Betriebsbegriff

  • Benötige Hilfe

  • Zorrrrro
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  • Betriebsbegriff

    Hallo,

    ich geh zwar nicht mehr zur Schule, aber ich glaube das Thema passt hier am besten rein ;-). In einer Präsentation zum Betriebsverfassungsrecht soll u.a. ich die Betriebsbegriffe: Betrieb, Neben-/Hauptbetrieb, Gemeinschaftsbetrieb, Gesamtbetrieb und Konzernbetrieb erläutern, während meine Nachfolger dann entsprechend die Betriebsratsgremien dazu vorstellen.

    Ich dachte ich bemühe Wikipedia und bin dann durch mit der Geschichte, aber irgendwie funktioniert das nicht ganz. Außer zum Betrieb und Konzernbetrieb bzw. Konzern, ist da nichts zu finden und im Betriebsverfassungsrecht ist irgendwie auch nicht mehr definiert. Hat jemand eine Idee, wo ich die entsprechenden Definitionen finden kann? HGB????

    Gruß

    Zorrrrro
    [SIZE=1]Moral ist eine Erfindung der Menschheit und KEINE Konsequenz des Lebens![/SIZE]
  • Also im HGB wirst du dazu nicht fündig.

    Schau dir mal das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) an. Zum Beispiel §47 ff BetrVG, §54 ff BetrVG.
    Ich hoffe das hilft dir weiter, wenn nicht einfach melden ;)
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  • Danke für die Antwort, aber in den von Dir genannten § geht es ja um den Betriebsrat in der entsprechenden Betriebsform, nicht aber um eine Definition des eigentlichen Betriebsbegriffs.
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