Millionär in einer Woche ... :D

  • Allgemein

  • AnakinSky
  • 3287 Aufrufe 5 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Millionär in einer Woche ... :D

    Habe hier eine wunderbare Anleitung gefunden, mit der man mit geringem Kapitaleinsatz in kürzester Zeit stinkreich werden kann. Aber lest selbst - viel Spaß dabei :).



    Wie man sich mit dem Leistungsschutzrecht eine Google-Melkmaschine baut

    Viel Kluges ist bereits geschrieben worden über das Zeitungsverlegerschutzgeld Bedingungslose Grundeinkommen für Zeitungsverleger so genannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger (siehe Linkliste unten), doch bislang wurde noch nicht sonderlich viel über das Positive dieses Gesetzesvorhabens berichtet: Mit ein paar hundert Euro Investition kann nämlich ungefähr jeder zum reichen Internet-Unternehmer werden, dem Leistungsschutzrecht sei Dank. Und wie das geht, erkläre ich euch hier in fünf einfachen Schritten.


    Leistungsschutzrecht (Symbolbild)

    Erster Schritt: Presseverleger werden.

    Presseverleger zu werden ist überhaupt nicht schwer. Um als Presseverleger im Sinne des Gesetzes zu gelten, muss man lediglich ein "Presseerzeugnis" publizieren. Im Gesetzentwurf heißt es dazu:

    "Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen."

    Eine besondere Qualität oder Orginalität wird hier explizit nicht eingefordert. Ungefähr alles, was nicht Reklame ist, dürfte somit in die beschriebene Kategorie fallen.

    Wir schnappen uns also für den Anfang ein Wordpress-Blog und fünf Studenten als Erstbesetzung einer kleinen Content-Legebatterie. Den Studis geben wir den Auftrag, irgendwelche Texte, die als Information, Meinung oder Unterhaltung durchgehen, in unser Blog zu hacken. Damit dieser Job nicht zu anspruchsvoll wird, dürfen die Texte gerne zu einem guten Teil aus der Wikipedia kopiert werden, denn deren freie Lizenz erlaubt auch eine kommerzielle Nutzung. Für diese Fließbandtexte zahlen wir je fünf Euro und bestellen täglich 50 Stück, das wären zehn je Studi und Tag, und diese Textmenge sollte jeder Soziologiestudent zwischen morgendlicher Vorlesung und abendlichem Vollsuff hinbekommen. Der Spaß kostet uns somit 250 Euro am Tag.

    Zweiter Schritt: "überwiegend verlagstypisch" publizieren.

    Um unserer kleinen Content-Schleuder einen "periodischen" Output zu verschaffen, schalten wir die Texte jeden Tag zur gleichen Zeit frei, sagen wir um acht Uhr früh. Damit dürften wir sämtliche Bedingungen erfüllt haben, die das Leistungsschutzrecht fordert: Wir sind ein Verlag. Punkt. Ja, wir sind ein schlechter Verlag, für dessen Produkte sich kein Leser freiwillig interessieren wird, aber das Gesetz schützt eben auch die Arbeit von schlechten Verlagen.

    Dritter Schritt: Lizenzbedingungen veröffentlichen.

    Wir sind zwar ein schlechter Verlag, aber auch ein selbstbewusster (diese Kombination macht uns im Übrigen noch ein wenig verlagstypischer). Und weil wir wissen, was "geistiges Eigentum" wert ist und damit außerdem niemand behaupten kann, er hätte von unseren Bedingungen nichts gewusst, schreiben wir über jeden einzelnen Text:

    Diese Veröffentlichung ist geschützt nach UrhG §87f. Eine gewerbliche Nutzung des nachfolgenden Textes ist ausdrücklich erwünscht und wird mit einer Lizenzgebühr von 100,-- Euro je Wort und Nutzungstag (zzgl. ges. MwSt.) berechnet. Durch eine gewerbliche Nutzung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

    Zu teuer? Unrealistisch? Nix da! Wir leben in einer freien Marktwirtschaft, in der alleine der Lizenzgeber den Preis für die Nutzung seines Medienmaterials bestimmt. Die UEFA berechnet pro Sendeminute Europameisterschaft schließlich auch einen exorbitanten Lizenzpreis. Warum also nicht auch wir für unseren Qualitäts-Content? Außerdem: Von einer einheitlichen Verwertungsgebühr, wie es sie etwa bei Musikstücken und Radiolizenzen gibt, steht nichts im Gesetzentwurf. Im Gegenteil, dort steht:

    "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen."

    Und genau von diesem Recht machen wir Gebrauch.

    Vierter Schritt: Wir sorgen für gewerbliche Nutzung.

    Nach der Publikation melden wir jede Artikel-URL brav bei den fünf wichtigsten Suchmaschinen an, also bei Google, Bing, Yahoo, T-Online und Ask. Freundlicherweise stellen die Suchmaschinen eine Submit-Formular zur Verfügung. Die insgesamt 250 URL-Anmeldungen pro Tag übernimmt der sechste Student und erhält dafür ein Rekord-Honorar von 100 Euro täglich.

