1 Monat Fahrverbot / Führerschein wird beruflich benötigt

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  • kewl
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  • 1 Monat Fahrverbot / Führerschein wird beruflich benötigt

    Hallo :hy:

    ich war innerorts mit meinem privaten PKW zu schnell unterwegs. Es wurden Lasermessungen durchgeführt und ich wurde sofort aus dem Verkehr gezogen. Erlaubt waren 50 km/h, gefahren bin ich jedoch 95. Abzüglich 3 km/h toleranz war ich trotzdem noch 42 km/h zu schnell. Laut Bußgeldkatalog würde das 200 € + Bearbeitungsgebühr Geldstrafe bedeuten. Zu dem gäbe es 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

    Ich könnte mir selber in den Arsch beißen! Ich brauche meinen Führerschein nämlich beruflich. Tag für Tag muss ich mit meinem Dienstagwagen von A nach B fahren. Wenn mein Lappen weg wäre, gäbe es für mich keine Verwendung mehr.

    Ein Freund von mir meinte es gäb dafür spezielle Anträge die man stellen könnte, da meine berufliche Existenz mehr oder weniger auf dem Spiel steht. Mehr konnte er mir allerdings nicht sagen... Jedoch finde ich diesbezüglich nichts im Internet. Habt ihr schonmal was davon gehört?

    Oder gibt es eine Möglichkeit die Geldstrafe erhöhen zu lassen und den Führerschein stattdessen nicht abgeben zu müssen?! Oder irgendwas anderes?


    lg, kewl
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  • du brauchst eine bescheinigung von deinem arbeitgeber, dass du beruflich auf deinen führerschein angewiesen bist.

    ggf. noch eine kurze erklärung, warum das so ist. mit dem schreiben gehst du zur stelle, die den bescheid erlassen hat und erklärst die situation.

    normalerweise wird dann dein bußgeld verdoppelt, aber du darfst deinen führerschein behalten.

    wann kam der bescheid denn? ich würde mich schnellstmöglich darum kümmern.
  • Mein Bruder konnte sich bereits mal erfolgreich herauswinden, allerdings bestand da keinerlei Möglichkeit für öffentliche Verkehrsmittel, Urlaub war abgegolten und noch 1-2 andere "Härtekriterien".

    Falls das nicht klappt:

    Urlaub (bei entsprechend finanzieller Situation auch unbezahlten) finde ich in Ordnung. Allerdings finde ich "Krankfeiern" als Tipp etwas daneben. "Andere" dafür zahlen lassen heisst das ja im Endeffekt, find ich nicht so prall^^. Zumal kann es, wenn's auffliegt, arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, die mehr weh tun, als die 4 Wochen Fahrverbot.

    Es kann jedem mal passieren, dass er geblitzt wird, mal "träumt man", mal übersieht man, mal hat man es besonders eilig. Wird man erwischt, muss man halt auch den Po hinhalten oder eben nur so schnell fahren, wie man bar bezahlen kann^^. Mich hat's auch schon erwischt, 4 Wochen ÖNV :D da muss man durch, passiert dann sooo schnell auch nicht wieder.

    M.W. kann man das Fahrverbot auch so legen lassen, dass es in die bereits eingeplante Urlaubszeit fällt. Klingt zwar komisch, geht wohl aber.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NeHe ()

  • NeHe schrieb:


    M.W. kann man das Fahrverbot auch so legen lassen, dass es in die bereits eingeplante Urlaubszeit fällt. Klingt zwar komisch, geht wohl aber.


    ja. wenn man den führerschein "nur" einen monat verliert, dann kann man entscheiden, wann man ihn abgibt.

    bei straftaten (1.1promille+) verliert man ihn sofort.

    insofern ist die urlaubsvariante durchaus eine überlegung wert. vom "krankmachen" halte ich ebnfalls überhaupt nichts.
  • Es kann jedem mal passieren, dass er geblitzt wird


    Richtig, aber nicht 100 wenn 50 ist. Finde ich rücksichtslos und ich sehe hier vor allem keine Spur von Einsicht/Bedauern. Ich bin kein Moralapostel und mein Bleifuß meldet sich auch immer mal wieder, aber in einer Ortschaft wo überall Leute rumlaufen? Hoffentlich tun dir die 200 Euro wenigstens weh.

    Edit: Moment, war das überhaupt in einer Ortschaft? Lese nur 50.

    Normalerweise wäre es das beste mit deinem Chef offen darüber zu sprechen, es könnte aber sein, dass er das nicht so gern sieht, wenn du auch dienstlich so unterwegs bist.

    kewl schrieb:

    Tag für Tag muss ich mit meinem Dienstagwagen von A nach B fahren.


    Was denn nun? Tag für Tag oder nur Dienstags? :D

    Gruß

    FeliX_22

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von FeliX_22 ()

  • Ach menno Felix :D ... da hab ich nun 1x nicht die große sondern nur die kleine Moralkeule ausgepackt ... und wieder nicht richtig :rolleyes:

    Felix_22 schrieb:

    war das überhaupt in einer Ortschaft? Lese nur 50.

    :read: nochmal ...

    Startpost schrieb:

    ich war innerorts mit meinem privaten PKW


    aber ... der Dienstagwagen reißt eh alles raus :weglach: wären ja dann quasi nur 4 Arbeitstage Urlaub :D wenn er 4 Wochen laufen muss :D
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  • jaja, der Dienstagwagen. Soll es auch geben... ;)

    @ FeliX_22:
    Ich habe diesen Thread mit Sicherheit nicht geöffnet um dein Mitleid zu erhalten. Somit hilft mir dein Beitrag nicht im geringsten weiter.

    Leute laufen da keine rum. Es ist eine Straße, die 7-8 km einfach nur gerade ausgeht und zu dem 3-spurig ist. Dennoch nur 50 erlaubt... egal, das spielt ja nun keine Rolle.

    Des Weiteren... Der Bescheid ist noch nicht da, sollte aber in den nächsten Tagen eintreffen.
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