angriffe haben hier auch nichts verloren.

    Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von NeHe ()

  • Wir entfernen uns hier zu weit vom Ursprung des Threads!

    Zum allg. Thema Pädophilie kann ein anderer Fred eröffnet werden, wenn erforderlich.


    oder Carmen, als TS, stellt das Präfix um und erklärt ihr Anliegen als beendet.

    MfG
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)

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  • Es ist purer Dogmatismus, den du hier betreibst, jensfrobisch. Um dir etwas auf die Sprünge zu helfen: du selbst warst es doch, der sich einer sachlichen Diskussion entzogen hat und seine Thesen durch Phrasen wie 'nur mit Beweis' legitimieren wollte. Denn wenn man von verurteilten Straftätern spricht, dann ist dieser Beweis allein schon durch die Verurteilung ohnehin immer gegeben. Besonders sachlich sind solche Pleonasmen auch als Ausdrucksmittel - nicht.

    Mich stört ganz erheblich die Scheinheiligkeit, mit welcher man einerseits das bestehende Rechtssystem (für andere) anerkennt, indem man sich auf eine von diesem System vorgenommene Verurteilung beruft, sich andererseits aber selbst zum rächenden Outlaw hochstilisiert, für den bestehende Gesetze kein Hinderungsgrund sind, rechtswidrig das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen, um unter dem Vorwand des Schutzes unter anderem Rufmorde zu begehen.

    Mal ganz am Rande: ist es nicht scheinheilig, '...und ich sage auch nicht was ich von Leuten wie dir halte' zu beteuern und diese Aussage im nachfolgenden(!) Satz mit '...eben ein Wichtigtuer' Lügen zu strafen? Für wie dumm hältst du deine Leser eigentlich?

    Wie dem auch sei, egal, wie man das Blatt dreht und wendet, das öffentliche Anprangern namentlich bezeichneter mutmasslicher Kinderschänder verstösst gegen geltendes deutsches Recht und es sollte im Interesse des Rechtsstaats mit allen zu Gebote stehenden rechtlich zulässigen Mitteln dagegen vorgegangen werden.

    Denn wenn man erst einmal hinnimmt, wie geltendes Recht ungestraft gegen eine bestimmte Personengruppe gebrochen wird, dann braucht man sich später nicht darüber wundern, wenn es sich allmächlich ausweitet und auch andere Personengruppen betrifft und irgendwann irgendwann auch dich und mich.

    In meinen Augen ist die Veröffentlichung persönlicher Daten (schon garnicht durch Leute, die mit der Rechtspflege nichts am Hut haben) in diesem Rahmen durch nichts zu rechtfertigen.

    Wenn ich beide Personengruppen einmal gegenüberstelle: auf der einen Seite mutmassliche Straftäter, die sich vielleicht überhaupt nichts haben zuschulde kommen lassen und auf der anderen Seite Überzeugungstäter, die sich vorsätzlich über geltendes Recht hinwegsetzen. Die krimninelle Energie bei Letzteren scheint ungleich höher zu sein.
  • joungster schrieb:

    [...]Selbstjustiz ist für manche Kranke anscheinend ein Weg, den Mord, für den sie „den/die Anderen“ gerne hängen sehen würde, selbst zu begehen (dafür aber auf der Seite der „Gerechten“ zu stehen).[u.s.w.-u.s.f.[...]


    BITTE lese Dir mein Posting (worauf Du geantwortet hast) mal korrekt und damit unvoreingenommen durch!
    Ich habe nicht gesagt, daß Selbstjustiz in Ordnung im Endeffekt ist - sondern nur, daß es mich nicht wundert, daß manche Diese ausüben in unserer Zeit -> ich selbst wünsche mir ein soziales System (was ich aber - trotz anders lautender Behauptungen unserer "Volksvertreter" - an vielen Stellen auch bei der Obrigkeit vermisse); nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt ... also bitte interpretiere nichts in meine Aussagen rein, was ich nicht geschrieben habe.
    Danke (der Dank ist ernst gemeint - denn ich gehe davon aus, daß Dir das Soziale genauso wichtig ist, wie es mir eigentlich wichtig ist)
  • Hallo RiRahl, es tut mir leid, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Es lag – wirklich – nicht in meiner Ansicht, Dich mit dem Begriff „Kranke(n)“ in Bezug zu setzen. Meine Antwort auf Deinen Beitrag bezog sich ausschließlich auf die von Dir Erwähnten, bei denen „der Wunsch größer wird, Selbstjustiz ausüben zu wollen“, nicht auf Dich persönlich (ich nehme nicht an, dass Du nach Selbstjustiz strebst).

