Selbstständigkeit aus Arbeitslosigkeit

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  • Selbstständigkeit aus Arbeitslosigkeit

    Hi zusammen,

    gibt es hier welche / jemanden, die/der sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht haben/hat?

    Ich möchte mich im Bereich AUßendienst / Kundendienst / Service sellbstständig machen, allerdings habe ich keine Sicherheiten.
    Auf das Amt brauche ich nicht zählen, die unterstützen in keinster Weise,
    keine Miete, keine Krankenversicherung nichts.

    Meine Überlegung ist nun, einen Nebenjob anzumelden, damit das Amt weiterzahlt zu Anfang und das Gewerbe quasi "nebenbei" anmelden.
    Dies soll für 3-4 Monate sein, danach will ich komplett in die Selbstständigkeit.

    Meine Frage ist nun, inwieweit das Amt mitbekommt, dass ich mich selbstständig gemacht habe? Bekommen die automatisch ne Info oder sowas?

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  • ....Meine Frage ist nun, inwieweit das Amt mitbekommt, dass ich mich selbstständig gemacht habe?


    Wieso illegalen weg gehen wenn der Legale weg Stress und straffrei ist ;)

    Nachfolgend habe ich ein Info für dich, von einem Anwalt, der auf "fast" die gleiche Frage geantwortet hat.

    Kenne auch jemanden der Selbstständig ist und aufstockend H4 bekommt

    grundsätzlich können Sie auch als Hartz IV Empfänger ein Gewerbe anmelden. Hinsichtlich des Zuverdienstes gibt es Freibeträge. Zunächst einen Grundfreibetrag von 100 €. Hinzu kommt ein Freibetrag von 20 % für Einkünfte die über 100 € aber unter 800 € liegen. Beispiel: Sie verdienen 700 €. Dann haben Sie einen Freibetrag von 100 € zzgl. 20 % von 600 € = 120 €, ergibt insgesamt 220 €. Es kann ein weiterer Freibetrag von 10 % hinzukommen, für alles, was über 800 € aber unter 1000 € verdienen. Beispiel: Verdienst 1000 €, Freibeträge: Grundfreibetrag 100 €, 20 % von 700 € = 140 € sowie 10 % von 200 € = 20 €, insgesamt 260 €. Die Freibeträge werden immer vom Bruttoeinkommen errechnet. Auf die Grundsicherung angerechnet wird jedoch das sogenannte bereinigte Einkommen, so dass die Berechnung der Freibeträge günstig ist.

    Wie wird nun das Einkommen bei selbstständigen berechnet? Ausgangspunkt sind die Betriebseinnahmen. Davon werden die tatsächlich notwendigen Betriebsausgaben abgesetzt. Was tatsächlich notwendig ist, ist im Einzelfall mit der ARGE zu klären.
    Zunächst nicht berücksichtigt werden:

    auf das Einkommen entrichtete Steuern (Nr. 1)

    Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung nach § 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III (Nr. 2)

    Private Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind (Nr. 3)

    Kfz-Haftpflichtversicherung für ein privates Kraftfahrzeug als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Nr. 3); dies gilt nicht, wenn es sich um ein betriebliches Kfz handelt (s. Rz. 11.26a),

    Gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung (Nr. 3)

    Beiträge zur Krankheits- und Altersvorsorge (Nr. 3),

    Beiträge zur Riester-Rente (Nr. 4)

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Nr. 5)

    Verpflegung bei längerer vorübergehender Abwesenheit vom Wohn- und Arbeitsort (Nr. 5).

    Diese Beträge werden im Rahmen der sogenannten Einkommensbereinigung durchgeführt.
    Das Einkommen entspricht zunächst also den Betriebseinnahmen abzgl. notwendiger Betriebsausgaben. Dieses Einkommen wird dann um die vorstehend genannten Posten bereinigt.
    Das bereinigte Einkommen wird dann zur Prüfung der Bedürftigkeit verwendet, also um festzustellen, ob noch ALG II zusätzlich zu zahlen ist. Vom bereinigten Einkommen werden sämtliche Freibeträge abgezogen und das Ergebnis wird auf den Regelsatz „angerechnet“.

