Ab wann darf ich mich Arbeitssuchend melden nach der Selbstständigkeit

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  • mr.rox
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  • Ab wann darf ich mich Arbeitssuchend melden nach der Selbstständigkeit

    Hallo liebe Freesoft-board-Gemeinde!

    Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Folgendes:
    Ich habe mich letztes Jahr am 02.04.2011 selbstständig gemacht. Hierzu hatte ich vom Arbeitsamt für 9 Monate ein „Überbrückungsgeld“ erhalten. Gleichzeitig hatte mein damaliger Berufs-Berater vom Arbeitsamt mir empfohlen, dass ich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung vom Arbeitsamt mit abschließen sollte. Diese kostet im Monat nur um die 40,-€. Der Vorteil ist: wenn die Selbstständigkeit nicht funktionieren sollte, erhält man sich einen Anspruch für 6 Monate auf Arbeitslosengeld. Leider gibt es bei dieser Arbeitslosenversicherung auch einen Nachteil: Sie kann erst in Anspruch genommen werden, wenn man 12 Monate eingezahlt hat und sich nicht vorher wieder arbeitslos gemeldet hat.

    Da meine Selbstständigkeit nicht läuft, sehe ich mich leider gezwungen aufzugeben und mir wieder einen anderen Job suchen. Ich möchte während meiner Jobsuche allerdings nicht in Hartz-IV abrutschen und brauche deswegen unbedingt die zusätzlichen 6 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn ich hoffe so schnell wie möglich wieder Arbeit zu finden. Daher jetzt meine Frage:

    Um die weiteren 6 Monate Arbeitslosengeld-Anspruch zu bekommen, darf ich mich dann am 02.04.2012 oder erst am 02.05.2012 arbeitslos melden? Denn der erste Beitrag der freiwilligen Arbeitslosenversicherung wurde ca. am 01. oder 02.05.2011 vom Konto abgebucht. Und vom Abbuchungsdatum (02.05.2011) + 12 Monate = 02.05.2012. Oder zählt das Datum, seitdem ich mich selbstständig gemacht habe und versichert bin (02.04.2011) + 12 Monate = 02.04.2012)?

    Danke für Eure Hilfe…

    MfG
    mr.rox

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mr.rox ()

  • Es kommt darauf an, für welchen Zeitraum die erste Rate der A.V. gegolten hat - ebenso alle nachfolgenden Raten. Schau doch in deinen Versicherungsvertrag:
    Sind die fälligen Raten zum Monatsende oder zum Monatsanfang fällig? Ich vermute mal, das Letztere.

    Von daher wird auch dein Meldetermin für die Fortsetzung der Zahlung des Arbeitslosengeldes davon abhängen.
  • @fredy.hexy:
    In meinem Vertrag steht folgendes:
    ...Die Antragspflichtversicherung beginnt am 02.04.2011.
    ...Der Beitrag wird fällig:
    am 01.06.2011 für die Zeit vom 02.04.2011 bis 30.06.2011
    jeweils am 1. des Monats, erstmals am 01.07.2011 (d.h. ab dann monatlich)

    Also, wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dürfte ich mich ab dem 03.04.2012 arbeitslos melden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu bekommen?


    @totsch:
    Natürlich hast du recht, der sicherste Ansprechpartner ist die Arbeitsagentur. Allerdings halten mich 2 Faktoren davon ab:
    1. Mein Berufsberater wurde versetzt und ist jetzt nicht mehr mein Ansprechpartner.
    2. Ich möchte keine "schlafenden Hunde wecken", das soll aber nicht bedeuten, dass ich keinen Bock habe zu arbeiten (im Gegenteil), sondern ich möchte einfach nur eine "Übergangszeit" für die Jobsuche gewinnen, damit ich nicht sofort in Hartz-IV abrutsche.


    Danke für eure Antworten!
    Gruß,
    mr.rox
  • @ mr.rox
    Ich würde das an deiner Stelle dann so machen.

    Was mich nur ein wenig daran stört:
    Versicherungsbeginn war der 2. April 2011, nicht der 1. April, obwohl dieser Tag (1.4.) ein Freitag war.


    mr.rox schrieb:

    Nachteil: Sie kann erst in Anspruch genommen werden, wenn man 12 Monate eingezahlt hat und sich nicht vorher wieder arbeitslos gemeldet hat.


    Hier wird von Monaten gesprochen, das würde nach meiner Auffassung 'volle' Monate bedeuten. Du sprichst aber von bestimmten Tagen eines Monats, was ein wenig seltsam wirkt.

    Wenn du ganz sicher sein willst, dann erkundige dich halt anonym bei der Arbeitsagentur oder der Versicherung.
  • Die Antragspflichtversicherung beginnt am 02.04.2011
    somit ab da 12 Monate. Aber wie bereits von anderen geschrieben, wende dich an die Agentur, die reissen dir schon nicht den Kopf ab.

    Arbeitssuchend (nicht Arbeitslos) kannst du dich übrigens jetzt schon melden.
  • @fredy.hexy:
    Das mit dem 02.04.2011 kann ich dir erklären: Ich hatte vorher viele Jahre eine Festanstellung. Dann wurde ich aus betrieblichen Gründen gekündigt.
    Wenn man dann sich selbstständig machen will und dann auch das "Überbrückungsgeld" bekommen möchte, muss man mind. einen Tag Arbeitslos sein, damit man dieses erhält.
    Heißt also bei mir: Ich war am 01.04.2011 arbeitslos und hab meine Selbstständigkeit am 02.04.2011 begonnen, damit ich das "Überbrückungsgeld" erhalte.

    @fredy.hexy + Mr.Slate:
    Ich denke auch, dass ich mich ab dem 03.04.2011 offizell Arbeitssuchend melden kann. Aber ich werde es sicherlich dann so machen wie ihr es gesagt habt - anonym erkundigen.


    Ps. Noch eine letzte doofe Frage dazu: Wie erkundige ich mich denn beim AA anonym? Die fragen doch jedesmal: Waren sie schon einmal bei uns; haben sie bei uns eine Knd.Nr. bzw. in den letzten 12 Monaten gehabt; wann haben sie sich selbstständig gemacht; haben sie von uns auch das "Überbrückungsgeld" erhalten - wenn ja, muss es ja im System stehen... etc. :eek:

    Pps. Persönlich oder telefonisch (Hotline-Nr.)?
  • Sag halt, dass du demnächst entlassen wirst - aus betrieblichen Gründen und du das mit der Selbstständigkeit und der Versicherung gehört hast und wie das genau denn so ablaufen würde. Sag, dass du dich selbstständig machen willst. Auf was man achten müsste, welche genauen Fristen einzuhalten sind, wenn es dann doch nicht klappt, etc. So in der Art.
  • So, wen es noch interessiert:

    Ich habe beim BMWi für Existenzgründung angerufen (BMWi Existenzgründungsportal | Arbeitslosenversicherung).
    Die Dame dort hat mir bestätigt, dass ich mich ab dem 03.04.2012 arbeitslos melden kann, da mein Versicherungsschutz mit dem 02.04.2011 begonnen hatte.
    Voraussetzung ist aber, dass ich aber bis dahin weiterhin selbstständig bin und auch weiter meine monatlichen Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung bezahle.

    Danke auch an fredy.hexy, Mr.Slate & totsch für Eure Hilfe!

    MfG
    mr.rox

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