Wohnungswechsel trotz Hartz 4

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  • realforever
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  • Wohnungswechsel trotz Hartz 4

    Moin,

    Ich kriege zurzeit Hartz 4 und lebe mit meinem Sohn und meiner Frau in einer 3 Zimmer Wohnung,die Warmmiete ist 620 Euro.
    Heute haben wir ein Angebot von der Wohnbau bekommen auch 3 Zimmer Wohnung Warmmiete 447 Euro Warm.

    Muss ich dem Jobcenter vorher fragen ob ich umziehen darf oder kann ich einfach in eine Billigere Wohnung umziehen?
    Die Wohnung ist grad bei uns um die Ecke.

    Ich denke man muss bescheid sagen wenn man in eine teure Wohnung zieht aber niht in eine Billigere oder?

    Nicht Falsch verstehen ich habe jetzt bald ein Vorstellungsgespräch und hoffe natürlich das ich Arbeit kriege

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von realforever ()

  • Ich würde das auf alle Fälle melden beim Jobcenter auch wenn es eine billigere Wohnung ist.
    Denn die Leute vom Jobcenter sind immer schnell dabei, wenn die nichts von was wussten den Geldhahn zuzudrehen.

    Wünsche dir viel Glück das es mit den neuen Job klappt.
  • @kanaille

    super dank dir,werde es dann dem amt melden,hoffe auch das es mit dem job klappt.

    aber die wohnung können die niht ablehnen oder? die ist ja fast 200 euro billiger als diese wo wir jetzt sind .
    am anfang hiess es ja vom amt das wir uns um eine billibere wohnung bemühen sollen weil 620 euro ziemlich teuer ist
  • Für mich erübrigt sich so eine Frage, wenn andere (Amt) meine Miete bezahlen, halte ich es für selbstverständlich die davon zu unterrichten wenn ich die Wohnung wechsel.

    Viel Erfolg bei der Jobsuche :)
  • ja ich werde es aufjedenfall mitteilen.
    habe jetzt mal was gefunden alles rund um hartz 4

    in der unteren rubrik Wohnungswechsel / Umzug
    da steht:

    Wohnungswechsel / Umzug

    Jedem Hartz 4-Bezieher steht es frei, in eine neue Wohnung umzuziehen. Ob sich diese in der gleichen Stadt oder in einem anderen Bundesland befindet, spielt dabei keine Rolle. Grundsätzlich ist es möglich mit oder ohne Zustimmung des zuständigen Leistungsträgers umzuziehen. Wenn die Umzugskosten vom Amt übernommen werden sollen, muss vor Unterschrift des neuen Mietvertrages ein entsprechender Antrag auf Wohnungswechsel gestellt werden (SGB II § 22 Abs. 2). Wird diesem Zugestimmt, kann auch die Übernahme der Kosten für den Umzug beantragt werden (SGB II § 22 Abs. 3). Es kann davon ausgegangen werden, dass nur dann eine Übernahme der Kosten erfolgt, wenn zuvor die Zustimmung zum Wohnungswechsel vom Jobcenter eingeholt wurde.

    Wer ohne Zustimmung des Jobcenters umzieht, sollte beachten, dass die neue Wohnung nicht teurer ist als die alte


    also können die mir die wohnung nicht verweigern,da die neue wohnung fast 200 euro billiger ist


    das vorstellungsgespräch ist morgen,habe ein sehr gutes gefühl das alles super läuft

    ## Beitrag zusammengeführt ##

    So wir haben die Wohnung Heute bekommen und vom Jobcenter die Zustimmung bekommen,jetzt muss ich die Kündigung schreiben.
    Muss ich da jetzt Hinschreiben Hiermit Kündigen wir die Wohnung Fristgerecht zum 31.10.2013 (weil ja da die 3 Monate Kündigungsfrist endet ) oder muss ich hinschreieben Hiermit Kündigen wir die Wohnung Fristgerecht zum 31.07.2013 und die 3 Monate Kündigungsfrist wird automatsich dazugezählt oder wie geht das genau?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Snip3r () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • Schön, dass du die Wohnung bekommen hast.

    Aber bitte unterlasse diese Doppelposts, da man einen Beitrag auch editieren () können.

    Zu deiner Frage, die Kündigung muss zum 31.10.2013 erfolgen.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Snip3r ()