    Fünfter Schritt: Abfragen und abrechnen.

    Der freundliche Webentwickler von nebenan wird uns nun ein kleines Script basteln, das Google automatisiert nach unseren Inhalten abfragt und die Wörter zählt, die als Trefferumgebung angezeigt werden ("Snippet"). Nehmen wir hier und jetzt einfach mal an, jedes Snippet sei 20 Worte lang. Gemäß unseres Preisschildes sind das flockige 2.000,-- Euro je Treffer, die wir berechnen können - und zwar bei fünf Suchmaschinen und 50 Artikeln täglich. Unser kleines Start-Up macht somit ab sofort einen Tagesumsatz von 500.000,--

    Rechnungen an die fünf Suchmaschienen schreiben und ab in die Post damit: Fertig!

    Illusorisch? Nö. In der Begründung zur Gesetzesvorlage heißt es ausdrücklich:

    "Ebenso wie beim Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers der Schutzgegenstand nicht der Tonträger selbst ist, ist auch hier nicht das Presseerzeugnis selbst Schutzgegenstand, sondern die zur Festlegung des Presseerzeugnisses erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Presseverlegers. Die unternehmerische Leistung umfasst jeden Teil des Presseerzeugnisses; die erforderlichen Mittel müssen für einen kleinen Teil genauso bereitgestellt werden wie für die gesamte Festlegung einer Ausgabe. In diese unternehmerische Leistung greift auch derjenige ein, der nur kleine Teile entnimmt."

    Die Suchmaschinen entnehmen "kleine Teile" unserer journalistischen Qualitätsware und verwerten sie gewerblich. Dafür haben sie gefälligst den Preis zu zahlen, den der Lizenzgeber verlangt. Und dieser Preis steht groß und deutlich auf jeder einzelnen Seite. So einfach ist das.

    Es kommt aber noch besser. Google und Co. "verwerten" unsere mühsam erzeugten Texte ja nicht nur einmal, sondern x-mal: unsere Artikel werden unter x verschiedenen Suchbegriffen angezeigt - und sei es auf Trefferseite 100.000 ff. Somit werden auch x unterschieldliche Snippets generiert, die wir x-mal berechnen können. Unser kleiner Bot kann somit nach x-beliebigen Wortkombinationen suchen, von denen er weiß, dass sie in unseren Texten vorkommen. Trieben wir unser Geschäftlsmodell derart auf die Spitze, könnten wir also den Suchmaschinen nicht nur schlappe 500.000 Euro je Tag in Rechnung stellen, sondern praktisch jede beliebige Summe.

    Ja. Google und Co. werden natürlich so schnell wie möglich alle unsere Seiten aus dem Index kicken. Na und? Nichts und niemand hindern uns daran, dieses Spiel mit einer anderen Domain in einem anderen IP-Nummernblock zu wiederholen, notfalls jeden Tag.

    In Deutschland könnte - einzigartig auf der Welt - eine ganz neue Web-Industrie entstehen, die noch sinnfreier ist als Content-Farmen aus SEO-Laboren oder Twitter-Spam: Suchmaschinen-Melkmaschinen oder auch Leistungsschutzrechtsreiter.

    Jetzt wird Christoph Keese, einer der lautesten Lautsprecher die nach solch einem Gesetz gerufen haben, uns natürlich sagen, dass die Verlage aber gar nicht derart böse sind und selbstverständlich keine Unsummen von den Suchmaschinen verlangen werden, ähnlich, wie er bereits großmütig billige Preise für "Mehr zum Thema"-Linklisten in Aussicht gestellt hat. Das ist aber egal. Der aktuelle Gesetzentwurf würde das oben beschriebene Geschäftsmodell erlauben, genauer: ermöglichen. Ob es nun vom Axel-Springer-Verlag oder von der örtlichen Nepp-Spam-und-SEO-GmbH praktiziert würde, spielt überhaupt keine Geige.

    Die Verleger sind zwar die Initiatoren der auf uns alle zurollenden bizarren Situation, was aber nicht heißt, dass sie diese im Griff haben.

    Aber vielleicht ist es ja wirklich so wie einige vermuten: In Wirklichkeit will Leutheusser-Schnarrenberger das Leistungsschutzrecht überhaupt nicht, ist aber durch den Koalitionsvertrag gezwungen, einen entsprechenden Entwurf zu liefern. Und das vorliegende Konzept wurde genau deswegen derart schlampig und stümperhaft erarbeitet, damit jeder sehen kann, was für eine schwachsinnige Idee dieses Gesetz ist.

    Link zum Orginal: Wie man sich mit dem Leistungsschutzrecht eine Google-Melkmaschine baut - SIXTUS.CC
  • :panik::panik::panik:

    Wenn der Autor des Textes die von ihm beschriebenen Schritte bei der Erstellung vollzogen hätte, wäre möglicherweise tatsächlich die Zustellung einer Rechnung denkbar. Da aber aus dem Text nicht hervorgeht, das zwei, drei und vier umgesetzt wurden würde ich sagen, daß das FSB nochmal Glück gehabt hat :D..