Gardinen

  • Frage

  • Beautiful
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  • Hallo Leute,
    sagt mal kann der Vermieter eigentlich bestimmen was für Gardienen vor die Fenster kommen?
    Ich habe schwarze Stoffrollos an meinen Fenstern und mein Vermieter besteht darauf das ich Scheibengardienen anbringe, weil die schwarzen Rollos von der Straße aus nicht zu sehen sind und das Haus zu dunkel wirkt, droht mir mit Kündigung des Mietverhältnisses.
    Ist sowas rechtlich gesehen möglich?
  • Hallo,

    was will er denn da sehen? Vorhänge haben doch den Sinn, dass man nix sehen soll.

    Du kannst Deine Wohnung frei nach Deinen Wünschen gestalten. Selbst wenn so eine Klausel bezüglich der Gardinen im Mietvertrag stünde, wäre sie unwirksam. Mithin auch kein Kündigungsgrund. Lass Dich von dem nicht verunsichern.
  • Der Vermieter kann dir nicht vorschreiben, ob und welche Gardinen du dir am Fenster anbringst.

    Du hast das Wohnungsrecht und was du in Deiner Wohnung machst, ist deine alleinige Angelegnheit und hat dem Vermieter nicht zu interessieren. Du kannst die Wohnung nach deinen Belieben gestalten.
    .....................Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch noch Aktien, Beteiligungen, Gold und Grundstücke dazu.
  • Ist sowas rechtlich gesehen möglich?


    Das können wir dir genauso nicht bindet beantworten, wie du dir selbst, es sei hier ist ein Anwalt dabei.

    Was deine Frage angeht, sag ich mal so. ..
    Wir leben in Deutschland, da ist alles möglich, was man darf oder nicht. Würde mich bald nicht wundern, wenn die Farbe von der Toiletten Papier seitens Vermieter auch Selbstbestimmt wird.

    Ich persönlich rate jeden Mieter sich Mietrechtschutz zu besorgen, oder Mitglied bei Mietschützern zu sein, wobei das letztere billiger aber nicht so grandios ist.

    Ob du jetzt Elefanten in die Wohnung stellst oder Rollos am Fenster anbringen tust solltest du schon Experten fragen, dein Vermieter hat dich drauf angesprochen, somit solltest du kein Zeit verlieren dies zu klären, meistens hilft auch ein persönliches friedliche Aussprache.
  • Dein Vermieter kann Dir natürlich nicht vorschreiben, wie Du Deine Fenster von innen dekorierst. Genau so wenig, wie die Wahl des Tapetenmusters oder der Wandfarbe.

    Evtl. sollte man in einem persönlichen Gespräch, gemeinsam nach einer Lösung suchen.
    Ein gutes Miteinander in einem Mietverhältnis war für mich immer eine Grundvoraussetzung, besonders dann, wenn ich dort gerne wohnte.

    Damit möchte ich nicht Dein Recht als Mieter ausklammern!

    Aber ohne Ärger wohnt es sich einfach schöner :).
  • Beautiful, Du kannst die von Dir angemietete Wohnung frei gestalten, solange Deine Maßnahmen die Mietsache nicht verschlechtern und den Vermieter sowie die Mitmieter nicht erheblich beeinträchtigen. Bei obszönen oder verfassungsfeindlichen Vorhangmotiven wäre eine erhebliche Beeinträchtigung der Mitmieter gegeben, bei schlichten, einfarbigen Vorhängen natürlich nicht. Kurz gesagt: keine Sorge.

    Eidi, ich stimme mit Dir im Grundsatz überein, indes läßt mich das Verhalten des Vermieters (sofortige Drohung mit Kündigung) nichts Gutes befürchten. Es steht natürlich zu hoffen, daß der Mann sich dennoch einem konstruktiven Dialog nicht verweigern wird.
  • Ich bin zwar kein Experte, aber was ich bisher so gehört habe, ist es ein Problem, wenn der Mieter ohne Einverständnis des Vermieters das Äußere des Hauses verändert. Bei den außen sichtbaren Gardienen könnte da ein Grenzfall vorliegen.
    Ich stimme Eidi zu, das die Beste , eine einvernehmliche Lösung wäre.



    Liebe Grüße
  • Kannst du nähen?

    Wenn du nähen kannst, hätte ich noch einen anderen Vorschlag: Nähe Scheibengardinen (also so halbe halt) außen auf den Rollo-Stoff drauf, und zwar so, daß sie bei heruntergelassenem Rollo zu sehen sind. Dann hast du deine schwarzen Rollos und der Vermieter sieht von außen die weißen Gardinen, die er sehen will... Wenn nähen nicht geht, geht vielleicht auch kleben, du mußt halt nur schauen, daß es flache Gardinen sind (also die oben Schlaufen haben oder so, keine gekräuselten). Wäre gespannt, ob der Vermieter dann zufrieden ist... ;)
    Vum Lache un Schmunzle kriegsch fröhlichi Runzle,
    bisch niedig im Läbe kriegsch gruusigi Gräbe ;)