    Daher:

    RiRahl schrieb:

    BITTE lese Dir mein Posting (worauf Du geantwortet hast) mal korrekt und damit unvoreingenommen durch![...]
  • Dann sehen wir beide es wohl halbwegs gleich @joungster...
    Selbstjustiz finde ich tatsächlich nicht ok -> aber unser Rechtssystem
    sollte mehr darüber nachdenken, warum manche Leute "das Recht
    versuchen selbst in die Hand zu nehmen" -> ich behaupte mal, daß nicht
    jeder von denen "krank" ist, sondern sich oftmals einfach im Stich gelassen fühlt vom sogenannten "sozialen System"! Auch bei der 13-jährigen, welche heute/gestern versuchte, Ihre Schule in Brand zu setzen, vermute ich, daß Sie einfach nicht mehr weiter wußte (vermute, daß Sie lange Zeit gemobbt wurde)
    -> klar kann auch sowas keine Entschuldigung sein ... doch genausowenig wird es wohl eine Entschuldigung für die Leute geben, welche Sie gemobbt (oder sonst wie unter Druck gesetzt) haben! - Ich sag nur mal "...wenn das Kind in
    den Brunnen gefallen ist...".
    Ich hoffe, Du kannst verstehen, worauf ich hinaus will - man sollte eine Sachlage möglichst immer von verschiedenen Positionen aus betrachten; denn ich behaupte, daß auch sogenannte Amokläufer im Grunde sozial eingestellt sind (aber irgendwann der berühmte Tropfen das Fass zum überlaufen gebracht hat)! - Wir alle sind Menschen mit Gefühlen (zumindest der überwiegende Teil) und keine Roboter -> also sollte auch jeder von Uns regelmäßig überlegen, wie er mit seinem Mitmenschen (in der Nachbarschaft,
    im Job, am Straßenrande, u.s.w.) umgeht ... und dabei spielt es keinerlei Rolle, wie alt dieser Mitmensch ist (auch nen 10jähriger Junge hat z.B. ne eigene Gefühlswelt) -> wer dies ignoriert, der hat hinterher keinerlei Recht, sich darüber aufzuregen, wenn ein Mitmensch 'ausrastet'!
  • Ein sehr schönes Beispiel, wie man sich schnell und gesittet verständigen kann, wenn ein Missverständnis auftritt.

    Trotz allem ist jetzt nochmals ein jetzt an der Tagesordnung

    ;)
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  • Back to topic:

    Ich finde wir müssen hier gar nicht das Rad neu erfinden, um eine sinnvolle Diskussion zu führen! Lasst uns nur einfach einen Blick in die USA werfen, wie das Thema dort gehandhabt wird.

    Dort können Eltern bereits seit Jahren per Mausklick herausfinden, ob in ihrer Nachbarschaft ehemalige Sexualstraftäter wohnen – und wie sie heißen. Namen, persönliche Daten und Strafhintergrund werden auf entsprechenden Internet-Seiten veröffentlicht. Möglich wurde das durch „Megans Gesetz“, benannt nach einem 7-jährigen Mädchen, das 1994 von einem vorbestraften(!) Sexualtäter ermordet worden war.

    Ich habe hier mal einen Link zu der Seite, in der kalifornische Child abuser öffentlich gezeigt werden. Wie zu beachten ist, handelt es sich bei der domain um .gov, das heisst dass die Seite von der Regierung der USA betrieben wird, und nicht von ein paar hasserfüllten Nachbarn, wie vielleicht der eine oder andere hier annehmen würde!

    Search California Registered Sex Offenders- California Dept. of Justice - Office of the Attorney General

    Bevor man hier alle möglichen Spekulationen über den Schutz von Rechten in den Raum stellt, fände ich es sinnvoller, sich nach den Erfahrungen zu erkundigen, die die Amerikaner mit dieser Politik gemacht haben.
    Ich finde, man kann ruhig darüber nachdenken Dinge zu übernehmen, wenn man in anderen Ländern damit gute Erfahrungen gemacht hat. Und so schlecht kann es anscheinend nicht sein, weil man diese Art von Veröffentlichung in den USA schon seit vielen Jahren vornimmt... offenbar hat sich kein Grund gefunden, warum man damit aufhören sollte.

    Man kann auf dieser Webseite übrigens auch die Fotos der Delinquenten sehen. Wer in dem Thema tiefer recherchieren möchte: Die amerikanische Google-Seite ist aus Deutschland nicht aufrufbar, und das deutsche Google ist in diesen Dingen teilweise zensiert! Das heisst, eventuell wird man Einträge bei google.de nicht finden können. Ich empfehle dann, die Metasuchmaschine dogpile.com zu nutzen, die fragt auch das amerikanische Google.us ab, so dass man eventuelle Zensur (ich glaube in unserem Sprachraum sagt man gefilterte Ergebnisse) umgehen kann.

    In Belgien ist man im Moment übrigens auf einem ähnlichen Weg wie in den USA, und fängt dort teilweise auch schon an, Daten über diese schwerkriminellen Sextäter im Netz zu veröffentlichen. Hier ist ein Link über unsere Nachbarn im Westen: Kinderschänder ins Internet? - WAZ | DerWesten

    Diese Seite hier ist ebenfalls interessant, weil sie sich mit dem Thema beschäftigt:
    Megan's Law Registered Sex Offenders

    Woanders ist man also offenbar schon wesentlich weiter als bei uns.
    Und so wie es aussieht hat die Veröffentlichung dieser Daten in den USA und in Belgien auch noch nicht zum Untergang des Abendlandes geführt. :D
    Mal eine Frage: Wenn das ganze wirklich nicht in Ordnung sein sollte, hätte sich dann nicht schon längst der internationale Gerichtshof für Menschenrechte einschalten müssen? Ohje, Fragen über Fragen....
  • Deine Beispiele gut und schön.

    Allerdings zäumst du das deutsche Pferd damit von hinten auf. (erst handeln, dann Gesetze schaffen)

    - In DE gibt es solche Gesetze nicht
    - Anonymous (und darum geht es hier und um nichts anderes) ist kein Organ der Rechtspflege oder der Regierung, die Aktion ist durch kein deutsches Gesetz abgedeckt, sondern das Gegenteil ist der Fall.
    - siehe meinen Post #29, Nachtrag*1: Es steht dir frei, dich in der Politik so zu betätigen, dass es dir möglich ist, solche Gesetzesanträge einzubringen, oder nach Belgien / USA auszuwandern, dann wird deinen Forderungen genüge getan.

    Alles andere ist und bleibt nicht rechtmässig und du hast dich als Einwohner DE an die deutschen Gesetze zu halten.


    jensfrobisch schrieb:

    Woanders ist man also offenbar schon wesentlich weiter als bei uns.

    Die einen sagen so, die anderen sagen so ... man kann auch argumentieren, dass dem integrationswilligen Straftäter durch diese Art Anprangerung nach Haftverbüßung jedwede Motivation und Chance genommen wird. Ob das ein Fortschritt ist, sei dahin gestellt.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von NeHe ()

  • NeHe schrieb:


    Alles andere ist und bleibt nicht rechtmässig und du hast dich als Einwohner DE an die deutschen Gesetze zu halten.


