Internet-Urteil – eDonkey2000-Netzwerk

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  • Internet-Urteil – eDonkey2000-Netzwerk

    Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Sie hat keinen Computer, sie hat kein W-Lan - trotzdem muss eine Rentnerin mit kombiniertem Telefon- und Internetanschluss für eine Raubkopie zahlen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Frau die Kosten einer Abmahnung zu tragen habe, weil sie einen Hooligan-Film über ein Tauschnetzwerk angeboten haben soll. Macht 651,80 Euro.


    Aufgespürt wurde die angebliche Raubkopiererin mit Hilfe eines Programms namens "File-Watch". Mit dem durchforsten private Ermittler im Auftrag von Rechteinhabern Datei-Tauschnetzwerke. Finden sie ein Werk zum Download, wird das protokolliert, der Zeitpunkt und die IP-Adresse der beteiligten Rechner festgehalten. Die Provider können anhand dieser IP-Adresse, wenn alles richtig funktioniert, einen Nutzer ermitteln. Wie lange diese Daten noch zugeordnet werden können, unterscheidet sich von Provider zu Provider. In diesem Fall gab es offenbar einen Treffer: Die Software der ermittelnden Firma schlug an, die IP-Adresse führte zu der Adresse der Rentnerin. Zum fraglichen Zeitpunkt, an einem Morgen im Januar 2010 um kurz nach neun Uhr, hat die Beklagte aber nach eigenen Angaben geschlafen. Einen Computer besaß sie damals nach eigenen Angaben seit einem halben Jahr nicht mehr - und auch keinen Router, der ein W-Lan oder einen Internet-Anschluss für jemanden anderen hätte bereitstellen können. Die pflegebedürftige Frau hat noch nicht einmal eine E-Mailadresse.


    "Ob die Dame einen Router besitzt, war für das Gericht nicht entscheidend"

    Trotzdem soll sie über das "eDonkey2000"-Netzwerk einen Film heruntergeladen haben. Etwas mit Hooligans, mit extremen Gewaltszenen.
    Doch diese merkwürdigen Hintergründe interessierten das Gericht wenig, erklärt Rechtsanwältin Jennifer Hannemann. Sie vertritt die Rentnerin. "Das Gericht geht davon aus, dass die IP-Ermittlung korrekt verlaufen ist", sagt Hannemann. "Ob die Dame überhaupt einen W-Lan-fähigen Router besitzt, war für das Gericht aber letztlich auch nicht entscheidend."
    Grundsätzlich haften Anschlussinhaber dafür, was über ihren Internetanschluss passiert. Lädt jemand anderes einen Film herunter, muss der Kunde deutlich machen, dass er Vorkehrungen gegen einen Missbrauch seines Anschlusses getroffen hat - dazu gehört beispielsweise die Verschlüsselung des W-Lans. Wurde das versäumt oder konnten Eltern ihre Kinder nicht vom Raubkopieren abhalten, greift die sogenannte Störerhaftung: Der Anschlussinhaber zahlt, mindestens die Abmahnkosten, manchmal auch noch Schadensersatz.
    Das Gericht geht zwar nicht davon aus, dass die Dame selber den Film heruntergeladen hat. Dass über ihren Internetanschluss eine Raubkopie heruntergeladen und dabei gleichzeitig für andere Nutzer des Netzwerks bereitgestellt wurde, hingegen schon. Doch wenn es nicht die alte Dame war, wer dann? Die Beklagte schließt eine Fremdnutzung ihres Internet-Anschlusses aus. "Sie hat kein W-Lan und keinen Router, nur einen DSL-Splitter", so ihre Anwältin. Um trotzdem ins Internet zu gehen, hätte irgendein internetfähiges Gerät angeschlossen werden müssen. Das aber soll es zum fraglichen Zeitpunkt in der Wohnung der Beklagten gar nicht gegeben haben.


    Haben die privaten Ermittler eine falsche IP-Adresse ermittelt? Hat der Provider eine falsche Zuordnung von Nutzer zu IP-Adresse vorgenommen? Fragen, die nicht näher untersucht wurden. Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils scheint in diesem Filesharing-Verfahren zu gelten. Als Betroffener einer Filesharing-Abmahnung habe man praktisch keine Chance, sich gegen eine Klage auf Erstattung der mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zur Wehr zu setzen, kommentiert Rechtsanwalt Thomas Stadler das Urteil.
    Die Rentnerin muss die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 zahlen, Schadensersatz jedoch nicht. Weil das Gericht das alles nicht so genau wissen wollte, reichte schon das Vorhandensein eines Internetanschlusses zusammen mit der IP-Ermittlung, um die computerlose Rentnerin abzumahnen. Die Frau überlegt nun, ob sie das Urteil anfechten wird.



