tochter hat bafög beantragt

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  • tochter hat bafög beantragt

    hi

    folgend ein kurzer überblick

    ich habe eine uneheliche tochter,23 jahre die bei ihrer mutter wohnt bzw. gewohnt hat,muß dazu sagen,wir haben so keinen kontakt weiter aus verschiedenen gründen,ich bekomme nur immer post,wenn sie geld will,
    habe bis vor 1 jahr auch regelmäßig unterhalt gezahlt,dann brauchte ich bis dato nicht mehr zahlen,wegen sozialem jahr oder wie das heißt,
    so,sie hat jetzt bafög beantragt,ich habe das formular ausgefüllt,was vom studentenwerk kam und gut wars,
    habe dann heute post von ihr bekommen und bin aus allen wolken gefallen,
    inhalt war 1 kopie Ihres bafögbescheides,ich soll über 200€ bezahlen
    so nun zu meinen fragen:

    1.der betrag der da drin steht,ist das die bafög rückzahlung an den staat,die ich leisten muß,oder anrechenbarer unterhalt,den ich zahlen muß,und der vom bafög abgezogen wurde,
    2.müßte ich vom studentenwerk nicht einen eigenen bafögbescheid bekommen,da ich immer dachte,der staat holt sich das geld,das man zuzahlen muß,direkt von einem

    für mich ist das alles ziemlich verwirrend,zumal dazukommt,das ich gar nicht weiß,wie ich das bezahlen soll,habe eine eigene familie und bin alleinverdiener,meine frau hat nur einen kleinen minijob

    muß ich gleich zum anwalt rennen,oder gibts da auch staatliche stellen,wo man sich mal infos holen kann,ob das alles rechtens ist

    ich hoffe,es kann wer licht ins dunkel bringen

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieb ()

  • Da Deine Tochter breits 23 ist und jetzt erst ein Studium anfängt besthet die Möglichkeit eines elternunabhängigen BAFÖG und zwar wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

    - 5 Jahre Erwerbstätigkeit vor Antragstellung für ein Studium beantragt;
    - 3-jährige Berufsausbildung und mind. 3 Jahre Erwerbstätigkeit, also 6 Jahre
    - Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg;

    Wobei in den ersten beiden Fällen ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt worden sein muß.

    Zur Berechnung:
    Grundlage: Verdiener lebt nicht mit dem Kind und der Mutter in einem Haushalt und hat selbst unterhaltspflichtige Kinder.

    Nettoeinkommen minus
    -Werbungskosten (mind. 1.000 €/Jahr)
    -abzgl. Sozialpauschale (21,3 %)
    -abzgl. Steuern
    -Freibetrag für jedes Kind 485 €
    - eigener Freibetrag 535 €

    Von dem verbleibenden Betrag sind mindestens weitere 50% anrechnungsfrei. Hinzu kommen pro Kind des Einkommensbeziehers, für das ein zusätzlicher Freibetrag gewährt wird, weitere 5%.
    Was dann übrig bleibt mußt du zahlen.

    Der Betrag, der drin steht, das ist das was du zahlen mußt, mit der Rückzahlung hat das nichts zu tun. Früher haben die Eltern das Geld direkt an das Kind gezahlt. Ob sich das geändert hat, keine Ahnung. Zahlen Eltern nicht, kann der Studierende eine Vorrausleistung beantragen, nur so am Rande.
    Weiter helfen kann dir das BAFÖG-Amt, das Studentenwerk weiß bestimmt wer da Ansprechpartner ist.

    Grüße c3powars
  • Hallo,

    wie c3powars schon gesagt ist das wahrscheinlich der Betrag, den deine Tochter wegen deines Gehalts vom Bafög abgezogen bekommt. Das Bafögamt zieht diesen Betrag ab, weil er genau deiner Unterhaltspflicht entspricht.

    Allerdings musst du hier aufpassen, welchen Betrag du genau aus dem Bescheid nimmst. Die Frage ist, ob sich die 200€ wirklich nur auf dich beziehen, oder auch die Abzüge, die durch das Einkommen der Mutter verursacht werden dort mit enthalten sind. Die genau Aufschlüsselung ist aber wie gesagt dem Bafögbescheid entnehmbar.
    [SIZE="2"]"Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen." (Elmar Schmähling)[/SIZE]
  • erst mal danke für eure antworten

    also nach der schule ist sie 3 jahre auf eine weiterführende schule gegangen,was auch immer das heißt,
    was mich auch irritiert,in dem bescheid steht nur das einkommen der mutter,dann die abzüge usw. also quasi wie sich das zusammensetzt,das die mutter nix zahlen muß,
    aber meine angaben fehlen da drin völlig,wie sich der betrag ergibt,den ich zahlen soll,
    wahrscheinlich muß ich es drauf ankommen lassen,das was vom anwalt kommt,
    ich werde aber mal beim studentenwerk anrufen,wie sich der betrag ergibt,es kann doch nicht sein,das ich wegen diesem betrag nun monatlich mehr ausgaben wie einnahmen habe,da kann doch was nicht stimmen
  • Als deine Tochter BAFÖG beantragt hat mußte sie Formulare ausfüllen. Darin muß sie Angaben über die Einkommen der Eltern gemacht haben. Die müßten ja nun irgendwo drin stehen.
    Am Besten machst du eine Kopie des Bescheides und gehst damit zum Studentenwerk und läßt das prüfen.
    Hier noch ein Link, der dir vll. schon mal weiter hilft BAföG-Rechner [v10.5.1] / Berechnung (powered by Studis Online). Da siehst du auch was berücksichtigr wird und was nicht.
    Allerdings persönlich ist immer besser, ist meine Erfahrung.
    Meld dich mal, wie es ausgegangen ist.

