AfD-Vize will doch nicht auf Kinder schießen lassen

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  • AfD-Vize will doch nicht auf Kinder schießen lassen

    Die stellvertretende AfD-Chefin Beatrix von Storch hat ihre Äußerung zu einem möglichen Schusswaffengebrauch gegen Frauen und Kinder an der Grenze eingeschränkt. Nachdem sie zunächst auf ihrer Facebook-Seite die Frage, ob man Frauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt am Grenzübertritt stoppen sollte, bejaht hatte, relativierte sie ihre Aussage am Abend. Sie erklärte, ihr "Ja" habe sich nur auf die Frauen bezogen, nicht aber auf die Kinder.
    Quelle: Spiegel Online
  • Holger schrieb:

    ...kein Rückrad...


    Hm, auf's Rad flechten würd' ich auch vorziehen ;)
    Spart Kosten (Munition), macht unter Umständen auch mehr Spass (fragt sich nur für wen) ... und, und, und ... :D

    Fragt sich hier aber auch nur, wer bei diesem Thema auf's entsprechende Rad gehört ... ;)

    Ich kann zu diesem Thema gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte... :würg:

    Denn...
    Anstatt vielfältigste Ursachen auch dieses "Themas" mal "ehrlich" zu beseitigen, was übrigens gar nicht so schwierig wäre, wenn man eben nur wollte ...
    werden medial Horden von "Schweinen" durch die Landschaft gehetzt ...
    Ohne das sich absehbar i-etwas ändert ...

    Und dazu passt auch "Petri Heil" eigentlich so gar nicht ... :rolleyes:
  • nile schrieb:

    die Presse hat mittlerweile bezogen auf die Glaubhaftigkeit ihrer Objektivität bei diesem Thema nicht mehr viel zu verlieren
    sind die da nicht alle gleich?
    im gegenteil mir kommen die alle von periode zu periode immer dreister und unverschämter vor


    mfg
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    The price of freedom is eternal vigilance!
  • ......die Presse hat mittlerweile bezogen auf die Glaubhaftigkeit
    Wenn jetzt allein die Presse ohne jegliche Beweise darüber berichtet hätte, wäre ich der gleichen Meinung.
    Sie hat es ja auch nicht gegenüber der Presse so gesagt sondern auf ihrer Facebook-Seite, wo jedermann lesen konnte.
    Gut, mit der ersten Aussage bezieht sie sich auf grenzschutzparagrafen, aber wie soll man dann ihre Antwort auf die frage von einem User verstehen, die sie bejaht hatte?

    Ein Facebook-Nutzer fragte nach: „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“ Von Storch antwortete: „Ja.“
    Siehe auch Screenshots
    Quelle: Faz.net
  • Prisoners schrieb:

    ber wie soll man dann ihre Antwort auf die frage von einem User verstehen
    ganz einfach mit " ja man soll Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern"
    wieso? weil es so im gesetz steht :D (was noch lange nicht aussagt das man auf frauen und kinder schießen muss)

    mfg
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  • Prisoners schrieb:

    Gut, mit der ersten Aussage bezieht sie sich auf grenzschutzparagrafen, aber wie soll man dann ihre Antwort auf die frage von einem User verstehen, die sie bejaht hatte?

    Im Zweifel, indem man ihre nachfolgenden Erläuterungen zum besseren Verständnis hinzuzieht, sind auch in deiner Quelle erwähnt. Weder von Storch noch Petry haben einen Waffeneinsatz gefordert, der über das hinausgeht, was nach geltendem Gesetz ohnehin zulässig ist. Warum, selbst wenn man ethische Bedenken unbeachtet lässt, sollten sie auch? Eine Grenze kann man auch ohne Massaker schließen, halb Europa macht uns mittlerweile vor, wie man das anstellt.

    Lediglich in Deutschland scheint es eine zumindest medial sehr präsente Menge an Menschen zu geben, die Grenzanlagen und -schützer überrennende Horden von mit Todesverachtung erfüllten Migrantenmüttern für ein realistisches Szenario halten. Unter dieser Prämisse wären dann möglicherweise die Bedingungen erfüllt, die zu dem bejahten, rechtlich legitimierten Waffeneinsatz führen könnten.


    Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

    (1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
    (2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.

    In Anbetracht dieser Vorgaben erscheinen mir die realistischerweise an einer hypothetischen geschlossenen Grenze zu erwartenden Waffeneinsätze, verglichen mit der real im Lande erlebten (und seit Silvester auch einigermaßen publiken) Gewalt, auch unter humanistischen Gesichtspunkten doch sehr vertretbar.
  • In Anbetracht dieser Vorgaben erscheinen mir die realistischerweise an einer hypothetischen geschlossenen Grenze zu erwartenden Waffeneinsätze[...] doch sehr vertretbar


    Also nach deiner Meinung sollte die Waffe an der Grenze eingesetzt werden wenn die Warnungen des Grenzpolizisten missachtet werden?
    Verstehe ich das jetzt richtig?

    Ich gehe davon aus, dass die Flüchtlinge, die über die Grenze einschreiten nicht bewaffnet sind und das die Waffe nicht auf unbewaffnete gezielt und geschossen werden darf.
  • Nein, ich bin der Meinung, dass die von mir im letzten Post zitierten, geltenden Gesetze in ihrem Wortlaut befolgt werden sollten. Alles andere führt das Konzept des Rechtsstaats ad absurdum.

    Um das noch etwas auszuführen: Ich gehe davon aus, dass man in Deutschland eine Grenzsicherung unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes installieren kann. Das bedeutet insbesondere nicht, dass man von heute auf morgen bewaffnetes Grenzpersonal mit der Sicherung einer ansonsten unbefestigten Grenze beauftragt, deren einzige Mittel zur Durchsetzung ihres Auftrags neben der verbalen Warnung der Einsatz potenziell tödlicher Waffengewalt ist. Unter diesen Umständen, wie sie auch deine Fragestellung an mich impliziert, und bei wörtlicher Befolgung genannter Gesetze wären die Konsequenzen möglicherweise so inhuman wie die Bilder, welche die Presse aktuell in die Hirne der zu lenkenden Masse einzuhämmern versucht.

    Allerdings ist doch offensichtlich, dass kein Mensch bei Verstand die Schließung der deutschen Grenze so umsetzen würde, wie es diese suggestiven Fragestellungen nahelegen. Wir leben in einem (noch) hochentwickelten Land, es ist mir schleierhaft, wieso ausgerechnet bei uns eine Grenzschließung, die genauso unblutig verläuft wie sie in anderen europäischen Ländern vollzogen wurde, unmöglich sein soll. Aber genau das setzen die gegenüber der internationalen Realität scheinbar blinden Journaillien mit ihrer verzerrten Wiedergabe voraus.