    Da ALG II immer im Voraus gezahlt werden muss, werden die Einnahmen und Ausgaben zuerst nur geschätzt und müssen nachträglich nochmals ermittelt werden. Bei der Schätzung machen Sie zuerst eigene Angaben und die Arge erlässt einen vorläufigen Bescheid. Ggf. werden dabei geplante Ausgaben als nicht notwendig gestrichen und man muss ggf. darüber streiten. Am Ende des Monats müssen Sie dann die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nachweisen und die Zahlungen werden korrigiert, soweit nötig.

    Solange noch ALG II bezogen wird, ist man weiterhin gesetzlich krankenversichert. Auch wenn man kein ALG II bezieht, so besteht in Deutschland inzwischen eine Pflicht, krankenversichert zu sein. Man spricht dann mit der bisherigen Krankenkasse, die anhand des Einkommens die Beiträge ermittelt, welche dann zu zahlen sind. Sollten diese so hoch sein, dass nur durch die Krankenversicherung das Einkommen wieder soweit sinkt, dass man ALG II bekäme, dann kann man auch bei der Arbeitsagentur einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen.

    Die Gewerbeanmeldung ist für alle gleich, jedoch muss der Hartz IV Empfänger die Arge darüber unterrichten, dass ein Gewerbe angemeldet wurde und die Tätigkeit nun auch aufgenommen wird. Aller spätestens am Tag des Beginns der Anmeldung.

    Die ARGE wird Ihnen dann die Formulare für die Einkommensschätzung geben.


    Quelle Internet
  • Der "legale" Weg ist immer der beste. diesen würde ich auch "sofort" und ohne wenn und aber gehen, allerdings wurden mir schon gleich Steine in den Weg gelegt.....

    Wenn Sie sich selbstständig machen, verfallen sofort alle Leistungen und Sie haben (erstmal) keinen Anspruch auf eine Aufstockung. Die Prüfung zur Aufstockung kann mehrere Monate dauern.


    Auf der Homepage vom BMWI habe ich gelesen, dass durchaus die Möglichkeit besteht "Startkapital" zu beantragen. Mir wurde jedoch alles gleich verneint, und auch eine Unterstützung (Zahlung der Leistungen für ca. 2-3 Monate) wurde gleich verneint.

    Des Wegen war dies jetzt so mein Plan aus der "Not" heraus, weil ich sonst gar nicht anders wüsste, wie ich es machen sollte :(

    Hinzu kommt, dass ich zu Anfang (Auf Grund verschiedener Schulungen) definitiv "nichts" verdiene, deswegen bin ich umso mehr auf Unterstützung angewiesen.

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  • Erstmal danke für den Link. Selbstverständlich habe ich schon einwenig telefoniert, unter anderem mit der IHK und mit einer Mitarbeiterin der Jobcenterservicezentrale. Die IHK wusste nicht "so" genau wie,was,warum. Konnten mir also nicht wirklich weiterhelfen, bzw. waren deren Informationen auf ALG 1 bezogen.

    Die Mitarbeiterin jedoch teilte mir so ziehmlich dass gleiche mit wie unter dem Link zu finden, allerdings immer wieder mit der Anmerkung mit an meinen Bearbeiter zu wenden.

    Das Problem ist halt nur, dass dieser gleich mit allem abwinkte und meinte es gibt nichts.
    Deswegen ja meine Recherchen was es für Möglichkeiten gibt, damit ich diesen direkt auf diese Möglichkeiten ansprechen kann.
  • Danke Grafit, ich werde meinem "Berater" morgen bzw. übermorgen mal eine eMail schreiben, und ihn gezielt darauf ansprechen. Von der IHK habe ich auch gehört, dass die ARGE einen Grund für die Ablehnung nennen muss.

    Ich bin gespannt, was mein "Berater" nächste Woche dazu sagt, dass ich mir Informationen eingeholt habe :D Ich denke der wird nicht sehr begeistert sein. Das Problem ist, dass er am Stempel sitzt. Dass heißt selbst wenn ich den Antrag stelle und er kein Bock hat, habe ich die Arbeit für Anträge, Unterlagen usw. und er nur einwenig weniger Tinte für den Ablehnungsstempel.

    Werde es aber auf jeden Fall in Angriff nehmen. Wenn ich dran denke werde ich berichten,wie es gelaufen ist.

    Bis dahin erstmal vielen Dank für die Links :)