Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem Bundesverfassungsgericht

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  • Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem Bundesverfassungsgericht

    16 Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen haben gemeinsam mit dem Europa-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht – darunter auch Katrin Göring-Eckardt, Anton Hofreiter sowie die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast.

    Das neue Gesetz zur Erfassung von Telekommunikations-Verbindungsdaten, gegen das sich die Klage richtet, ist Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten. Es ist nicht der erste Versuch, das Gesetz zu stoppen. Aktuell liegen nun bereits 8 Klagen gegen das neue Gesetz vor.

    Konstantin von Notz, stellvertretener Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, äußert seine Bedenken an dem neuen Gesetz wie folgt: „Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine Absage an die unserer Rechtsordnung immanente Unschuldsvermutung dar. Verdächtig ist jede und jeder. Sicherheit erhöht man so nicht„, sagte er bei Tagesschau.de.
    Eine Anfrage des Bayrischen Rundfunks (BR) bei den drei größten Mobilfunk- und Festnetz-Anbietern in Deutschland hat ergeben, dass es noch mehrere Monate dauern wird, bis die Vorratsdatenspeicherung für die Ermittlungsbehörden voll nutzbar ist. Sowohl Telekom also auch Telefonica und Vodafon lassen sich demnach bis Mitte nächsten Jahres Zeit bei der Umsetzung der neuen Regeln. „Aktuell speichert Vodafone keine Daten nach den Regeln des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung“, teilte ein Unternehmenssprecher mit. Auch die Telekom erklärt: „Die neue Vorratsdatenspeicherung wird 2017 in die Umsetzung gehen. Bis dahin wird es keine Änderungen im Umgang mit den Daten geben.“ Telefonica will „rechtzeitig die technischen und personellen Voraussetzungen“ schaffen.

    Ebenso ist der Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben nicht bekannt, „dass bereits Daten nach den neuen Telekommunikationsgesetz-Vorschriften erhoben bzw. gespeichert wurden.“ So werden, obwohl das neue Gesetz bereits in Kraft ist, von der Bundesnetzagentur und anderen Behörden die Richtlinien zur Speicherpflicht, die von Providern als unrealistisch, nicht praktikabel und zu teuer bezeichnet werden, derzeit noch erarbeitet.

    Fazit:
    Jedoch völlig im Gegensatz zu den gemachten Aussagen dieser drei größten Anbieter, bisher noch nicht zu speichern, steht dann die Behauptung vom Bundesinnenministerium, das das neue Gesetz bereits jetzt als erfolgreiches Fahndungsinstrument lobt: „Tathintergründe und Netzwerkstrukturen können wir inzwischen durch die Wiedereinführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung besser aufklären.“
    Nach Ansicht von Linksfraktions-Vize Jan Korte ist das ein „sehr kreativer Umgang mit der Wahrheit, und deswegen werden wir jetzt parlamentarisch genau nachfragen“. Auch aus den Reihen der Großen Koalition kommt Kritik. „Das passt ins Bild dieses Sommers, dass die Union inflationär Papiere unter das Volk streut, die angeblich der Verbesserung der inneren Sicherheit dienen“, sagte der SPD-Innenexperte Uli Grötsch.


    Quelle: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem Bundesverfassungsgericht