folgend ein kurzer überblick
ich habe eine uneheliche tochter,23 jahre die bei ihrer mutter wohnt bzw. gewohnt hat,muß dazu sagen,wir haben so keinen kontakt weiter aus verschiedenen gründen,ich bekomme nur immer post,wenn sie geld will,
habe bis vor 1 jahr auch regelmäßig unterhalt gezahlt,dann brauchte ich bis dato nicht mehr zahlen,wegen sozialem jahr oder wie das heißt,
so,sie hat jetzt bafög beantragt,ich habe das formular ausgefüllt,was vom studentenwerk kam und gut wars,
habe dann heute post von ihr bekommen und bin aus allen wolken gefallen,
inhalt war 1 kopie Ihres bafögbescheides,ich soll über 200€ bezahlen
so nun zu meinen fragen:
1.der betrag der da drin steht,ist das die bafög rückzahlung an den staat,die ich leisten muß,oder anrechenbarer unterhalt,den ich zahlen muß,und der vom bafög abgezogen wurde,
2.müßte ich vom studentenwerk nicht einen eigenen bafögbescheid bekommen,da ich immer dachte,der staat holt sich das geld,das man zuzahlen muß,direkt von einem
für mich ist das alles ziemlich verwirrend,zumal dazukommt,das ich gar nicht weiß,wie ich das bezahlen soll,habe eine eigene familie und bin alleinverdiener,meine frau hat nur einen kleinen minijob
muß ich gleich zum anwalt rennen,oder gibts da auch staatliche stellen,wo man sich mal infos holen kann,ob das alles rechtens ist
ich hoffe,es kann wer licht ins dunkel bringen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieb ()