Konradin schrieb:
Du willst also das Prinzip 'Urteil und Strafe' quasi durch die Hintertür abschaffen, jensfrobisch? Jeder Mörder (wenigstens so gut wie jeder) wird nach Verbüssung seiner Strafe freigelassen. Es widerspricht jedem rechtsstaatlichen Empfinden, wenn jemand wegen der gleichen Tat mehrmals bestaft werden kann. Die Phrase 'nur mit Beweis' verkommt zum blossen Alibi, rechtswidrig öffentliche Rufmorde begehen zu können, denn um nichts anderes handelt es sich dabei.
Natürlich ist die Tat beweisbar, sonst wäre der Straftäter ja nicht verurteilt worden und hätte seine Strafe abgesessen (dies gilt übrigens keineswegs nur für Kinderschänder, sondern grundsätzlich für alle Straftäter).
Wie wäre es eigentlich, wenn man sich vom Resozialisierungsgedanken gänzlich verabschieden würde, um Straftäter besser als solche kenntlich machen zu können (natürlich nur zu unserem Schutz, wozu denn sonst?), zum Beispiel durch einem auf die Stirn tätowierten Pädostern? Die Altvorderen haben uns soetwas eindrucksvoll vorgemacht. Fehlt nur noch, daß wir deren Rechtssystem übernehmen.
Könnte man nicht alle ertappten Steuerhinterzieher (und vielleicht anschliessend noch alle Falschparker) öffentlich brandmarken (natürlich nur mit Beweisen!), damit sie anschliessend 'unter scharfer Beobachtung durch die Nachbarn stehen' und sich 'eher zu beherrschen wissen'?
Weg von Rechtsstaat und geradewegs zurück ins Mittelalter?
Bei einem Pädophilen reicht die Verbüssung seiner Strafe nicht aus. Im übrigen solltest du wissen, dass das für JEDEN Straftäter gilt, der als gefährlich, oder als Wiederholungstäter bezeichnet wird: Die Verbüssung der vom Gericht verhängten Strafe reicht nicht immer aus!
Du scheinst der irrigen Annahme zu folgen, dass nach der Verbüssung einer Gefängnisstrafe alle Schuld getilgt ist. Dem ist jedoch nicht so. Erkundige dich einfach mal was Sicherheitsverwahrung ist. Dann kannst du auch deinen Standpunkt nochmal überdenken.
Selbstverständlich konkurrieren immer 2 Rechtsgüter: Dass des Kriminellen, und das der Gesellschaft. Wenn für dich der Schutz der Gesellschaft gleichbedeutend ist mit dem Schritt ins Mittelalter dann tust du mir leid - weil du dann keine Ahnung hast von was du redest.
Das Recht von Kindern, nicht misbraucht zu werden, ist meiner Meinung nach höher anzusiedeln als das Persönlichkeitsrecht eines gefährlichen Kriminellen - und über solche reden wir hier. Da muss ein Pädophiler dann auch mal zurückstecken können.
Wundert mich ja nur, warum du Pädophile so verteidigst. Schlüssige Argumente hast du jedenfalls keine.