    Danke für den Hinweis - und ich dachte schon ich könnte meine eigenen Gesetze machen :D

    Ich weiss sehr gut welche Gesetze wir in D haben, und welche nicht.
    Aber was du nicht zu wissen scheinst ist, dass unsere Gesetze nicht in Stein gemeisselt sind.
    Wir haben es bei unseren deutschen Gesetzen nicht mit den 10 Geboten zu tun, die uns der Herr in der Wüste gegeben hat... :D

    Mit anderen Worten: Gesetze sind immer nur Ausdruck einer politischen Willenslage, und können sich im Zeitablauf ändern.
    Informiere dich doch spasseshalber einmal, wie oft alleine das Grundgesetz bisher geändert wurde, von den allgemeinen Gesetzen ganz zu schweigen. Es vergeht kein Jahr, ohne dass eine Änderung am BGB vorgenommen wird, und beim StGB ist es genauso.

    Also wenn in der politischen Meinung der Konsens aufkommt, dass das amerikanische Beispiel mit der Veröffentlichung von Straftätern gut für uns ist, dann werden auch unsere Gesetze so schnell geändert wie du gar nicht gucken kannst.
    Von daher wäre ich vorsichtig mit deinem Bezug auf die Gesetze... die können sich nämlich bei Bedarf sehr schnell ändern.

    (Exkurs: Wenn ein Gesetz sich in diesem Bereich ändern würde, käme es sowieso zu 100% aus Brüssel, und dann hätte unsere Regierung gar keine andere Wahl als es in nationales Recht umzusetzen.)

    Aber diese Bemerkung über die Gesetze geht m.E. auch am Thema vorbei - eigentlich gehe ich davon aus, dass sowieso jeder der hier beteiligt ist, die deutsche Gesetzeslage kennt, und eine Diskussion über Gesetze bringt sicher nichts sinnvolles. Das ist hier ja kein Jura-Forum.
    Es kann nur darum gehen, ob die Gesetze so wie sie sind auch sinnvoll und in Ordnung sind. Also geht es darum, die Gesetze zu hinterfragen.

    Wie wichtig es ist Gesetze zu hinterfragen zeigt alleine jedes Jahr mehrfach das Bundesverfassungsgericht, wenn es mal wieder ein Gesetz kippt, weil es nicht grundgesetzkonform ist! Wenn du willst nenne ich dir dazu auch gerne ein konkretes Beispiel, möchte mir den Aufwand aber im Moment lieber sparen...

    Und ich hinterfrage unsere Gesetze zum Schutze von Straftätern, indem ich auf die Erfahrungen in anderen Ländern verweise. Dieses Vorgehen ist ein demokratisch legitimierter, und politisch gewünschter Prozess.
    Politische Willensbildung ist manchmal unbequem, aber so läuft das halt - nicht nur hier, sondern mindestens genauso in den von dir angesprochenen Parteien.

    Im übrigen bin ich (im real life) tatsächlich in der Politik aktiv :D
    Da ich kein Abgeordneter bin, kann ich nicht wie du vorschlägst einen Gesetzesvorschlag machen. Aber ich tue stets meine Meinung in den Sitzungen und Ausschüssen kund.
  • Habe hier ja so einiges gelesen, wobei ich bei manchen Beiträgen nur den Kopf schütteln kann, von daher nehme ich Abstand hier die Kommentare zu argumentieren und schließe mich annähernd der Argumente von jensfrobisch und Carmen an.

    Ich frage mich "Welchen Wert hat ein Kind überhaupt" in einem so "schönen" Rechtsstaat, die sich mehr um Steuerhinterzieher besorgt ist als wie um das Recht von einem KIND :rolleyes:
  • Es geht nicht um das Recht von einem Kind, Pueblo, sondern um den Wert unseres Rechstssystems. Wenn jeder glaubt, er könne das Recht in die eigene Hand nehmen, sobald es um ein Kind geht, dann könnten wir gleich zum Faustrecht zurückkehren oder die Lynchjustiz einführen.

