One-Click-Sharehoster Netload muss aufgeben

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  • One-Click-Sharehoster Netload muss aufgeben

    Anwälte haben im Auftrag der Musikindustrie die Schließung von Netload, einem der letzten großen deutschen Sharehoster, durchgesetzt. Dort soll es ein Belohnungssystem für illegale Uploads gegeben haben.

    Unter dem Druck von Abmahnungen hat Netload, einer der letzten großen One-Click-Sharehoster in Deutschland, aufgegeben. Wie die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte bekanntgab, wurden zuvor zahlreiche Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie und eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg durchgesetzt.

    Im Jahr 2011 führte die Kanzlei erste Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen Netload GmbH. Der Netload-Geschäftsführer habe sich geweigert, Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse von Uploadern herauszugeben. Daraufhin verhängte das Landgericht Frankfurt am Main Ordnungsgelder und im Dezember 2012 Ordnungshaft von zehn Tagen (Aktenzeichen 2-03 O 484/11). Um einer Verhaftung zu entgehen, erteilte der Geschäftsführer schließlich doch Auskunft.

    Im November 2013 stand im Impressum der Seite, dass sich Netload in Liquidation befand. Im Februar 2015 wurde der Dienst an S Digital Media verkauft. Das Unternehmen soll laut einem Medienbericht Abofallen bei Facebook betrieben haben.

    Kein Upload unter neuer Adresse
    Wie Mirko Brüß von Rasch Anwälte erklärte, habe Netload versucht, mit einem Vergütungssystem für Uploader Kunden zu gewinnen. Mit Werbeaussagen seien Lieferanten für geschützte Inhalte gesucht worden: "Produkte vermitteln und Prämien bis 107,89 US-Dollar pro Verkauf kassieren, ohne Kosten. Wir zahlen garantiert! Nicht nur für jeden geworbenen Neukunden kassierst Du superattraktive Prämien - wir zahlen jetzt auch für Folgeaufträge bei bestehenden Netload Kunden. So hast Du die Möglichkeit mit der großen Vielfalt an hervorragenden Werbemitteln Deinen Prämienumsatz erheblich zu steigern."

    Angeblich soll das im Auftrag der Musikindustrie tätige Unternehmen Promedia "zahlreiche rechtsverletzende Inhalte auf den Servern von Netload" gefunden haben. Auf Abmahnungen durch Rasch Rechtsanwälte zur Unterlassung sei nicht reagiert worden. Eine einstweilige Verfügung (Aktenzeichen 310 O 132/15) vom Landgericht Hamburg sei dem neuen Betreiber Anfang Mai 2015 zugestellt worden.

    Seit dem 5. Mai seien unter netload.in keine Dateien mehr abrufbar gewesen, die Seite leitete Besucher automatisch zu einer Pornoseite um. Seit dem 8. Mai ist dem Domainnamen offenbar keine IP-Adresse mehr zugeordnet. Zeitweise ist seit dem heutigen Tag die Adresse netload.me erreichbar. Auch die alten Nutzerkonten seien darüber verfügbar. Ein Upload ist unter der neuen Adresse jedoch bisher nicht möglich.

    Quelle: Abmahnungen: One-Click-Sharehoster Netload muss aufgeben - Golem.de