Unterlagen von Ex-Firma bekommen?

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  • Unterlagen von Ex-Firma bekommen?

    Hallo allerseits,

    ich war bis zum 16.3 in meiner alten Firma beschäftigt und dann in eine andere Firma gewechselt.

    Jetzt ist natürlich meine Frage, wann ich denn meine Unterlagen bekomme oder muss ich denn mal selber aktiv werden, damit dieser Sauhaufen in die Gänge kommt?
    Mir gehts z.B. um die Lohnsteuerkarte, Arbeitszeugnis etc.

    Hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Gesagt haben Sie mir, dass sie mir alles zu schicken... nur wann ist das???
    Ansonsten hät ich die Woche einfach mal nachgefragt...
    Weil sie sollten das ja am 16. schon alles parat gehabt haben, wussten ja, dass ich gehe. :öm:

    lg
    Fernet
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  • Kommt mir bekannt vor :D

    Normalerweise hättest du am letzten Arbeitstag all deine Unterlagen bekommen müssen. Da der alte Arbeitgeber aber meist kein Interesse daran hat, kann das ganze ne weile dauern :(

    Bei mir z.b. hat der Arbeitgeber nur das Arbeitszeugnis am letzten Tag rausgerückt. Da ich aber auch die Lohnsteuerkarte brauchte, mir aber nicht die blöse geben wollte, permanent da betteln zu müssen, bin ich einfach zum Finanzamt und hab mir ne neue Steuerkarte (is Gratis ;)) geben lassen. Nach 3 Monaten bin ich dann der alten Firma auf die pelle gerückt und hab dann den Rest nach einer Woche persönlich abgeholt. Das mögen Die nämlich nüsch :fuck:
  • Sry dass ich mir so viel Zeit gelassen hab zum antworten, hab derzeit nicht so viel Zeit. Leider :(
    Werd ich morgen mal anrufen und nachfragen, was denn los ist mit meinen Sachen ;)

    Danke euch beiden schonmal :)
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  • Ich kenn das!

    Das Arbeitszeugnis musst Du, wenn nicht bekommen, spätestens 6 Wochen nach Arbeitsende anmahnen, schriftlich mit Fristsetzung und Hinweis auf ein qualifiziertes Zeugnis. Es gibt Fristen.
    Die Lohnsteuerkarte bzw. den Auszug aus der elektronischen Steuerakte mahne gleich an mit dem Hinweis, bei Verzögerungen die Firma bei evtl. steuerlichen Nachteilen - ungünstigere Besteuerung und Zinsverlust - in Regress zu nehmen. Fristsetzung 1 Woche.
    Nützt das nichts - Klage vor dem Arbeitsgericht, in der ersten Instanz für dich kostenfrei ohne Anwalt, sonst Rechtsschutzversicherung respektive Rechtsschutz durch Gewerkschaft.