    Ehrlich gesagt ist mir völlig egal, womit KRIMINELLE RECHTSBRECHER ihre Taten zu rechtfertigen versuchen. Der Bankräuber brauchte eben etwas Geld, dem Einbrecher wollte man nichts geben und so musste er es sich nehmen, der Totschläger musste sich nur wehren, der rücksichtslose Raser musste jemanden überfahren, weil er es eilig hatte und der Rufmörder musste rufmorden, um die armen Kleinen zu schützen. Wie es mir zum Halse heraushängt!
  • Ich denke einige von den Meinungsverschiedenheiten hier in diesem Strang können durchaus auf Misverständnissen beruhen.
    Weil ich nämlich mittlerweile den Eindruck habe, dass hier verschiedene Themen durcheinandergemischt werden, die nicht alle unbedingt etwas miteinander zu tun haben:

    1. Anonymous als private Organistation veröffentlicht bestimmte Daten
    gut/nicht gut
    2. Eltern sollten vor Kinderschändern gewarnt werden
    ja/nein
    3. Erwiesene (verurteilte) Kinderschänder sollen veröffentlich werden
    ja/nein
    und vielleicht noch ein paar andere Unterpunkte mehr.

    Ich möchte jetzt mal eine Frage stellen:
    Was ist besser?
    A) Der deutsche Staat veröffentlicht wie in den USA die Daten der verurteilten Sexualstraftäter. Mit der Konsequenz, dass alle Datensätze staatlich geprüft sind, und Misbrauch durch Denunzianten ausgeschlossen ist.

    B) Der Staat macht um die Sexualstraftäter ein Geheimnis. Daraufhin betreiben einige Privatpersonen einen Server am anderen Ende der Welt, und stellen ungeprüfte Daten ins Netz, unter denen sich auch Unschuldige befinden können.

    Ich möchte fast so weit gehen die Prognose abzugeben: Wenn der Staat sich des Themas nicht selbst annimmt, dann werden es andere tun!
    Vielleicht nicht morgen, oder nächste Woche, aber irgendwann. Und dann wird niemand dahinter stehen, der die Daten prüft, und der sich an Recht und Gesetz halten muss.
    Dann werden diese Daten vielleicht von Leuten veröffentlicht, die weder Recht und Gesetz noch einer Kontrolle unterliegen.

    Wenn hier jemand denkt ich übertreibe .... dann soll er sich noch mal genau überlegen wie Wikileaks heute schon arbeitet. Ich sehe da keinen großen Unterschied zu meinem Szenario. Was technisch machbar ist, das wird auch gemacht, zeigt die Erfahrung.

    Der Bürger wird immer gläserner, und es wird sicherlich der Zeitpunkt kommen, an dem man auch bei uns über Kinderschänder bescheid weiss. Es mag noch etwas dauern, aber irgendwann werden diese Informationen digital zugänglich. Vielleicht wird sich unser Staat dann vorwerfen lassen müssen, nicht rechtzeitig tätig geworden zu sein um Unschuldige zu schützen.
  • jensfrobisch schrieb:

    [...]Woanders ist man also offenbar schon wesentlich weiter als bei uns.[…]
    Ich will hier einmal den Titel eines Buches von Vladimir Ilyich Ulyanov über die Entwicklung (in einem politischen Prozess) zitieren: Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück. Mein Eindruck ist, dass es sich derzeit um gewaltige Schritte (zurück) handelt.

    jensfrobisch schrieb:

    [...]Also wenn in der politischen Meinung der Konsens aufkommt, dass das amerikanische Beispiel mit der Veröffentlichung von Straftätern gut für uns ist, dann werden auch unsere Gesetze so schnell geändert wie du gar nicht gucken kannst.[...]
    Politische Meinungen kommen nicht auf, sie werden von interessierter Stelle solange in die Hirne (?) gehämmert, bis der so behämmerte Untertan „seine“ Meinung hat.

    Es wundert mich (nur ein bisschen), dass ein Einwohner eines – zumindest teilweise – aufgeklärten Landes (Du lebst doch in der BRD?) ausgerechnet die Praktiken eines fundamental-christlichen Folterstaates als Grundlage des Rechtswesens herausstellen will. Hier wird eine Linie verfolgt, die nicht besser wird dadurch, dass ein Gesetzentwurf der EU besteht (gestützt auf einen Rahmenbeschluss der Europäischen Komission), der genau die absurden Definitionen der extremistischen Religiösen aus den USA übernimmt.