    Gruß c3powars
  • dieses formular zu dem antrag habe ich bekommen,ausgefüllt und auch wieder zurückgeschickt,
    aber wie gesagt,in der kopie von dem bafögbescheid steht nur drin,was ich zahlen soll,aber nicht wie die auf diesen betrag kommen,also nix von meinem einkommen etc.
    habe heut mal im studentenwerk da angerufen,aber leider hatten die da am 20.12 den letzten arbeitstag,habe also noch nix in erfahrung bringen können,die sind erst im neuen jahr wieder da,so lange muß ich mich wohl gedulden,
    und persönlich da erscheinen geht schlecht,da das in dresden ist und ich in hannover
  • Es gibt auch für jedes Bundesland ein zuständiges Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Einfach mal bei Google nach dem für dich zuständigen Ministerium suchen und dort anrufen. Dort musst du nämlich auch die Rückzahlung später hinrichten. Denke die können dir auch weiter helfen.
  • es ist so das studenten oder auszubildende einen vollen bafög bezug beziehen können auch wenn die eltern beide erwerbstätig sind und den Betrag nicht vollständig deswegen bekommen könnten. Nur hier ist es so dass die diverenz von dem was eineme zusteht und dem vollbetrag von der Mutter dem Vater vom Staat gehollt wird. Dies ist eigendlich immer nur eine notlösung falls Elterneteile ihre Daten nicht ganz rausrücken wollen oder so keine unterstützung anbieten, es sollte daher immer die letzte Option bleiben. sry wegen grammatik (weinachtspunsch ;) )
    !!!I'm like ketchup - I go good on everything!!!
  • so kurzer zwischenstand

    habe bei denen angerufen,momentan sieht es so aus,als wäre der freibetrag für meine (noch)ehefrau nicht angerechnet worden,ka warum,angeblich hätte ich das nicht ausgefüllt,
    müßte nun nen formlosen antrag zu denen schicken mit unterlagen etc. ,dann würde es neu berechnet,
    leider ist es nun so,das ich mich von meiner frau trennen werde,also bin mittendrin und kurz vorm auszug,und dann müßte es eh neu berechnet werden,weiß nur nicht,ob zu meinem vor-oder nachteil
  • Au Mann!
    Keine gute Situation, das tut mir wirklich leid. Gibt es wirklich keine Chance mehr für dich und deine Frau?

    Ausschlaggebend für Formulare ist der tatsächliche Zustand. Ändert er sich, ist das den Behörden unverzüglich mitzuteilen.
    Wie die Berechnung dann aussieht hängt ab vom Alter der Kinder oder des Kindes.
    Die Höhe der Alimente kannst du in der "Düsseldorfer Tabelle" treffpunkteltern.de/familienre…duesseldorfer-tabelle.php ersehen. Da steht auch einiges über Unterhaltszahlungen und Selbstbehalt. In den letzten Jahren hat sich da einiges geändert, was die Unterhaltspflicht gegenüber dem Elternteil, der die Kinder versorgt, betrifft. Soweit ich weiß stehen minderjährige Kinder vor volljährigen Kindern, sofern du bis zum Selbstbehalt von 950 € kommst. Dann muß deine Tochter elternunabhängiges Bafög beantragen. Das geht aber erst, wenn die Zahlungsverhältnisse für deine Familie von den Behörden geklärt und dir schriftlich mitgeteilt wurden. So oder so, es klingt nach einer Menge Chaos. Also ein Schritt nach dem anderen.

    halt die Ohren steiff
    Grüße c3powars
  • so, abschließend mein bericht

    war heute bei der bafög-stelle in hannover(wohne in der nähe)die hatten das an die weitergeleitet,
    nach neuberechnung sollt ich immer noch 128€ zahlen,
    habe dem herrn unmißverständlich erklärt,das ich auch das nicht zahlen kann,weil alleinverdiener,schulden etc.
    er hat das alles so aufgenommen,hat mir auch alles erklärt,
    ende vom lied ist,zu 98% werd ich gar nix bezahlen müßen,weil wo nix ist,kann man auch nix holen,und bei der ausgangslage wird sich das bafög-amt überlegen,mich darauf zu verklagen,denn rechnen können die auch,kann nur alle jahre passieren,das mein einkommen neu überprüft wird,so hat mir das der nette herr erklärt,aber damit kann ich gut leben,
    hab nur vergessen zu fragen,ob es da eine verjährungsfrist gibt,wo sich der staat bei mir evtl. was zurückholen kann

    und das mit der chance für mich und meine frau,ne da geht nix mehr,geht auch schon länger so,will da jetzt auch net näher drauf eingehen

    mfg dieb