TÜV überzogen - bitte lesen !

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  • TÜV überzogen - bitte lesen !

    Hallo,

    nun plane ich meine Motorradtour für 2013 und mein Bruder bat mich, daß ich mich um den Tüv seines Bikes kümmere. Wäre ja so weit kein Prolem, aber:

    der Tüv ist bereits im Februar 2012 abgelaufen! Er hat das wohl irgendwie verschwitzt, weil er auch letztes Jahr nicht mehr gefahren ist. Das Motorrad steht in einer Tiefgarage und der Vermieter legt wert darauf, daß die Fahrzeuge, die dort eingestellt sind, angemeldet sind.

    Meint ihr, die vom Tüv nehmen mir das so ab (entspricht der Tatsache) und verzichten auf ein Bußgeld und weiteres Verfahren mit Punkten usw...?

    Das Bike würde ich mit einem Anhänger zum Tüv transportieren um einer Konfrontation mit Polizei oder Behörden aus dem Weg zu gehen; wären ja dann Punkte für mich und meinen Bruder.

    Das Zweite wäre das: durch die Jahreszahl auf dem Tüvsiegel ist eine Befestigungsschraube. Die Jahreszahl kann ma nicht erkennen, lediglich vorn die "1" aus "12". Nach den neuen Regelungen bekäme er ja dann Tüv bis Januar 2015. Würden diese die Plakette einfach darüber kleben, was die eleganteste Lösung wäre oder würden die sich einen anderen Platz für die Plakette suchen oder einfach wieder die Schraube durch die Jahreszahl?

    Es heißt ja, daß Kennzeichen nicht verändert werden dürfen; ausschlaggebend ist allerdings die Angabe im Kfz-Schein.

    Hat einer eine Idee, was da auf mich/ihn zukommen könnte?
    Vollabnahme, "vertiefte" Prüfung usw. ist alles egal; das Bike ist technisch einwandfrei und wird ohne Probleme durch den Tüv gehen.

    Danke und Gruß

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gaman_asks ()

  • gaman_asks schrieb:


    Meint ihr, die vom Tüv nehmen mir das so ab (entspricht der Tatsache) und verzichten auf ein Bußgeld und weiteres Verfahren mit Punkten usw...?

    Der TÜV verteilt weder Bußgelder noch Punkte ;)

    Das Zweite wäre das: durch die Jahreszahl auf dem Tüvsiegel ist eine Befestigungsschraube. Die Jahreszahl kann ma nicht erkennen, lediglich vorn die "1" aus "12". Nach den neuen Regelungen bekäme er ja dann Tüv bis Januar 2015. Würden diese die Plakette einfach darüber kleben, was die eleganteste Lösung wäre oder würden die sich einen anderen Platz für die Plakette suchen oder einfach wieder die Schraube durch die Jahreszahl?

    Ich denke die werden die Plakette drüber kleben, evtl. auch den Hinweis das du das Kennzeichen anders befestigen sollst. An einer anderen Stelle wird die Plakette jedenfalls auf keinen Fall verklebt, der Klebeort dafür ist vorgeschrieben

    Hat einer eine Idee, was da auf mich/ihn zukommen könnte?

    Wie auch Oppler schon geschrieben hat, ca. 20,-€ "Strafgebühr" wegen angeblich höherem Prüfungsaufwand :weglach:
  • Wollte es nun genau wissen: seit 1.7.2012 haben sich die Prfungsrichtlinien geändert. Es gibt also eine "vertiefte" Prüfung, die auch etwas mehr kostet.

    Ich hab den Prüfer gefragt, ob die vom Tüv mit den Behörden zusammen arbeiten und mir da einen Strick draus machen könnten. Er meinte, daß den Tüv lediglich der Zustand des Bikes interessiert. Bußgelder etc werden nur von Behörden oder Ämtern verteilt und das auch nur, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt und somit auffallen würden.

    Hatte echt schon die Befürchtung, daß es hier richtig Ärger geben würde.
    Somit kann das hier geschlossen werden.

    --> CLOSED
  • gaman_asks schrieb:

    Es gibt also eine "vertiefte" Prüfung, die auch etwas mehr kostet.

    :weg::weg::weg: das einzige das "vertieft" wird ist das Loch in der Brieftasche


    Somit kann das hier geschlossen werden. --> CLOSED


    Danke dafür und ZU :hy: