Deutscher Mieterbund: Das Mieterlexikon - Ausgabe 2015/2016: Neues Mietrecht inklusive aller Änderungen (2015)

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  • Deutscher Mieterbund: Das Mieterlexikon - Ausgabe 2015/2016: Neues Mietrecht inklusive aller Änderungen (2015)

    Deutscher Mieterbund

    Der Deutsche Mieterbund e. V. (DMB) ist ein Bundesverband von Mietervereinen, der die Interessen der Mieter von Wohnraum in Deutschland vertritt. Er ist die Dachorganisation von 15 Landesverbänden. Diese bilden ihrerseits als eingetragene Vereine unter dem Namen „Deutscher Mieterbund“ die Dachverbände der örtlichen Mietervereine auf Landesebene.

    Nicht alle örtlichen Mietervereine sind Mitglied eines dem DMB angehörenden Landesverbands.

    In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begannen Wohnungsmieter, sich örtlich zu Selbsthilfeeinrichtungen zusammenzufinden. In Dresden entstand 1868 der erste „Miethbewohnerverein“. Wohnungselend und eine weitgehende Rechtlosigkeit der Wohnraummieter kennzeichneten diese Epoche. Diese Bemühungen erfolgten vor dem Hintergrund der Sozialen Frage und der Arbeiterbewegung in Deutschland. Ähnlich wie im Arbeitsrecht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, war es auch im Mietrecht zu dieser Zeit für den Vermieter möglich, Vertragsbedingungen weitgehend frei den Mietern zu diktieren. Die Mietervereine bildeten seitdem ein Gegengewicht zu Vereinen der Haus- und Grundbesitzer. Der Zentralverband der städtischen Haus- und Grundbesitzervereine Deutschlands bestand seit 1879.

    Im Jahr 1912 gab es 800 Mitgliedsvereine, Anfang der 1920er Jahre waren es über 1.900. Ihnen gehörten 1907 etwa 25.800 Mitglieder an, 1912 waren es insgesamt über 300.000 Mitglieder, 1922 waren über eine Million Mieter in den Vereinen organisiert.

    Im Jahre 1900 gründeten 25 Mietervereine den Bund der Mietervereine, der später in Bund deutscher Mietervereine umbenannt wurde, in Leipzig und legten damit den Grundstein für eine deutsche Mieterbewegung. Erste Fortschritte in Richtung auf ein soziales Mietrecht konnten durch das Mieterschutzgesetz im Jahr 1923 durchgesetzt werden.

    Die Zeit des Nationalsozialismus markierte den Tiefpunkt der Mieterbewegung, als ab 1942 der Bund deutscher Mietervereine, der Reichsbund der Haus- und Grundbesitzer sowie der Deutsche Siedlerbund gleichgeschaltet wurden.

    Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zur Neugründung der Mieterverbände. In der britischen Besatzungszone wurde 1946 der Zentralverband Deutscher Mieter gegründet. Im Jahr 1947 folgte in der amerikanischen Besatzungszone der Bund Westdeutscher Mieterverbände. Beide Verbände wurden 1951 zum Deutschen Mieterbund zusammengeschlossen, der seitdem seinen Sitz in Köln hatte.

    Nach dem Ende der Zwangsbewirtschaftung des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit durch den sogenannten „Lücke-Plan“, der nach dem damaligen Bundesbauminister Paul Lücke benannt worden war, bestand der größte Erfolg in der Schaffung eines sozialen Kündigungsschutzes im Mietrecht, der mit dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz eingeführt wurde, das im Jahr 1975 in Kraft trat.

    Der im Frühjahr 1990 gegründete Mieterbund der DDR schloss sich im Oktober 1990 dem Deutschen Mieterbund an. Die Mieterorganisation wurde in der Folge auch in Ostdeutschland mit umfangreicher Unterstützung der westdeutschen Mietervereine wieder aufgebaut. Im September 2001 verlegte der DMB seinen Sitz nach Berlin.



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  • Das Mieterlexikon - Ausgabe 2015/2016: Neues Mietrecht inklusive aller Änderungen

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