„Die Behörden dürfen laut Gesetzentwurf die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen: Etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Ein Richter muss einen Abruf der Informationen jeweils vorher erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - dürfen nicht verwertet werden. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, ist unklar.“
Vorratsdatenspeicherung: Kabinett beschließt Neuregelung - SPIEGEL ONLINE
Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung von Christian Stöcker - SPIEGEL ONLINE
Angesichts der Tatsache, dass „Terroristen und Schwerverbrecher“ ihre Missetaten in der Regel am Telefon und im Internet planen, versteht es sich (nahezu) von selbst, dass notorische Straftäter (und solche, die es werden wollen) massive Kritik an diesem Schutz vor „Terroristen und Schwerverbrecher“ üben:
„Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast, bezeichnete die geplante Neuregelung als verfassungswidrig. "Die Freiheit und die Persönlichkeitsentfaltung sind dahin, wenn der Mensch davon ausgehen muss, immer überwacht zu werden", sagte die Grünen-Politikerin am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin. Die Pläne öffneten "eine Tür und dahinter werden wir unser Strafrecht und Prozessrecht nicht mehr wiedererkennen", warnte Künast.“
Gesetz im Eilverfahren: Kabinett beschließt Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung - Golem.de
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Startseite
Trotz dieser sicher unberechtigten Befürchtungen ist mein Résumé: Erst jetzt kann ich mich so „richtig (ge)sicher(t)“ fühlen (oder gibt es noch nicht geschützte/bewachte Bereiche? Killerdrohnen für Einsätze im Auftrag des BRD-Regimes sind in Vorbereitung).
Selbstverständlich besitzt das BRD-Regime mein voll(st)es Vertrauen …
… auch das Eure?
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* freiheitlich-demokratische Grunzordnung