    Diese Definitionen sind nach Angaben von Lorenz Böllinger, Professor für Strafrecht an der Universität Bremen, der einen kritischen Kommentar zu diesem Rahmenbeschluss geschrieben hat, von den USA in einigen UN-Gremien durchgesetzt worden, die nun von der EU-Kommission übernommen wurde (dass die USA beim Durchsetzen ihrer ideologischen Ziele nicht zimperlich sind, hat sich vielleicht bereits herumgesprochen).

    Die Haltung zum Sex generell (auch die Beurteilung von Stellung im Sex!) in den von christlichen Fundamentalisten geprägten USA nimmt manchmal für Europäer – mindestens – merkwürdige (Psychologen haben sicherlich andere Bezeichnungen dafür) Züge an, vergleichbar nur mit sehr streng agierenden Ländern des Islam:
    Nachrichten Heute

    Beispiel für die Definition eines sexueller Straftäters ("Rechtsprechung" im Folterstaat USA):
    Mädchen rennt vor fahrendes Auto, Fahrer kann gerade noch ausweichen, steigt aus und schimpft mit Mädchen -> Verurteilung als Sex Offender

    --------------------------------------------

    "… Dass sich aufgebrachter Bürger gegen dort registrierte Nachbarn vorgehen könnten, befürchtete die Behörde nicht.

    Ein Nachbar war es tatsächlich nicht, der nun im US-Bundesstaat Maine zwei Sexualverbrecher erschossen hat. Vielmehr stammte der Mörder aus Kanada.
    Die Daten seiner Opfer hatte der 20-jährige Kanadier Stephen A. Marshall aber aus der Triebtäter-Datenbank des Bundesstaates …"
    ----------------
    "… im September 2005 waren im Bundesstaat Washington zwei Pädophile getötet worden, deren Namen der Täter in einem öffentlichen Register gefunden hatte.
    Der 35-jährige Michael A. Mullen, der selbst eine Karriere als Kleinkrimineller und Drogensüchtiger hinter sich hatte, ermordete Victor Vazquez und Hank Eisses nach eigenen Angaben "weil sie keine Reue" gezeigt hatten."
    Sexualstraftäter ermordet - Lynchjustiz mit Hilfe einer Online-Datenbank - Politik - sueddeutsche.de

    „Lynchjustiz kommt öfter vor“
    Kanadier erschießt zwei Vergewaltiger - Lynch-Justiz - Welt - krone.at

    Genau so wenig, wie es einen hundertprozentigen Schutz davor gibt, „zufälliger Weise“ totgefahren zu werden, genau so wenig gibt es einen hundertprozentigen Schutz vor (Trieb)Tätern. Die Enttarnung fürchtend, wird der Täter noch eher dazu neigen, sein Opfer zu töten.

    Ein Tipp für Voyeure oder Möchtegernkiller: Die Seite „Maine Sex Offender Registry“ der Maine State Police ist online.
    FUCKUP Weblog - Scheunentor für Selbstjustiz

    Ich muss allerdings jenen Recht geben, die der Ansicht sind, dass rigorose Strafen – dazu gehört wohl auch das mittelalterliche „an den Pranger stellen“ – auf potentielle Täter abschreckend wirken: Die USA glänzen – intern wie extern – durch ihre Gewaltlosigkeit und das Fehlen jeglicher Kriminalität (auch hier: intern wie extern).

    (Auch Sexual)Straftäter haben nach Strafverbüßung das Recht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sollten erwiesene Fachleute (ja, ich weiß: Es gibt auch hier Fehleinschätzungen) der Ansicht sein, dass die Täter eine Gefahr für ihre Umgebung darstellen, gehören sie weggesperrt. Das Anprangern von – hier fieserweise sogar von mutmaßlichen – Tätern beschädigt einerseits das zivilisierte Recht (davon hat man sich meiner Meinung nach in den USA schon seit längerem verabschiedet), andererseits greift es auch ganz gewaltig in das soziale Leben der (unschuldigen) Angehörigen von Tätern ein.

    Wer Kinder – hier insbesondere auch vor der nächsten Verwandtschaft – schützen will, muss sie offen und ehrlich erziehen.