Gesetz gegen unseriöses Inkasso tritt in Kraft

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  • Gesetz gegen unseriöses Inkasso tritt in Kraft

    Oft erhalten Filesharer Briefe von Inkassobüros, deren Forderungen willkürlich sind und deren Auftraggeber nicht genannt werden. Das ist ab dem 1. November 2014 untersagt.

    Filesharer bekommen häufig Schreiben von Inkassobüros wie Debcon. Den schlimmsten Auswüchsen des Inkassowesens werden nun Grenzen gesetzt: Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat für das Inkassowesen neue Regelungen zugunsten der Verbraucher getroffen. Die Übergangsfrist zur Umsetzung dieser neuen Vorschriften ende zum 1. November 2014, berichtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

    Die Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes sehen weitergehende Informationspflichten vor, die in den Schreiben enthalten sein müssen sowie Informationspflichten bei Nachfragen des Verbrauchers. Angegeben werden müssen der Name oder die Firma des Auftraggebers und der Forderungsgrund, bei Verträgen muss der Vertragsgegenstand konkret dargelegt und das Datum des Vertragsabschlusses genannt werden.

    Wenn Zinsen Teil der Forderung sind, muss eine genaue Zinsberechnung gemacht werden. Sonstige Kosten sind genau darzulegen. Bei Umsatzsteuerbeträgen muss eine Erklärung abgegeben werden, dass diese Beiträge nicht als Vorsteuer abgezogen werden können.

    Auf Nachfrage des Verbrauchers muss eine ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers und der Name oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist, vorgelegt werden.

    Ist ein Inkassoschreiben in Zukunft nicht mit Angaben versehen, oder sind diese unvollständig, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, worauf eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro steht. Die Behörden können bei einer Verletzung der Informationspflichten die Fortsetzung des Betriebes sogar verhindern.

    "Bereits jetzt sind einige Inkasso-Schreiben nicht rechtskonform", erklärte Solmecke. Viele Schreiben enthielten eine sogenannte Schufa-Klausel, nach der Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa übermittelt werden, wenn nicht gezahlt werde. "Laien fühlen sich durch diesen Zusatz jedoch häufig unter Druck gesetzt und zahlen den Betrag." Das Oberlandesgericht Celle habe zu Recht entschieden, dass in so einem Fall von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen ist. Sogar das Vorliegen einer strafbaren Nötigung wurde angenommen.

    Forderungen, die von den Inkassobüros gestellt werden, seien zudem oft vollkommen undurchsichtig. Diese würden nach Belieben erhöht oder gesenkt, ohne dass die Betroffenen dies nachvollziehen könnten. Manche Schreiben seien sogar als Herbstdeals deklariert, erklärte Solmecke.

    Quelle: Filesharing: Gesetz gegen unseriöses Inkasso tritt in Kraft - Golem.de