    Dazu fällt einem nix mehr ein ausser: :depp:
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  • Ach so ... vergessen ... Das ist ein Amtsgerichtsurteil, wenn die Dame jetzt in die nächste Instanz geht (Landgericht) kann dies sich sogar positiv auswirken, wenn das LG das Urteil aufhebt (was anzunehmen ist).

    Denn dann kann es dazu führen, dass festgestellt ist, dass die die IP-Ermittlung/Zuordnung sehr fehleranfällig ist, was wiederum die Beweiswürdigung von diesen ominösen IP-Ermittlern beeinflusst.

    Kann man nur hoffen, dass sie in die nächste Instanz geht.
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  • Weil es z.Bsp. auch Provider gibt, die reines Festnetz gar nicht mehr anbieten und es gibt welche, wo reines Festnetz teurer ist als Kombi-FN-Inet.

    ;)
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  • Da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln. Wahrscheinlich hatte der Richter einfach gar keine Ahnung was da überhaupt wirklich passiert ist. Vielleicht hätte die Anwältin in der Verhandlung nen kleinen "internet-crashkurs" geben sollen.

    MfG Scarecrow @ HTC
    "Homer,du bist dumm wie ein Esel und zweimal so hässlich. Wenn ein Fremder dich anspricht und mitnehmen will, nimm die Chance wahr!" - (Abraham Simpson)
  • Ich glaube hier ist einfach das Rechtssystem der Grund für solche Urteile.

    Amtsgerichte sind einfach sehr schwammig und unberechenbar.
    Meist wird erst auf der Ebene der Landgerichte ein seriöses Urteil und damit ein verständlicher Verfahrensabschluß erreicht.

    Gilt übrigens umso mehr für Arbeitsgerichte...
  • Über den Internet-Anschluß der Rentnerin habe ich in einem anderen Artikel gelesen, dass die Rentnerin den Anschluß gekündigt hat, den Anschluß aber wegen der 2-järigen Laufzeit weiter bezahlen muß.
    Somit wird der Anschluß beim Provider auch weiter geführt und Mißbrauch ebenfalls durch Erfassen der IP festgehalten.
    [COLOR="Blue"]Gruß[/color]
    [COLOR="Blue"]Zapata[/color]
  • Die Frage ist doch viel mehr, was man noch machen muss, ausser den Anschluss zu versiegeln ?

    An einem Splitter entsteht kein Download. Und wenn ich bettlägerig bin, dann kann ich nicht permanent prüfen, ob der Splitter genutzt wird. Abgesehen davon muss sich ja wohl jemand mit ihren Anmeldedaten beim Provider angemeldet haben. DAS geht z.B. auch von anderen Anschlüssen und ist nicht an die Wohnung gebunden.

    Wenn jemand diese Daten abgefangen hat, würde das einiges erklären.
  • Bei der alten Frau könnte ja der Enkel oder wer auch immer einen Router angesteckt haben, den er dann später wieder abgebaut hat.
    Gegen dieses Urteil würde ich auf jeden Fall auch in Berufung gehen. Dann muss ja zunächst erstmal gepprüft werden ob die IP Ermittlung korrekt war.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zweistein ()

  • seit wann gibt es im zivilrecht einen angeklagten?

    "aussage gegen aussage" gibt es im übrigen nur im fernsehen, aber nicht im gerichtssaal. ein richter nennt sowas dann freie beweiswürdigung.

    im übrigen: wo bitte ist deiner meinung nach, eine "aussage" ausschlaggebend für das urteil gewesen?

    hast du den thread eigentlich gelesen?
  • Es ist inzwischen ganz normal, dass Amtsrichter, die meistens ziemlich überlastet sind, keine Lust auf genaue Details oder technische Kenntnisse haben. So was bereitet nur zusätzliche Arbeit.

    Also urteilt man erstmal so 'aus dem Bauch heraus', auch wenn so ein Urteil eine krasse Fehlleistung darstellt. Nach dem Motto, dass nur ein Bruchteil der Prozessverlierer so ein Urteil anfechten. Und dann muss sich sowieso die nächsthöhere Instanz damit beschäftigen.

    Ich hoffe nur mal, dass eine Berufung für die Frau erfolgreich verläuft.


    Übrigens habe ich auch eine Nachbarin, die vor über drei Jahren einen Internet-/Telefonanschluss bestellt hatte und sich erst vor drei Monaten zum ersten Mal einen PC zugelegt hat. So ungewöhnlich scheint das nicht zu sein. Bei ihr war es auch so, dass mit dem DSL-Splitter Ende war.
  • Nicht alle Gerichte urteilen für die Abmahner. :)

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    Leute mit einer Fritz!Box sollten sich den Link von AVM einmal durchlesen. Ich nutze den Service auch und kann ihn nur empfehlen.

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