Arbeit Kündigen in der Probezeit?

  • gelöst
  • Frage

  • realforever
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  • Arbeit Kündigen in der Probezeit?

    Moin,

    Ich Arbeite zurzeit als Kommissionierer in einer Firma.
    Ich habe 6 Monate Probezeit und der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet.
    Den Job habe ich angenommen als Überbrückung bis ich als Revierfahrer
    was finde,so das ich nicht vom Amt leben muss.
    Nun habe ich ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma gehabt,und die würden mich gerne zum 1.5 als Revierfahrer einstellen.

    Ich habe bei der jetzigen Firma eine 2 Wöchige Kündigungsfrist.
    Wie ist es jetzt wenn ich dem Chef die Kündigung überreiche und Schreibe dazu das ich die 2 Wochen Kündigungsfrist einhalte?
    Kann er da zu mir sagen,aja wenn sie Kündigen dann bruachen sie ab Morgen garnicht mehr kommen,also Quasi rauswirft?
    Oder geht es nicht,sondern der Chef muss sich auch an die 2 Wöchige Kündigungsfrist halten?
  • Die Kündigungsfrist beträgt während eines Probearbeitsverhältnisses mindestens 14 Tage zu jedem Wochentag. Allerdings kann ein Tarif- oder Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vorsehen. Den Kündigungsgrund musst du auch nicht dabei nicht nennen. Du kannst auch noch am letzten Tag der Probezeit die Kündigung aussprechen, die allerdings stets der formal korrekten Form entsprechen, also etwa schriftlich vorliegen und von einer dazu berechtigten Person unterschrieben sein muss.

    Wenn das bisherige Arbeitsverhältnis recht friedlich für beide Seiten war, sollte das ja problemlos über die Bühne gehen.
    Hat der dich evtl aber auf dem Kieker, könnte dein Chef wegen diverser (real nicht existierender) Verfehlungen mit vorgeschobenen Gründen trotzdem noch fristlos kündigen.
    So als Retourkutsche, weil er sauer ist einen guten Mitarbeiter zu verlieren.

    Viel Glück im neuen Job!
    I can accept failure, everyone fails at something. But I can't accept not trying
  • Wie ist es eigentlich bei Befristetet Verträgen von 1 Jahr.
    Da habe ich gelesen das man da nicht einfach so kündigen kann.

    Bei mir im Vertrag steht keine Kündigungsfrist drin,sondern folgendes

    §2 Beendigung des ArbeitsverhältnissesDer Rücktritt vom Arbeitsvertrag oder seine Kündigung vor Aufnahme der Tätigkeit sind ausgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet zum vorgesehenen Zeitpunkt,ohne das es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer jedoch 2 Wochen vorher vom Auslaufen des Arbeitsverhältnisses benachrichtigen. Vorzeitig kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit der gesetzlich zulässigen Frist gekündigt werden. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers.Die Kündigung bedarf in Schriftform.

    Da steht was von gesetzlicher Frist.
    Beträgt bei Befristeten Arbeitsverträge in der Probezeit auch 2 Wochen oder ist es da anderster?
  • Hallo,

    ich freue mich, dass Du Deinen "Traumjob " gefunden hast :) !

    Gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen Absatz (3) gilt in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Dabei ist es egal, ob Du einen befristeten Vertrag hast oder eine Festanstellung. Somit kannst Du noch problemlos zum 30. April kündigen.

    Du musst nur darauf achten, dass Dein jetziger Arbeitgeber die schriftliche Kündigung rechtzeitig erhält. Du solltest sie spätestens am 14. April persönlich abgeben und Dir den Empfang auf einer Kopie quittieren lassen.

    ----------------

    Dein Chef muss Dich noch die restlichen 2 Wochen beschäftigen. Er darf Dich wegen der Kündigung nicht sofort rauswerfen. Er kann Dich allerdings von der Arbeit freistellen, d.h. schreiben, dass Du nicht mehr kommen sollst; Du würdest aber für die 2 Wochen trotzdem deinen Arbeitslohn erhalten.

    Viel Erfolg!

    MfG

    patchmatch :) :) :) :)
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  • Die außerordentliche Kündigung ist die sogenannte "fristlose Entlassung" aus wichtigem Grund. Die ist möglich, wenn Du z.B. in der Firma etwas klaust, Dich während der Arbeitszeit mit Kollegen prügelst oder bei anderem schlimmen Fehlverhalten.
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  • Wenn ich die Kündigung abgebe,da kann der Chef nett sagen,aja wenn sie Kündigen dann bruachen sie garnicht mehr kommen,so in der Art das er mich rausschmeisst nachdem ich ihm die Kündigung gegeben habe damit er die 2 Wochen nicht bezahlen muss?
  • realforever schrieb:

    Wenn ich die Kündigung abgebe,da kann der Chef nett sagen,aja wenn sie Kündigen dann bruachen sie garnicht mehr kommen,so in der Art das er mich rausschmeisst nachdem ich ihm die Kündigung gegeben habe damit er die 2 Wochen nicht bezahlen muss?
    Siehe mein 1. Beitrag! So einfach geht das nicht!
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  • Noch ein moralisch anzweifelbarer Weg...Aber legitim.
    Wenn der sich querstellt und deine Befürchtung wahr wird mit: Dann brauchen Sie garnicht mehr kommen.
    Gleich am nächsten Tag ab zum Doc und 14 Tage Krank. Somit hast du null Probleme wegen einem evtl Verdienstausfall, den du eh nicht hast aber evtl sonst übers Arbeitsgericht erstreiten müsstest.
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  • habe dem Chef nun die Kündigung gegeben und er hat sie auch akzeptiert.wenn ich jetzt zum Arzt gehe und mich krank schreiben lasse für 2 wochen.kann der Chef dann sagen jetzt kündige ich dich fristlos oder geht es nicht mehr Nachdem ich gekündigt habe ?

    Weil er hat mich gefragt ob ich die 2 Wochen Krank mache und ich hab Nein gesagt.
    Ehrlich gesagt wären 2 Wochen Urlaub schon gut bevor ichdie neue Arbeitsstelle antrete :)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von realforever ()