Abschiebung auch in Drittländer

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  • Abschiebung auch in Drittländer

    Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen auch in Drittstaaten abgeschoben werden können. Vorausgesetzt: Eine Rückkehr in ihre Heimatländer ist unmöglich. Das kündigte Kanzleramtsminister Altmaier an. Entsprechende Gespräche mit der Türkei und weiteren Ländern liefen bereits.
    Quelle: Tagesschau.de
  • Ich bin so hin und her gerissen, ich bin dafür, dass wir Verfolgte und Asylbewerbern aus Ländern, in denen Folter, Verfolgung, Krieg, Tyrannei etc. herrscht, aufnehmen und auch willkommen heissen. Aber ich erwarte auch, dass diese Gäste sich an den Gesetzen und Sitten des Landes halten, dass sie aufnimmt.

    Ich würde ja auch einen Gast, der mich in meiner Wohnung beleidigt, verletzt oder beraubt rausschmeißen und ggf. anzeigen. Und was im Kleinen für meine Wohnung gilt muss auch im großen für unser Land gelten.

    Insofern finde ich die Ausweisung von Straftätern konsequent - aber warum sollten sich die Drittländer darauf einlassen?
  • odessa schrieb:

    Insofern finde ich die Ausweisung von Straftätern konsequent - aber warum sollten sich die Drittländer darauf einlassen?


    Aufgrund der Konsequenz, die sich aus der geographischen Position Deutschlands und geltenden Rechts ergibt.

    Drittstaatenregelung – Wikipedia

    Jeder Mitgliedstaat behält das Recht, einen Asylbewerbernach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften unter Wahrung
    der Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention in einen
    Drittstaat zurück- oder auszuweisen.
  • Das Zitat stammt aus der EG-VO 343/2003, sprich die aus deutscher Sicht in Frage kommenden Drittstaaten sind daran ebenso gebunden. Ansonsten wäre das Ganze natürlich witzlos.



    AUFNAHME UND WIEDERAUFNAHME
    Artikel 16
    (1) Der Mitgliedstaat, der nach der vorliegenden Verordnung zur Prüfung des Asylantrags zuständig ist, ist gehalten:

    […]

    c) einen Antragsteller, der sich während der Prüfung seines Antrags unerlaubt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält, nach Maßgabe des Artikels 20 wieder aufzunehmen;

    d) einen Asylbewerber, der seinen Antrag während der Antragsprüfung zurückgezogen und in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag gestellt hat, nach Maßgabe des Artikels 20 wieder aufzunehmen;

    e) einen Drittstaatsangehörigen, dessen Antrag er abgelehnt hat und der sich unerlaubt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält, nach Maßgabe des Artikels 20 wieder aufzunehmen.

    Quelle
  • Es wird nicht Abgeschoben,
    nur vereinzelnd mal ein oder zwei um den Bürger vorzugaukeln man wäre hier damit beschäftigt nur wirkliche Flüchtlinge rein zu lassen.

    Gab doch letzten in den Nachrichten Zahlen,
    Deutschland hat doch erst gerade mal 5000 leute abgeschoben also das ist doch nichts bei fast 1 mio Flüchtlinge.


    Schwede, Schweiz, Polen machen es richtig oder auch Russland die haben bereits mehr als 50.000 Abgeschoben. Die lassen halt auch wirklich nur Flüchtlinge im Land andere werden Eiskalt abgeschoben.
    Rechtschreibprüfung ist an, aber diese hilft nicht beim Satzbau :saint:
  • dracul1593 schrieb:

    Schwede, Schweiz, Polen machen es richtig oder auch Russland die haben bereits mehr als 50.000 Abgeschoben. Die lassen halt auch wirklich nur Flüchtlinge im Land andere werden Eiskalt abgeschoben.

    Tucholsky schrieb:

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

    Und...
    Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
    Was soll ich da noch ergänzen ... ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von muesli ()