Ampelblitzer

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  • Ampelblitzer

    Hallo Leute,

    habe mal da an die Kenner eine Frage. Folgende Situation:
    Ich fahre mit normaler Geschwindigkeit auf der rechten Straßenspur auf eine Ampel zu, diese ist noch auf grün geschaltet, kurz bevor ich über den Haltestreifen fahre, sehe ich im rechten Blickwinkel, das die Ampel auf gelb runtergeschaltet hat. Zugleich sehe ich im linken Blickwinkel, wie sich auf der linken Straßenspur ein BMW mit hoher Geschwindigkeit nähert, der circa 10-20 Meter entfernt war. Dieser gibt noch Gas und erreicht mich aber schon nach der Haltespur und der stationäre Ampelblitzer wird ausgelöst in genau dem Moment wo wir beide auf gleicher Höhe waren. (Es war eine zweispurige Straße)
    Wer bekommt nun die Strafe? Kennt jemand sich da vielleicht etwas aus? Würde mich schon nerven wenn ich dann unglücklicherweise ebenfalls bestraft werde..:würg:
    "Glück bedeutet nicht, das zu kriegen, was wir wollen, sondern das zu wollen, was wir kriegen."


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  • Ich hatte mal eine ähnliche Situation.
    Gerade als ich in Ampelhöhe gewesen bin, wurde es Gelb. Hinter mir ein LKW, wahrscheinlich ist es bei dem noch Gelb gewesen. Auf der zweiten Spur hat uns dann ein anderes Auto überholt, bei dem ist es sicherlich schon Rot gewesen. Als er in Ampelhöhe gewesen sein müsste, wir waren schon fast von der Kreuzung weg, hat es geblitzt. Ich habe nichts bekommen, ich bin mir auch keiner Schuld bewusst gewesen, obwohl ich durch den Blitz erst einmal geschockt war.
  • Schau nochmal in die Fristen ;) hab sie grad nicht im Kopf, aber Google hilft ...

    Wenn die um sind, kann da kommen, was will, kann dir dann egal sein.

    wenn dann echt erledigt, bitte ans Präfix denken.


    MfG

    edit: hab mal schnell gesucht: blitzerblog.de

    Ganz klare Sache: “Drei Monate und noch mal 14 Tage für den Postweg!” Ist innerhalb dieser Zeit nichts gekommen, so kann der Vorgang abgehakt werden. Allerdings sollte man darauf achten, so empfiehlt der Hannoveraner Rechtsanwalt, dass jede behördliche Aktion diese Frist wieder um 3 Monate verlängert. Von einer endgültigen Verjährung von begangenen Ordnungswidrigkeiten kann also erst dann geredet werden, wenn man definitiv etwas über drei Monate nichts von Gemeinde, Polizei oder Staatsanwaltschaft gehört hat. Auch ein eigenes tätig werden, z.B. ein schriftliches Nachfragen, verlängert die Frist um weitere drei Monate.


    Also mal noch nicht freuen ;). Es sei denn, der Blitz traf dich lange vor Themenerstellung. Und schön die Füsse stillhalten ... nur nicht nachfragen :D
    Die Quelle ist nun nicht das "Gesetzbuch" aber auf die schnelle hat sie erstmal bestätigt, was mir noch so im Hinterkopf schwebte.

    Hier noch schnell das "Gesetz":

    Bußgeldkatalog.org

    Abschnitt: Wann tritt die Verjährung ein? (Beachte: Unterbrechung der Verjährung = Verlängerung)
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)

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