Rücktrittsrecht

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  • tekkno
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  • Rücktrittsrecht

    Moin zusammen,

    habe letztes Jahr mein Vertrag gekündigt. Darauf hin, wie es immer so ist, stellte mir der Anbieter bessere Konditionen in aussicht, welche aber wieder in einem 2 Jahresvertrag mündeten. Soweit war alles OK - Immerhin 11€/Monat weniger :D

    Nun kam die erste Abrechnung im Januar für Dezember und siehe da, nur 6€ Nachlaß statt 11€. Ein klärendes Gespräch mit der "kompetenden *hust*" Hotline brachte hier keine Lösung. Ganz im Gegenteil. Er wollte mir weismachen, das alles so seine Richtigkeit hat.
    In der Abrechnung im Februar für Januar wieder genau das gleiche.

    Nun möchte ich vom "Neuvertrag" zurücktreten, sodas die Kündigung vom letzten Jahr wieder in kraft tritt. Kann ich schon vom Vertrag, wegen mangelhafter Erfüllung der vertraglich Vereinbarung, zurücktreten oder muss ich den Anbieter noch Fristen zur Nachbesserung gewähren.

    mfg
    tekkno

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tekkno ()

  • Hallo tekkno,

    So wie Du schreibst, sollten die besseren Konditionen in Deinem neuen Vertrag notiert sein. 11 € weniger im Monat sind schon ein Wort. Ich hoffe sehr, Du hast Dir den neuen Vertrag durchgelesen und die versprochenen Konditionen überprüft, bevor Du Deine Unterschrift geleistet hast. Ohne Unterschrift, kein Vertrag.

    An Deiner Stelle würde ich schriftlichen den Anbieter kontaktieren und ihm eine Frist (ca. 14 Tage) setzen. Somit setzt Du ihn gegebenenfalls in Verzug.

    Wenn er den Vertrag nicht entsprechend umsetzt kannst Du wegen "Nichterfüllen der Konditionen" Deinen Rücktritt vom Vertrag erklären.

    Wichtig ist hierbei nochmals die AGBs genau zu studieren und entsprechende Paragraphen zu vermerken.

    Ich wünsche Dir gutes Gelingen!

    Liebe Grüße,
    takako
    Do not despise the snake for having no horns, for who is to say it may not become a dragon?
    So may one just woman become an army!
  • Hallo tekkno,

    gern geschehen. Setz sie nur ordentlich unter Dampf und versuch sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen :D

    Liebe Grüße, takako

    Wenn Du magst... halt uns/mich doch auf dem Laufenden.
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  • Das sind doch 2 paar Schuhe, Zweistein. Hier gehts doch um kein Widerrufsrecht.
    Vertraglich zugesicherte Leistungen werden i.m. vom Anbieter nicht erbracht. Beim Gespräch mit der Hotline wäre ich beinah durchs Telefon gesprungen. Das liegt aber auch wieder daran, das die Anbieter keine eigene Hotline haben sondern alles über Fremdanbieter regeln. Brief ist raus. Inklusive Rechnung für Hotline und Einschreiben ;) (Auch wenn nur zum ärgern)
  • takako schrieb:

    Ohne Unterschrift, kein Vertrag.

    Verträge bedürfen nicht der Schriftform, sie können z. B. auch mündlich geschlossen werden.

    Der Provider bucht doch sicher ab. Da könnte man ja nun die Lastschrift zurückgeben und den richtigen Betrag überweisen. Oder die Einzugsermächtigung widerrufen und die Rechnungen nach Prüfung per Überweisung zahlen. Damit bist du zwar nicht aus dem Vertrag raus, zahlst aber auch nicht 5 Euro pro Monat zuviel. Vielleicht kommt dann dein Anbieter mal in Wallung.
  • Die Einzugsermächtigung entziehen würde ich immer nur als allerletzten Schritt in betracht ziehen.

    Die Angelegenheit hat sich nun positiv erledigt. Der Anbieter hat sich nach Erhalt meines zweiten Briefes persönlich bei mir entschuldigt und freiwillig alle mir entstandenen Kosten übernommen :)

    Danke nochmal für eure Beteiligung

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tekkno ()