epaper mit anderen "teilen" - Wie sieht die Rechtslage aus?

  • Frage

  • Xup@ck
  • 3454 Aufrufe 7 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • epaper mit anderen "teilen" - Wie sieht die Rechtslage aus?

    Hallo zusammen :),

    folgendes Szenario:

    Der Arbeitgeber hat eine monatlich erscheindende Computerzeitschrift als ABO bestellt. Diese Zeitschrift geht bei mindestens 10 Kollegen offiziell in den Umlauf.

    Frage: Wie würde es aussehen, wenn man diese Zeitschrift als epaper (PDF) bestellt. DARF man REIN RECHTLICH GESEHEN, die Zeitschrift kopieren und den 10 Kollegen zum Lesen auf ihren PC schicken?

    Ich habe dazu im Word Wide Web keine Infos gefunden.

    Vielleicht weiß jmd. von euch ja mehr dazu. ;)
  • Naja, es ist nicht so, dass sich ein Kollege die Zetschrift privat gekauft hat und sie netterweise an anderen Kollegen rumreicht, wie man das vielleicht mal bei der Tageszeitung macht, sondern die Zeitschrift wurde vom Arbeitgeber als Abo bestellt und firmenintern ein offizieller Verteiler erstellt, dass die Kollegen XY die Zeitschrift zum Durchblättern bekommen, da sie die Infos auch für Ihre Tätigkeit verwenden können.

    Bis die Zeitschrift von Kollege A nach Kollegy Z gewandert ist, gehen ja ein paar Tage ins Land.
    Beim epaper KÖNNTEN alle Kollegen die Zeitschrift gleichzeitig lesen.
  • Zeitung "rumreichen" ist aber schon etwas anderes, als vervielfältigen (epaper kopieren) :D

    Vergleichbar mit: "Ich leih dir mein Bravo-Album zum Anhören" vs. "Ich mach dir 'ne Kopie (dann haben wir 2 für 1 Preis)"
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
    Rechteübersicht * Forenregeln * F.A.Q. * Lexikon
    Suchfunktion * Chat * User helfen User
    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Naja, irgendwo ist genau das meine Frage ;) ... klar, bei CD's sagt man sofort "ILLEGAL, da Raubkopie!" und es gibt zig Artikel im Internet wo man etwas dazu lesen kann. Aber für epaper habe ich da nichts gefunden, ENTWEDER weil man davon ausgeht: "Wenn man schon keine CD's kopieren darf, darf man auch keine epaper kopieren!" ODER aber man findet nichts zu dem Thema, da es sich bei diesem Medium um eine "Grauzone" handelt, deswegen auch meine Frage nach der rechtlichen Lage.
  • Eigentlich steht das, was du wissen musst/willst, in jeder Zeitschrift im Impressum.
    Jetzt mal mit eigenen Worten und aus dem Gedächtnis: "Vervielfältigung oder Kopie, auch Auszugsweise, ist nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Herausgebers/Verlags." So, oder so ähnlich steht es doch in jeder Zeitschrift.
    Weil die Klugen immer nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert!